Deutsche Bischofskonferenz lobt Vorschläge der Rentenkommission
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Heiner Wilmer, bewertet die Reformvorschläge der Rentenkommission grundsätzlich positiv. "Die Idee, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre moderat ansteigen zu lassen, scheint uns ein probates Mittel zu sein, um die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu mildern", sagte er am Dienstag.
Die Überlegung, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen, sei ebenfalls sinnvoll. "Wichtig ist aber, dass für Personen, die nachgewiesenermaßen das Renteneintrittsalter nicht erreichen können, angemessene Lösungen bereitstehen", so Wilmer. Er sei froh, dass die Kommission dies im Blick habe.
Lob für Expertengremium
Positiv bewertete Wilmer zudem die Empfehlung, den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor wieder einzuführen, nach dem die Renten langsamer steigen als die Löhne. Gleiches gilt für den geplanten Einstieg der gesetzlichen Rentenversicherung in den Kapitalmarkt. "Es ist zu begrüßen, dass die Kommission an eine steuerfinanzierte Übergangsregelung gedacht hat, bis die Erträge der Kapitalrente greifen", betonte Wilmer.
Der Aussage des Expertengremiums, dass Leistungen, die einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe dienten, vollständig aus dem Bundeshaushalt zu tragen und nicht den Beitragszahlern aufzulasten seien, schloss sich Wilmer ausdrücklich an: "Je eher das gelingt, umso nachhaltiger können Reformen wirken und auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen."
Altersarmut nicht vergessen
Zugleich erinnerte der Bischofskonferenz-Vorsitzende daran, dass ein weiteres Kriterium jeder Reform des Sozialstaats die Belange armer Menschen sein müssten. "Wir begrüßen es, dass die Kommission ihr Augenmerk auch auf die Altersarmut und die verdeckte Armut richtet. Es ist eine Frage gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, diese besonders vulnerablen Gruppen gezielt und passgenau zu unterstützen."
Das betreffe nicht zuletzt die Sorgen jener, die trotz langer Beschäftigungsdauer nur geringe Ansprüche fürs Alter erworben hätten. "In diesem Kontext ist die verpflichtende Einbeziehung der Minijobs in die gesetzliche Rentenversicherung und eine Freibetragsregelung für Grundsicherungsempfänger im Alter ein wichtiger Schritt", so Wilmer. (KNA)
