Absage mit Ansage: Warum der Vatikan die Laienpredigt nicht erlaubt
Es war eines der zentralen Punkte bei seiner zweiten Pressekonferenz als neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK): Er wolle sich in Rom für eine Erlaubnis der Laienpredigt in Eucharistiefeiern einsetzen, sagte Bischof Heiner Wilmer im Februar. "Wir haben vereinbart, dass ich dies bei meinem nächsten Besuch in Rom mitnehmen und auch noch einmal vor Ort im Gespräch erläutern und dafür werben werde." Dafür wurde von der Vollversammlung eigens eine Ordnung des Predigtdienstes beschlossen, für die eine Genehmigung des Vatikans erbeten werden sollte.
Die Antwort auf diese Bitte teilte Liturgiepräfekt Kardinal Arthur Roche Wilmer in einem auf den 17. Juni datierten Brief mit, der nun veröffentlicht wurde: "Laiengläubige dürfen während der Eucharistiefeier nicht an der Stelle predigen, die für die Homilie vorgesehen ist."
Überraschen dürfte die Antwort des Vatikans indes nicht. Schon im März 2023 hatte Roche in einem Brief an den damaligen DBK-Vorsitzenden, Bischof Georg Bätzing, betont, dass es keinen Spielraum für die Predigt von Laien in der Eucharistiefeier gebe. Zeichen für eine Öffnung der Regelung gab es seitdem keine.
Laienpredigt war schon einmal möglich
Auslöser für den Brief war schon damals der Beschluss des Synodalen Wegs der Kirche in Deutschland. Die Synodalen hatten bei der fünften Synodalversammlung im März 2023 den Handlungstext "Verkündigung des Evangeliums durch Lai*innen in Wort und Sakrament" verabschiedet. Kerninhalt: Um den Frauenanteil bei der Predigt zu erhöhen und deren Stellenwert und Qualität zu erhöhen, sollen die Bischöfe eine Partikularnorm erarbeiten und hierfür eine Erlaubnis beim Heiligen Stuhl erwirken. "Die Homilie ist integraler Bestandteil der Messfeier und hat eine sakramentale Dimension", heißt es im Beschluss. "Das schließt jedoch nicht aus, dass neben Priestern und Diakonen auch weitere hauptamtlich tätige und entsprechend geschulte Personen den Verkündigungsdienst in der Messfeier übernehmen können."
In seinem Brief an Liturgiepräfekt Roche erinnerte Wilmer im März 2026 daran, dass die Forderung nach einer Predigt von Laien in der Eucharistiefeier nicht neu ist, sondern schon Bestandteil einer Predigtordnung der deutschen Bischöfe aus dem Jahr 1974 war. Damit hatten die deutschen Bischöfe eine Forderung der Würzburger Synode (1971–1974) umgesetzt. "Für diese Predigtordnung bestand von 1974 bis zur Promulgation des CIC 1983 eine Genehmigung des Heiligen Stuhles", argumentierte Wilmer.
Nach der Würzburger Synode verfassten die Bischöfe eine Predigtordnung, die die Laienpredigt ermöglichte. Das Kirchenrecht von 1983 nahm diese Möglichkeit wieder.
Das neue Kirchenrecht schränkte diese Predigtordnung jedoch ein. Die Bischofskonferenz erließ daher 1988 eine neue Ordnung, die bis heute gilt. Diese sieht vor, dass Laien bei entsprechender Qualifikation in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Bischofs die Predigt im Rahmen der Eucharistiefeier übernehmen können – aber nicht nach dem Evangelium, sondern als Statio zu Beginn des Gottesdienstes.
Zur Geschichte gehört auch, dass in den deutschen Bistümern in der Folge teils sehr kreative Wege gefunden wurden, die kirchenrechtlichen Vorschriften zu umgehen. Im Bistum Rottenburg-Stuttgart beispielsweise nahm der Diözesanrat 1999 einstimmig eine Handreichung mit dem Titel "Der außerordentliche Predigtdienst von Laien in der Eucharistiefeier" an. Der damalige Diözesanbischof Walter Kasper "genehmigte" die Ordnung, ohne sie jemals förmlich in Kraft zu setzen oder sie ins kirchliche Amtsblatt abdrucken zu lassen. Mit den universalkirchlichen Vorgaben ist diese Ordnung nicht vereinbar. "Gleichwohl wird die in der Diözese selbstverständliche Laienhomilie aber als legitime Praxis verstanden und kommuniziert", schreibt Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth in einem Beitrag für die Rechtssammlung der Diözese.
Wort und Sakrament untrennbar verbunden
Die 1988 eingeführte Regelung habe sich in der "pastoral-liturgischen Praxis nicht bewährt", schrieb Wilmer in seinem Brief an Roche. "Die Predigt an dieser Stelle des liturgischen Ablaufs durchbricht die Ordnung, bezieht sich auf Schriftlesungen, die erst danach erfolgen, und wirkt an dieser Stelle als merkwürdiger Fremdkörper." Laien sollten nach Vorstellung der Bischöfe die Predigt anstelle der Homilie nach dem Evangelium halten können. Unterstützt werden sollte diese Bitte um ein Indult mit einem vierseitigen Schreiben mit Begründungen.
