Sechs Bundesländer tragen Kosten

Kirchliche Organisationen können GEMA-Ehrenamts-Pauschalvertrag nutzen

Menschen aus verschiedenen Ländern sitzen an Tischen bei einem Gemeindefest unter freiem Himmel vor einer Kirche in Oia (Portugal).
Bild: Nicola Trenz/KNA

Kirchliche Einrichtungen können in sechs Bundesländern von Verträgen zwischen der Musikverwertungsgesellschaft GEMA und den jeweiligen Ländern profitieren und Lizenzkosten für Musik sparen. Der Verband der Diözesen Deutschlands weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass es in Bayern, Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland entsprechende pauschale Lösungen gibt. Das Rundschreiben wurde im Amtsblatt des Bistums Aachen (August-Ausgabe) veröffentlicht.

Die Pauschalverträge der Länder gelten für gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Organisationen, deren Arbeit überwiegend ehrenamtlich geprägt ist. In derartigen Organisationen übernehmen die Bundesländer die GEMA-Lizenzkosten für bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr und Organisation, sofern kein Eintritt erhoben wird. Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie Spenden sind zulässig, sofern keine kommerziellen Absichten verfolgt werden. Außerdem darf die maximale Veranstaltungsfläche 500 Quadratmeter nicht überschreiten.

Die Pauschalregelung befreit nicht von der Meldepflicht. Jede Veranstaltung muss den Angaben zufolge vorab über das Online-Portal der GEMA durch die jeweilige Pfarrei oder Organisation angemeldet werden. Von der Pauschale ausgeschlossen sind unter anderem reine Konzerte, Theateraufführungen sowie kommerzielle Nutzungen und Dauerbeschallungen ohne Veranstaltungscharakter. Die genauen länderspezifischen Bedingungen, Budgets und Kontingente werden von der GEMA online veröffentlicht.

Lücke durch weggefallenen Vertrag zwischen GEMA und VDD

Die Ehrenamts-Pauschalverträge schließen in den sechs Bundesländern zumindest teilweise die Lücke, die durch die fehlende Einigung über einen ähnlichen Pauschalvertrag zwischen dem VDD und der GEMA entstanden ist. Der entsprechende Vertrag wurde seitens der GEMA zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Für die Verwendung von Musikwerken in der Liturgie wurde der Pauschalvertrag 2024 verlängert. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 und ermöglicht, dass auch weiterhin Musikwerke aus dem GEMA-Repertoire während der Gottesdienste oder gottesdienstähnlicher Veranstaltungen wiedergegeben werden können.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik. Sie vertritt in Deutschland über 900.000 Urheberinnen und Urheber und verwaltet die Nutzungsrechte an ihren Werken. Der VDD ist Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind die 27 rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Diözesen zusammengeschlossen. Der 2023 ausgelaufene Vertrag galt ab 2018. (fxn)

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