Bundestag hat Pflegereform verabschiedet

Lob und Tadel der Verbände

Veröffentlicht am 13.11.2015 um 13:40 Uhr – Lesedauer: 
Pflege

Berlin ‐ Sozial- und Wohlfahrtsverbände haben die am Freitag vom Bundestag verabschiedete Pflegereform im Grundsatz begrüßt, sie aber zugleich als teilweise nicht ausreichend kritisiert. Vor allem der Personalmangel in der Pflege werde nicht gelöst.

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Der Deutsche Caritasverband erklärte, das Gesetz schaffe "endlich Gerechtigkeit" für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Caritas-Präsident Peter Neher kritisierte allerdings die Einführung einheitlicher Eigenanteile für die Pflegegrade 2 bis 5 für pflegebedürftige Menschen in vollstationären Einrichtungen. "Damit werden die Kosten für die Versorgung von Heimbewohnern in höheren Pflegegraden auf die Bewohner mit niedrigen Pflegegraden verschoben."

Die Diakonie erklärte, das Gesetz löse nicht das Problem der Unterfinanzierung der Pflege und den Fachkräftemangel. Auch der Deutsche Pflegerat betonte, die Verbesserung der Pflege werde ausbleiben, "wenn es nicht umgehend zu mehr Personal kommt". Präsident Andreas Westerfellhaus forderte einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel für stationäre Pflegeeinrichtungen.

Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, spricht am 18.04.2013 in Berlin während des Jahresempfangs der Organisation.
Bild: ©picture alliance / dpa

Caritas-Präsident Peter Neher kritisiert die Verschiebung der Kosten auf Bewohner mit niedrigen Pflegegraden.

Der Deutsche Städtetag erklärte, der Gesetzgeber habe seine Aufgaben nur zur Hälfte gelöst. Das Gesetz greife nur für die Pflegeversicherung; Folgeänderungen in der Sozialhilfe, insbesondere in der Hilfe zur Pflege, blieben aber außen vor. Beide Leistungssysteme müssten von einem einheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausgehen, sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. Unverständlich sei auch, warum die immer noch bestehenden Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen nicht beseitigt worden seien. Menschen, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfe leben, müssten die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, würden aber bei den Leistungen pauschal auf 266 Euro beschränkt.

Beitragserhöhung von 0,2 Prozentpunkten wird nicht ausreichen

Nach Meinung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) wird die anstehende Beitragserhöhung von 0,2 Prozentpunkten ab 2017 nicht ausreichen, um den Übergang von den drei Pflegestufen zu den fünf Pflegegraden zu finanzieren. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner befürchtet, dass es zu einer Verschiebung von Finanzmitteln von der Pflegeversicherung zu den Kommunen kommt, etwa, wenn die Pflegekassen künftig Kosten für die Pflegeberatung bei den Kommunen übernehmen müssten.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) lobte "klare Leistungsverbesserungen", befürchtet aber steigende Armutsrisiken in der Pflege. Präsident Adolf Bauer forderte, dass "die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert" werden. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach von deutlichen Fortschritten. "Doch der dringend benötigte große Wurf ist diese Reform nicht", erklärte Vorstandsmitglied Brigitte Döcker unter Verweis auf Personalmangel. Denkbar sei, dass diese Reform "zu einem Strukturwandel der Heime hin zu Spezialeinrichtungen für schwerstpflegebedürftige und sterbende Menschen sowie Menschen mit schwerer Demenz führt". (KNA)