Verfangen haben die Argumente im Vatikan aber nicht. Roche wiederholt die Bestimmung des CIC (can. 767 § 1), wonach die Homilie als integraler Bestandteil der Liturgie einem Priester oder Diakon vorbehalten ist. Diese kirchenrechtliche Norm habe nicht nur einen disziplinarischen Charakter. Wort und Sakrament seien in der Eucharistiefeier untrennbar miteinander verbunden. "Da die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger zur sakramentalen und liturgischen Struktur der Eucharistiefeier selbst gehört, kann von der in can. 767 § 1 festgelegten Norm auch bei Vorliegen schwerwiegender pastoraler Erwägungen keine Dispens durch Indult erteilt werden", so Roche.
Hält an der Sakramentalität der Homilie fest: Liturgiepräfekt Arthur Roche.
Das Vorbereiten und Halten der Homilie bilde für den Priester einen "integralen Bestandteil seines priesterlichen Dienstes und seiner Spiritualität", schreibt der Liturgiepräfekt. "Dementsprechend können Kriterien wie eine bessere theologische Vorbereitung oder kommunikative Fähigkeiten seitens der Laiengläubigen, so wertvoll sie an sich auch sein mögen, nicht rechtfertigen, ihnen die Homilie zu übertragen." Weihe schlägt im Zweifelsfall also theologische Kompetenz. Den Laien nicht die "Homilie", sondern eine "Predigt" nach dem Evangelium zu erlauben, erteilt Roche eine Absage.
Eine "echte pastorale Notlage", die die Abweichung von der bisherigen Norm rechtfertigen würde, kann Roche ebenfalls nicht erkennen. "Tatsächlich gilt: Wo ein Priester zur Feier der Eucharistie anwesend ist, ist er damit gleich auch anwesend, um den Dienst der Homilie auszuüben, der ihm kraft seiner Weihe zukommt." Mögliche körperliche Beeinträchtigungen eines Zelebranten, die das Halten der Homilie erschweren würden, seien "lediglich gelegentliche und zeitliche begrenzte Umstände", die keine Begründung für eine pastorale Notlage seien. Und: "Wo kein Priester verfügbar ist, findet keine Eucharistiefeier statt."
Platz für Verkündigung von Laien
In der Antwort von Roche wird deutlich, wo der Vatikan den Platz für die Verkündigung von Laien sieht: außerhalb der Eucharistiefeier. Der Liturgiepräfekt nennt zum Schluss seines Briefs ein "breites Spektrum an Möglichkeiten", wie Laien sich schon jetzt beteiligen können: "Dazu gehören beispielsweise die Katechese (vgl. can. 774 § 1), der Religionsunterricht, geistliche Vorträge oder theologische Tagungen, Einkehrtage und Exerzitien sowie Zeugnisse und verschiedene pastorale Zusammenkünfte." Auch im Rahmen von Wortgottesfeiern könnten Laien mit dem Verkündigungsdienst beauftragt werden. Auch die Mitarbeit bei der Vorbereitung der Homilie schwebt Roche vor. "Eine solche Zusammenarbeit, wenn sie angemessen gefördert wird, bereichert die geweihten Amtsträger selbst und respektiert zugleich die jeweiligen Rollen, die jedem Lebensstand eigen sind."
Während das Liturgiedikasterium also an der kirchenrechtlich dokumentierten Form der Verkündigung festhält, arbeitet eine Studiengruppe im Rahmen der Weltsynode am Thema "Liturgie in einer synodalen Perspektive". Diese Studiengruppe wurde von Papst Leo XIV. eingerichtet und geht auf das Abschlussdokument der Weltsynode zurück. Darin hatten die Autorinnen und Autoren eine Verbindung von Synodalversammlung und Eucharistiefeier gezogen und die Einrichtung eben jener Studiengruppe gefordert. Diese Studiengruppe könne sich auch "mit dem Thema der Predigt im Rahmen liturgischer Feiern sowie mit der Entwicklung einer Katechese zur Synodalität aus mystagogischer Perspektive befassen", heißt es im Abschlussdokument.
In ihrem Zwischenbericht hat die Studiengruppe im November lediglich Fragestellungen umrissen, die sie bearbeiten will. Eine dieser Fragestellungen: "Wie lassen sich die Formen der liturgischen Verkündigung aus einer synodalen Perspektive neu interpretieren? Wie lässt sich deren Qualität verbessern? Wie lässt sich die Entwicklung einer mystagogischen Katechese zum Thema Synodalität fördern?" Ein Abschlussbericht der vom Liturgiedikasterium koordinierten Gruppe steht noch aus.
