Theologe zu kfd-Papier über Paragraf 218: Klare Positionierung fehlt

Der Meinungsbildungsprozess dauerte über zwei Jahre – nun hat die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) auf ihrer Mitgliederversammlung das Positionspapier "Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB" verabschiedet. Das Ergebnis: "Der Prozess hat keinen Konsens hervorgebracht, aber eine gemeinsame Grundhaltung deutlich gemacht: die tiefe Achtung vor dem Leben von Beginn an und zugleich die klare Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen." Der Würzburger Moraltheologe Stephan Ernst ordnet den Text im katholisch.de-Interview ein.
Frage: Herr Ernst, wie bewerten Sie das Positionspapier der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) zum Umgang mit dem Paragrafen 218?
Ernst: Ausgehend von der – vor allen in der letzten Legislaturperiode verstärkt geführten – Diskussion über die Frage, ob der Paragraf 218/19 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte, stellt das Positionspapier zunächst die Argumente pro und contra zusammen und erklärt, dass der Diskussionsprozess innerhalb der kfd zu keinem Konsens geführt habe. Dabei wird einerseits auf die Lehre der katholischen Kirche, wonach Abtreibung als schwerwiegender Verstoß gegen das Sittengesetz gewertet wird, andererseits auf die ebenfalls katholische Betonung der Letztinstanzlichkeit des individuellen Gewissens verwiesen. Es folgen dann Ausführungen zur sexuellen Bildung und Verhütung als Prävention, zur Begleitung der Entscheidung der Frau sowie zu Beratung und das Papier fordert dann vor allem eine flächendeckende Versorgung hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs. Abschließend distanziert es sich außerdem von Vereinnahmungen der Debatte von rechts durch sogenannte "Lebensschützer*innen". Das Papier erweist sich mit diesen Überlegungen vertraut mit der gesellschaftlichen, politischen und juristischen Diskussion. Eine Sache finde ich allerdings schade.
Frage: Und zwar?
Ernst: Es wird nicht deutlich, wie das Festhalten am Lebensrecht des Ungeborenen von Anfang an und die Betonung des Selbstbestimmungsrechts der Frau von der Sache her begründet und miteinander vereinbart werden könnten. Auch wird nicht deutlich, welche Forderungen und Alternativen die kfd in die Diskussion einbringen will, wenn es wieder um die mögliche Streichung des Paragraf 218/19 geht.
"Mir scheint, dass das Papier eine ehrliche Wiedergabe des Stands der Diskussion ist. Insofern ist es sicher positiv zu bewerten. Auch lassen sich deutliche liberalere Öffnungen in der Stellungnahme zum Schwangerschaftsabbruch erkennen", sagt Stephan Ernst. Er war von 1999 bis 2022 Inhaber des Lehrstuhls für "Theologische Ethik – Moraltheologie" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg. Seit seiner Emeritierung ist er Seniorprofessor am Lehrstuhl.
Frage: Wie passt diese Stellungnahme zu anderen Äußerungen der Kirche zum Thema Schwangerschaftsabbruch?
Ernst: Die Stellungnahme reproduziert auf jeden Fall nicht einfach die lehramtliche Position zur Frage der Abtreibung, die in einer strikten Ablehnung als moralisch verwerfliche Handlung besteht. Sie dokumentiert vielmehr einen offeneren Diskussionsprozess, der aber noch nicht abgeschlossen zu sein scheint. Beim Thema der Schwangerschaftsverhütung geht das Papier gar nicht mehr kritisch auf das Verbot künstlicher Kontrazeption durch die Kirche ein, sondern sieht darin von vornherein eine moralisch gebotene Form der Prävention. Das Plädoyer für eine flächendeckende Versorgung im Blick auf einen Schwangerschaftsabbruch geht ebenfalls zu Recht davon aus, dass sich die Zahl der Abtreibungen nicht durch strikte Verbote verringern lässt, sondern dass Schwangerschaftsabbrüche eine Realität sind, der man eine humane und medizinisch angemessene Versorgung nicht verwehren darf. In diesem Zusammenhang ist auch die Distanzierung von rechtsextremer Vereinnahmung der Abtreibungsdebatte durch sogenannte Lebensschützer eine klare Positionierung.
Frage: Obwohl der Meinungsbildungsprozess zwei Jahre gedauert hat, gibt es offenbar keinen Konsens innerhalb des Verbandes. War das zu erwarten?
