Der Bochumer Sozialethiker Joachim Wiemeyer sieht die geplante Rentenreform der Bundesregierung nicht als nachhaltig an. Am "grundlegenden Strukturdefizit" des Umlageverfahrens änderten die Vorschläge der Alterssicherungskommission nichts, schreibt der Theologe und Volkswirt in einem Beitrag für Communio (Donnerstag). "Der Alterssicherungskommission ist es nicht gelungen, auf der Basis eines sozialethisch fundierten Gerechtigkeitskonzepts ein System zu entwerfen, das im Rahmen eines im Kern unvermeidbaren Umlageverfahrens selbststabilisierende Kreisläufe einführt", so Wiemeyer.
Die Vorschläge der Kommission enthielten zwar viele richtige Reformansätze, etwa zur Anhebung der Altersgrenzen im Verhältnis zur Lebenserwartung und einer Erschwerung des vorzeitigen Renteneintritts. "Das bisher in der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht grundlegend angegangene Strukturproblem liegt darin, dass es keine hinreichende Verknüpfung zwischen Rentenhöhe und Zahl der Beitragszahler gibt", betont Wiemeyer. Unter Verweis auf Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung weist der Sozialethiker darauf hin, dass nur etwa die Hälfte der Personen, die in Rente gehen, zwei oder mehr Kinder haben, "während die andere Hälfte mit nur einem oder keinem Kind nicht den hinreichenden Beitrag geleistet hat, um die Rente zu finanzieren". Das stelle das fundamentale Gerechtigkeitsproblem des gegenwärtigen Systems dar.
Höhere Beiträge oder späterer Renteneintritt für Kinderlose
Möglichkeiten des Ausgleichs liegen für Wiemeyer darin, für Menschen ohne Kinder einen zusätzlichen Beitrag zu einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung und zugleich einen Rentenabschlagsfaktor im Rentenbezug vorzusehen. Wer nur eines oder kein Kind hat, könnte dann nur 70 bis 80 Prozent der vollen Rente erhalten. "Es wäre Gerechtigkeit innerhalb einer Generation hergestellt, indem die einen in Kinder investieren, während andere nicht die Möglichkeit zu höherem Konsum oder größerer privater Vermögensbildung haben, sondern Geld ansparen müssten."
Eine andere Möglichkeit sei die Anhebung des Renteneintrittsalters abhängig von der Kinderzahl: "Durch eine solche Arbeitszeitverlängerung würde die Relation von Beitragszahlern und Rentnern stabilisiert und dem Fachkräftemangel abgeholfen." Wer keine Sorgearbeit leiste, müsste so mehr Erwerbsarbeit leisten. "Wenn dagegen vorgetragen wird, dass Kinderlosigkeit unfreiwillig sein kann, muss dem entgegengehalten werden, dass dies nichts an den größeren Möglichkeiten der Einkommenserzielung, der Vermögensbildung und dem Konsumniveau ändert", so Wiemeyer weiter.
Im Juni hatte die von der Bundesregierung eingerichtete Alterssicherungskommission Vorschläge zur Reform des Rentensystems vorgelegt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, bewertete die Ergebnisse positiv: "Die Idee, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre moderat ansteigen zu lassen, scheint uns ein probates Mittel zu sein, um die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung zu mildern." Zugleich erinnerte der Bischofskonferenz-Vorsitzende daran, dass ein weiteres Kriterium jeder Reform des Sozialstaats die Belange armer Menschen sein müssten. "Wir begrüßen es, dass die Kommission ihr Augenmerk auch auf die Altersarmut und die verdeckte Armut richtet. Es ist eine Frage gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, diese besonders vulnerablen Gruppen gezielt und passgenau zu unterstützen." (fxn)