Debatte um Kölner Missbrauchsaufarbeitung

Im Erzbistum Köln gibt es nach wie vor Baustellen beim Umgang mit Missbrauchsfällen. Das zeigt ein aktueller Bericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) Köln. Drei Jahre nach seiner Gründung nahm das Gremium Einsicht in Akten des Erzbistums und beleuchtete beispielhaft fünf Fälle. Zwar stellt die Kommission einige positive Entwicklungen fest, hauptsächlich übt sie jedoch Kritik. Die trifft auch Kölns Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, der die Vorwürfe von sich weist.
Dass die Aufarbeitung und der Umgang mit Missbrauchsfällen bis in die Gegenwart schwierig bleibt, zeigen gleich die ersten beiden Fälle aus dem Bericht. Nach wie vor mangele es am Austausch zwischen den Bistümern und an rechtlichem Know-How, kritisiert die UAK. Genau diese Schwachstellen hatte bereits ein früherer, vom Erzbistum Köln in Auftrag gegebener Aufarbeitungsreport identifiziert – das Gercke-Gutachten von 2021.
Im vierten Fall spart die UAK nicht mit Kritik
Der dritte Fall im UAK-Gutachten ist ein Positiv-Beispiel. Die Mechanismen der Intervention seien hier "unverzüglich und gründlich" angewendet worden. Sprich: Das Erzbistum ist rasch eingeschritten. Gegen den Priester, dem Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen wird, hat es zügig arbeitsrechtliche Maßnahmen verhängt. Zudem hat das Erzbistum die UAK informiert und Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt.
Im vierten Fall spart die UAK nicht mit Kritik – und konfrontierte damit auch Woelki in einem persönlichen Gespräch. Diese Stelle im Gutachten gab Anlass zu mehreren Medienberichten, unter anderem in der "Frankfurter Allgemeinen". Die Zeitung warf dem Gremium vor, die Darstellung von Fall 4 beschönigt zu haben, was die UAK zurückweist.
In einem persönlichen Gespräch wurde Kölns Kardinal Rainer Maria Woelki von der UAK mit Kritik konfrontiert.
Inhaltlich geht es um einen Priester, dem bereits zur Amtszeit von Erzbischof Joachim Meisner (1989–2014) anonym übergriffiges Verhalten gegen Minderjährige vorgeworfen wurde. Als Meisners Nachfolger Woelki den Priester in ein Leitungsamt befördern wollte, gingen erneut Hinweise beim Erzbistum ein – einer anonym und einer offen. "In diesen wurden Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern vorgebracht", so die UAK.
Das Erzbistum schickte den Priester zu einem Psychologen aus Woelkis Beraterstab. Nachdem der Experte keine Auffälligkeiten diagnostizierte, beförderte der Kardinal den Geistlichen in das Leitungsamt. Ein Fehler, kritisiert die UAK. Denn: Der anonyme Hinweis rund um die Beförderung gebe genug Anlass für einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinn. Das Erzbistum hätte die Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft und an den Vatikan melden müssen. Die damals geltenden Leitlinien und kirchenrechtlichen Vorschriften hätten dies vorgesehen.
"Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt"
Der beschuldigte Priester hat das Leitungsamt seit längerem nicht mehr inne. Unabhängig davon verteidigt sich das Erzbistum: Zur fraglichen Zeit habe es noch keine Interventionsstelle gegeben. Daher sei "auf die damals verfügbaren Möglichkeiten zur Überprüfung zurückgegriffen" worden. Unter anderem seien ein externes Mitglied des Beraterstabs Missbrauch hinzugezogen sowie interne juristische Expertise eingeholt worden.
"Kardinal Woelki wurde von den Beratern damals kein weiteres Vorgehen empfohlen, da bei einer anonymen und inhaltlich völlig abstrakten Meldung nach damaliger Einschätzung kein Ermittlungs- und Aufklärungserfolg erreicht werden konnte", teilte sein Kommunikationsleiter Wolfram Eberhardt mit. Seit dem Gercke-Gutachten habe sich der Umgang mit anonymen Meldungen geändert. "Heute würde bei einer vergleichbaren Ausgangslage anders gehandelt." Im vergangenen Oktober habe das Erzbistum den Fall an die Staatsanwaltschaft gemeldet, erklärte Eberhardt weiter. Die Ermittlungsbehörde teilte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, dass sie derzeit Unterlagen in der Sache prüfe.
Fall 5 im UAK-Bericht behandelt einen der wohl bekanntesten beschuldigten Priester Deutschlands: den bereits verstorbenen, früheren Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz.