Ernst: Ich kenne die Diskussionsprozesse innerhalb der kfd zu wenig, als dass ich das beurteilen könnte. Aber dass sich die beiden konfligierenden Werte, nämlich der Schutzes des ungeborenen Lebens einerseits und das Selbstbestimmungsrecht der Frau andererseits, auch in Meinungsgruppen innerhalb der kfd widerspiegelt, überrascht mich nicht. Ich finde es allerdings – wie gesagt – schade, dass die beiden in Konkurrenz stehenden Werte einfach nur unvermittelt nebeneinander gestellt werden. Es kommt auch zu keiner entsprechenden angemessenen Kritik an der lehramtlichen Position, die bis heute daran festhält, dass man auch dann den Fötus nicht töten dürfe, wenn man nur so das Leben der Mutter retten kann, dass man in diesem Fall vielmehr Mutter und Kind sterben lassen müsse. Auch die Indikationen – also die medizinische und die kriminologische –, die doch von einer moralischen Rechtfertigung der Tötung des Fötus in bestimmten Fällen ausgehen, werden vom Lehramt abgelehnt. Ebenso wenig wird im Papier der kfd das in der spezifischen Situation der Schwangerschaft begründete Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau im Blick auf das ungeborene Leben charakterisiert und erläutert.
Frage: Ist es aus Ihrer Sicht ein Problem, dass es hier keine eindeutige Antwort der kfd gibt?
Ernst: Mir scheint, dass das Papier eine ehrliche Wiedergabe des Stands der Diskussion ist. Insofern ist es sicher positiv zu bewerten. Auch lassen sich deutliche liberalere Öffnungen in der Stellungnahme zum Schwangerschaftsabbruch erkennen. Wenn die Debatte um die Streichung des Paragraf 218/19 aus dem Strafgesetzbuch wieder auflebt, wäre es allerdings gut, wenn die kfd eine klare Meinung auch dazu hätte, ob etwa die Beratungspflicht erhalten bleiben solle. Das Positionspapier jedenfalls berichtet, dass in dieser Frage keine Einmütigkeit besteht.
„Im Unterschied zu diesen Bestrebungen von politischer und juristischer Seite ist das Papier der kfd noch recht verhalten und will die lehramtliche Position der Schutzwürdigkeit des Ungeborenen von Anfang an nicht aufgeben.“
Frage: Inwiefern spiegelt das Spannungsverhältnis unterschiedlicher Positionen innerhalb der kfd auch die Stimmung innerhalb der Gesellschaft wider?
Ernst: Das Papier der kfd geht natürlich auf die Stimmung und Diskussion zu der Frage des Schwangerschaftsabbruchs in unserer Gesellschaft ein. Auch hier gibt es immer stärker Stimmen, die die Entkriminalisierung der Abtreibung und der Abtreibungswilligen sowie das Selbstbestimmungsrecht der Frau voranbringen wollen. Auch gewinnt nach meiner Wahrnehmung die Auffassung einer gestuften Schutzwürdigkeit des Ungeborenen in unserer Gesellschaft zunehmend an Plausibilität. Im Unterschied zu diesen Bestrebungen von politischer und juristischer Seite ist das Papier der kfd noch recht verhalten und will die lehramtliche Position der Schutzwürdigkeit des Ungeborenen von Anfang an nicht aufgeben. Man wird ihm kaum eine Anpassung an den sogenannten "Zeitgeist" vorwerfen können.
Frage: Hat sich dieses Stimmungsbild in den vergangenen Jahren stark gewandelt?
Ernst: Die Betonung des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen hat sich in den letzten Jahrzahnten deutlich herausgebildet. So wird etwa auch im Blick auf die Frage des assistierten Suizids die Autonomie des Sterbewilligen und der Respekt, der dieser Selbstbestimmung gegenüber zu erweisen ist, ganz stark betont, auch vom Bundesverfassungsgericht. Wie das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis von Lebensschutz und Selbstbestimmung der Schwangeren heute konkret gewichten und bestimmen würde, ist für mich nicht absehbar.
Frage: Was hat Sie an dem Papier am meisten überrascht?
Ernst: Weniger überrascht als vielmehr gefreut, hat mich, dass das Positionspapier der kfd ganz klar von einer verständnisvollen Zuwendung zur schwangeren Frau in ihrer jeweiligen Konfliktsituation getragen ist. Mir scheint es wichtig, dass die Kirche nicht nur am Lebensrecht des Ungeborenen festhält, sondern auch bei den Frauen oder Paaren in Schwangerschafts-Konfliktsituationen ist und sich hier um Verständnis und Hilfe bemüht.