Sedisvakanz endet am Sonntag

In welchem Moment wird Heiner Wilmer Bischof von Münster?

Veröffentlicht am 20.06.2026 um 00:01 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 

Hildesheim/Münster ‐ Am Sonntag hat Münster wieder einen Diözesanbischof – aber wann genau? Ein Blick ins Kirchenrecht klärt, wie aus dem Bischof von Hildesheim der Bischof von Münster wird, und worauf es dabei ankommt.

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Am 26. März herrschte Gewissheit: Wie üblich kurz nach zwölf Uhr veröffentlichte das Vatikanische Presseamt sein "Bollettino" mit der Rubrik "Rinunce e nomine", "Rücktritte und Ernennungen". Nach dem neuen Bischof von Hpa-an in Myanmar und einem neuen Weihbischof für das kenianische Hauptstadt-Erzbistum Nairobi wurde die Ernennung von Heiner Wilmer zum Bischof von Münster mitgeteilt.

Diese Ernennung ist nicht der Endpunkt der Versetzung Wilmers von Hildesheim nach Münster, sondern ihr Anfang. Denn auch wenn im vatikanischen Pressebriefing steht, dass der Papst Wilmer zum Bischof ernannt hat: Im Amt ist er damit noch nicht – und auch nicht aus seinem vorherigen Amt entlassen. Dass der Bollettino schon am 30. März einen Besuch von "S.E. Mons. Heiner Wilmer, S.C.I., Vescovo di Münster" beim Papst vermeldete, ist daher ein Fehler des vatikanischen Presseamts – mindestens aber verkürzt. Korrekt wäre entweder "Vescovo di Hildesheim" oder "Vescovo promosso di Münster", also berufener Bischof von Münster.

Grundsätzlich gilt im Kirchenrecht, dass mit der Übertragung eines neuen Amts das alte automatisch erlischt. Eine formale Entlassung als Bischof von Hildesheim gibt es für Wilmer also nicht: Er hört dann auf, Bischof von Hildesheim zu sein, wenn er als Bischof von Münster im Amt ist. Erst dann tritt für Hildesheim die Zeit ohne Diözesanbischof, die Sedisvakanz ein – bis dahin wird Wilmer im Hochgebet in Hildesheim genannt, ab dann in Münster. (Die Praxis, Diözesanadministratoren im Hochgebet zu nennen, entspricht nicht den römischen Vorgaben und dem Sinn der Nennung.)

Bischof auf Abruf mit verminderten Rechten

Und dennoch war bereits mit der Ernennung Wilmers einiges anders in Hildesheim: Schon vor der Sedisvakanz ist bei einer Bischofsversetzung in der alten Diözese vieles so, als gäbe es keinen Bischof mehr. Sobald der Diözesanbischof von seiner Versetzung sicher erfährt, hat er in seinem bisherigen Bistum nur noch die Rechte eines Diözesanadministrators (c. 418 § 2 CIC). Der kann zwar fast alles machen, darf aber nichts verändern – vor allem also keine dauerhaften Entscheidungen treffen, etwa Gesetze erlassen, die über die Amtszeit des Diözesanadministrators hinaus wirken. (Ein Beispiel dafür war die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die der Bamberger Diözesanadministrator nur vorläufig erlassen hatte und erst vom neuen Diözesanbischof unbefristet als Gesetz in Kraft gesetzt wurde.)

Der ernannte Bischof von Münster, Heiner Wilmer, spendet im St.-Paulus-Dom den Segen
Bild: ©picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd (Archivbild)

Am Tag seiner Ernennung durch den Papst war Bischof Wilmer schon im Dom im Münster, um sich vorzustellen. Trotz der Ernennung, die die Wahl des Domkapitels bestätigte, sprach hier noch der Bischof von Hildesheim.

In Hildesheim blieb Wilmer also vorerst Bischof mit verminderten Rechten. Sein Generalvikar Martin Wilk dagegen war sein Amt los – das erlischt automatisch bei einer Vakanz wie bei einer Versetzung des Diözesanbischofs. Wilmer ernannte ihn zu seinem "Ständigen Vertreter", der in der Praxis dieselben Aufgaben wie ein Generalvikar hat. Mit Eintreten der Sedisvakanz endet diese Berufung aber.

Während Hildesheim also noch einen Bischof hat, hat Münster bis zum Amtsantritt keinen. Das Kirchenrecht stellt fest, dass er sich vor der Amtsübernahme nicht in "in die Ausübung des ihm anvertrauten Amtes einschalten" kann (c. 382 § 1 CIC). Das Bistum Münster wird also bis zur Amtsübernahme von Heiner Wilmer von Diözesanadministrator Antonius Hamers geleitet.