Fall 5 behandelt einen der wohl bekanntesten beschuldigten Priester Deutschlands: den bereits verstorbenen, früheren Sternsinger-Präsidenten Winfried Pilz. 2012 erfuhr das Erzbistum Köln von Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen Pilz. 2014 erteilte Woelkis Vorgänger, Kardinal Meisner, dem Geistlichen einen Verweis, legte ihm eine Geldstrafe auf und verbot ihm den Kontakt zu Minderjährigen. Eine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht. Auch unterließ es das Erzbistum damals, das Bistum Dresden-Meißen zu informieren, wo Pilz 2014 seinen Ruhestand verbrachte. 2019 starb dieser.
Ebenso erfuhr das Kindermissionswerk "Die Sternsinger" erst Jahre später von den Vorwürfen. Mitte 2022 machte es zusammen mit dem Erzbistum Köln die Anschuldigungen öffentlich, um mögliche weitere Betroffene zu finden. Tatsächlich erreichten das Erzbistum daraufhin zahlreiche Meldungen und Hinweise. Überwiegend ließen sich die Anschuldigungen aber nicht mehr aufklären.
Pilz hatte zahlreiche Funktionen und Ehrenämter inne
Die "Sternsinger" haben Pilz' Amtszeit als Präsident (2000–2010) mittlerweile untersuchen lassen. Dabei wurden zwar Hinweise auf Grenzverletzungen gegenüber Mitarbeitenden gefunden, jedoch keine neuen Vorwürfe sexualisierter Gewalt. Aber: Pilz hatte zu Lebzeiten zahlreiche weitere Funktionen und Ehrenämter inne – vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) forderte daher das Erzbistum Köln auf, den Fall Pilz von unabhängigen Experten weiter untersuchen zu lassen. So steht es im UAK-Bericht.
Das Erzbistum habe diesen Vorstoß jedoch abgelehnt, weshalb sich der BDKJ mit der Bitte um Aufarbeitung an die UAK gewandt habe. Dabei gehe es dem Verband vor allem um strukturelle Rahmenbedingungen, die Übergriffe möglicherweise begünstigten. Das Erzbistum habe hingegen ins Feld geführt, dass der bisherige Versuch der Aufklärung nach dem öffentlichen Aufruf ins Leere gelaufen war. Eine KNA-Anfrage, ob diese Darstellung im UAK-Bericht korrekt ist, ließ die Erzdiözese offen und teilte mit: "Das Erzbistum Köln unterstützt und begrüßt die Arbeit des Gremiums, das unabhängig agiert."
Linktipp
Der zweite Zwischenbericht der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionvom 26. März 2026 kann unter folgendem Link eingesehen werden.
Im Fall Pilz gibt es auch Kritik an Woelki, er hätte das Bistum Dresden-Meißen früher über die Vorwürfe informieren müssen. Der Kardinal argumentiert, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall befasst gewesen sei. Dies hielt er sogar in einer eidesstattlichen Versicherung vor Gericht fest. Die Staatsanwaltschaft Köln bezweifelte offensichtlich diese Aussage und leitete im November 2022 Ermittlungen ein. Weil die Behörde jedoch zu dem Schluss kam, dass Woelki fahrlässig eine Versicherung an Eides Statt abgab, stellte sie die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts wieder ein. Der Kardinal musste eine Geldzahlung von 26.000 Euro leisten.
Der BDKJ dringt in der Sache Pilz weiterhin auf Transparenz und Einbindung – und erhält Schützenhilfe von der UAK. Im Bericht verspricht sie Untersuchungen ihrerseits, denn: "Der Fall ist geeignet exemplarisch aufzuzeigen, wie unter Umständen unkontrollierbare Machtfülle durch strukturelle Rahmenbedingungen Missbrauch und Vertuschung begünstigen können und macht deutlich, dass Intervention, Aufarbeitung und Prävention zusammengedacht werden müssen."
Amtszeit der Kölner UAK endet am Jahresende
Die Aufarbeitung dieses Falls wird die UAK Köln also weiter beschäftigten. In ihrem aktuellen Bericht kritisiert sie zudem die Pressearbeit des Erzbistums, die Aktenführung der Interventionsstelle, die unzureichende Kontrolle straffällig gewordener Kleriker und mangelnde Möglichkeit der Akteneinsicht für Betroffene.
Die UAK legt darüber hinaus einen Vorschlag vor, wie der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln neu aufgestellt werden könnte. Die Diskussionen hierüber dürften intensiv gewesen sein, denn zwei Mitglieder des Gremiums sind Vertreter des Betroffenenbeirats. Zwei weitere sind durch das Land Nordrhein-Westfalen ernannt, drei vom Erzbistum Köln berufen. Im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung wurden in allen deutschen Bistümern Unabhängige Aufarbeitungskommissionen eingesetzt. Die Amtszeit der Kölner UAK dauert noch bis Ende dieses Jahres. Nach Auskunft des Erzbistums Köln soll es danach mit dem Gremium weitergehen. Arbeit scheint es genug zu geben.