Klage gegen Bistum Regensburg

Schmerzensgeldprozess um Ex-Domspatz wird neu verhandelt

Veröffentlicht am 03.07.2026 um 11:10 Uhr – Lesedauer: 

Nürnberg/Regensburg ‐ Der Streit um eine Schmerzensgeldklage gegen das Bistum Regensburg geht weiter: Ein früherer Domspatz hat nach seiner Niederlage vor dem Landgericht Regensburg Berufung eingelegt. Nun wird in Nürnberg neu verhandelt.

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Nach dem verlorenen Schmerzensgeldprozess gegen das Bistum Regensburg hat ein früherer Domspatz Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg neu verhandelt. Das Gericht bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag entsprechende Medienberichte. Das Landgericht Regensburg hatte die Zivilklage des inzwischen 43-Jährigen Mitte Juni abgewiesen. Ein Termin für die Verhandlung steht laut Gericht noch nicht fest.

Der Mann besuchte Anfang der 1990er-Jahre die Vorschule der Regensburger Domspatzen in Pielenhofen. Die Domspatzen gelten als einer der ältesten und berühmtesten Knabenchöre der Welt. Der Kläger gibt an, wiederholt körperlich und sexuell missbraucht worden zu sein, insbesondere vom damaligen Direktor der Vorschule, einem Priester. Vom Bistum hatte er mindestens 350.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz erstreiten wollen.

Das Landgericht Regensburg war in der Urteilsbegründung weitgehend den Argumenten des Bistums Regensburg gefolgt, das eine entsprechende Einrede erhoben hatte. Unterstellt, dass die Übergriffe stattgefunden haben, seien daraus abgeleitete Ansprüche spätestens seit November 2023 nicht mehr rechtlich durchsetzbar. Entsprechende Hemmungstatbestände, wie sie der Kläger geltend gemacht hatte, konnte die Kammer nicht erkennen. (KNA)