Glaubensdikasterium muss prüfen

Piusbruderschaft legt Rechtsmittel gegen Exkommunikation ein

Veröffentlicht am 14.07.2026 um 08:50 Uhr – Lesedauer: 

Menzingen ‐ Das Exkommunikationsdekret gegen die Piusbruderschaft ist vorerst ausgesetzt: Fristgerecht hat die Gemeinschaft Rechtsmittel eingelegt. Nun geht das Verfahren seinen geordneten Gang durch die Instanzen.

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Die Piusbruderschaft hat Rechtsmittel gegen die Exkommunikation ihrer Bischöfe eingelegt. Der Generalrat der Gemeinschaft teilte am Montag mit, dass sie beim Dikasterium für die Glaubenslehre am Samstag die Rücknahme des Exkommunikationsdekrets beantragt hat. "Mit dieser Beschwerde will die Bruderschaft das Recht ausüben, das die Kirche jedem zugesteht, der sich durch einen Verwaltungsakt benachteiligt fühlt, dessen Berichtigung zu verlangen – im Geiste des Respekts gegenüber der kirchlichen Autorität und in treuer Verbundenheit mit der Gerechtigkeit, der Wahrheit und dem Wohl der Kirche", so die Erläuterung.

Der Inhalt des Antrags ist nicht bekannt. Die Piusbruderschaft hatte zuvor argumentiert, dass sie mit den Weihen zum einen auf einen Notstand in der Kirche reagiere und zum anderen nicht die Absicht habe, sich ins Schisma zu begeben. Damit seien die Tatbestandsvoraussetzungen für die Verhängung der Strafe nicht erfüllt.

Exkommunikationsdekret vorerst ausgesetzt

Das kirchliche Verwaltungsverfahren sieht vor, dass die betroffenen Personen zunächst bei der Instanz, die ein Dekret erlassen hat, um Rücknahme oder Abänderung bitten müssen. Lehnt das Dikasterium den Antrag ab, ist die Apostolische Signatur als oberstes Verwaltungsgericht für die Überprüfung der Beschwerde zuständig. Der Antrag auf Rücknahme hat aufschiebende Wirkung (c. 1353 i. V. m. c. 1736 § 1 CIC). Die Exkommunikation ist damit bis zu einer Entscheidung vorerst nicht wirksam.

Das Dekret, mit dem das Glaubensdikasterium die Exkommunikation der weihenden und neugeweihten Bischöfe der Piusbruderschaft festgestellt hat, wurde am 2. Juli erlassen. Der Antrag auf Rücknahme am 11. Juli erfolgte damit innerhalb der vorgesehenen Frist von zehn Tagen. Das Exkommunikationsdekret stellte fest, dass der weihende Bischof Alfonso de Galarreta und die vier geweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier aufgrund der unerlaubten Bischofsweihe und der Verwirklichung eines Schismas exkommuniziert sind. Der Kokonsekrator, Bischof Bernard Fellay, zog sich die Exkommunikation nur wegen Schismas zu.

Nach der Exkommunikation hatte sich der Generalobere der Piusbruderschaft, Davide Pagliarani, in einem Brief an Papst Leo XIV. gewandt. Darin bedauerte er die Exkommunikation und teilte mit, dass die Gemeinschaft "diese neuen – objektiv ungerechten und ungültigen – Sanktionen weder in Verbitterung noch in Aufbegehren" hinnehmen würde. Nach den ersten unerlaubten Weihen 1988 durch den Gründer der Piusbruderschaft, Erzbischof Marcel Lefebvre, wurden keine Rechtsmittel eingelegt. (fxn)