Ohne Besitzergreifung kein neuer Bischof

Wann die Versetzung so wirksam wird, dass Wilmer tatsächlich Bischof von Münster mit allen Rechten und Pflichten ist, und dass zugleich die Sedisvakanz in Hildesheim beginnt, ist genau festgelegt: Das geschieht durch die "Besitzergreifung" des neuen Bischofs von seiner neuen Diözese. Im Normalfall muss das innerhalb von zwei Monaten geschehen, nachdem der Bischof von seiner Versetzung sicher erfährt (c. 418 § 1 CIC). Im Falle Münsters hat der Heilige Stuhl diese Frist aber verlängert – das ist üblich, um einen geordneten Übergang in beiden betroffenen Diözesen zu ermöglichen.

Der Sant-Paulus-Dom in Münster
Bild: ©KNA (Archivbild)

Der Sant-Paulus-Dom in Münster ist die Bischofskirche: Hier steht die Kathedra des Bischofs, hier ergreift Bischof Wilmer Besitz von seiner Diözese.

Was genau in dieser Zwischenzeit passiert, richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten. Der neue Bischof darf zwar noch nichts entscheiden, er darf aber schon in sein neues Bistum kommen. Im Falle Wilmers lernte er einige seiner neuen Diözesanen bei Pilgerwanderungen durch seine künftige Diözese kennen. Vorgeschrieben ist aber, dass der neue Bischof vor der Besitzergreifung der Landesregierung die Treue schwört. Das ist im Reichskonkordat ausdrücklich geregelt. Konkordate, also Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und Staaten, sind kirchenrechtlich bindend. Neue Bischöfe sind also verpflichtet, diese Regelung zu erfüllen: Wilmer hat seinen Treueeid am Dienstag vor der Amtseinführung in der Düsseldorfer Staatskanzlei abgelegt – damit stehen der Besitzergreifung keine staatskirchenrechtlichen Hürden mehr im Wege.

Die Besitzergreifung selbst ist ein sehr formaler Akt: Sie geschieht, indem der neue Bischof dem Konsultorenkollegium, das ist in Deutschland das Domkapitel, das apostolische Schreiben über seine Ernennung vorzeigt. Dabei muss der Kanzler der Kurie anwesend sein und ein Protokoll darüber anfertigen (c. 382 § 4 CIC). Das soll laut Kirchenrecht zwar "mit einem liturgischen Akt in der Kathedralkirche" geschehen, "bei dem Klerus und Volk anwesend sind". Das ist aber nicht für eine wirksame Besitzergreifung erforderlich.

Der Moment, in dem Münster einen neuen Bischof hat

Wer am Sonntag den Gottesdienst zur Amtseinführung verfolgt, kann damit genau den Moment bestimmen, ab dem Heiner Wilmer nicht mehr Bischof von Hildesheim, sondern Bischof von Münster ist: Wenn das apostolische Schreiben dem Domkapitel vorgezeigt wird. Das wird der Dompropst für Wilmer machen. Alles andere ist nicht zwingend erforderlich.

Wenn es heißt, dass Kardinal Rainer Maria Woelki, der als Erzbischof von Köln Metropolit der Kirchenprovinz ist, zu der Münster gehört, Wilmer ins Amt einführt, hat das keine unmittelbare rechtliche Relevanz: Es kommt nur auf das Vorzeigen des apostolischen Schreibens an. Woelkis Einführung Wilmers besteht darin, dass er ihn zur Kathedra, dem Bischofsstuhl, führt. Dieses Vorgehen ist im "Caeremoniale Episcoporum", dem Zeremonienbuch der Bischöfe, beschrieben: Der Metropolitanbischof empfängt den neuen Bischof an der Kirchentür und steht der Prozession zum Einzug vor. An der Kathedra lässt er sich das Apostolische Schreiben zeigen und vorlesen, danach bittet er den neuen Bischof, sich auf die Kathedra zu setzen.

Mit der Besitzergreifung tritt die Sedisvakanz in Hildesheim ein. Martin Wilk verliert dann schon wieder seine Aufgabe: Ohne Diözesanbischof kein Ständiger Vertreter des Diözesanbischofs. Die Leitung der Diözese übernimmt zunächst Weihbischof Martin Marahrens, bis das Domkapitel einen Diözesanadministrator wählt. Der bleibt im Amt, bis in Hildesheim ein neuer Bischof von seiner Diözese Besitz ergreift.

Von Felix Neumann