Gewissen gegen Dogma?
Frage: Am Sonntagabend sagte Papst Franziskus bei seinem Besuch der Lutheraner in Rom im Hinblick auf ein gemeinsames Abendmahl: "Sprechen Sie mit dem Herrn und schreiten Sie voran." – Was meinte er konkret damit?
Thönissen: Der Papst bezieht sich damit auf das Ökumenismusdekret "Unitatis redintegratio", das seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil den Dialog mit den anderen Kirchen fördern soll. Insofern hat Franziskus eigentlich nichts Neues gesagt. Es geht zum einen um ein gemeinsames Zeichen derer, die in Christus geeint sind. Zum anderen darf auch keiner von Christus ausgeschlossen werden. Das Konzil sagt: Die Mittel der Gnade stehen allen offen, auch den nicht-katholischen Christen. Ich denke, dass der Papst dies im Hinterkopf hatte.
Frage: Stellt der Papst damit nicht das Gewissen über die katholische Lehre?
Thönissen: Nein, das tut er nicht! Hier geht es um einzelne Nicht-Katholiken, die in einer bestimmten Situation um den Zugang bitten. Die Katholische Kirche hat in solchen Fällen schon immer gesagt: Bei einzelnen Gläubigen, etwa in konfessionsverschiedenen Ehen, in einer besonderen Notsituation oder in bestimmten Regionen dieser Welt, ist der Zugang möglich. Hier muss das Gewissen entscheiden. Das Gewissen steht nicht dem Dogma entgegen. Vielmehr ist es das Vollzugselement dessen, was die katholische Kirche glaubt. Lehre und Gewissen sind nach dem Ökumenismusdekret zwei Prinzipien, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. In den letzten Jahren haben verschiedene Bischofskonferenzen versucht, diese Einzelfälle zu erfassen. Doch man merkte schnell: Das ist zu schwierig, weil man daraus automatisch Allgemeinfälle macht.
Frage: Warum klappt es denn nicht ganz offiziell mit dem gemeinsamen Abendmahl? Wo sind die Hürden?
Thönissen: Nachdem wir uns über die Fragen von Rechtfertigung und Abendmahl verständigt haben, bleibt vor allem die Frage nach dem Amt. Doch selbst hier gibt es Fortschritte. Es ist heute überhaupt keine Frage mehr, dass auch die lutherische Kirche im Sinne der apostolischen Sukzession in der Nachfolge Christi steht. Ich beziehe mich hier auf das lutherisch-katholische Dokument "Die Apostolizität der Kirche". Danach ist klar, dass apostolische Sukzession im Wesentlichen Nachfolge im Glauben meint und das kirchliche Amt Dienst am apostolischen Evangelium ist. Hierin gibt es zwischen Lutheranern und Katholiken ein hohes Maß an Verständigung, nicht allerdings in der Frage der Sukzession im Bischofsamt. Aber auch dieses kennt die lutherische Kirche als überlokales Amt. Insgesamt weist lutherische Theologie die Frage nach der apostolischen Sukzession nicht ab, sondern stellt die Frage, was eine Person zum Inhaber eines regionalen Amtes macht. Der Dissens besteht also in der Gestalt des Amtes, nicht in dem Faktum. Darüber besteht ein Dialog. Die gegenseitigen Verurteilungen haben wir hinter uns.
Frage: Können Sie noch einmal auf das eucharistische Verständnis von Lutheranern und Katholiken eingehen?
Thönissen: Sowohl Martin Luther als auch die Katholische Kirche halten an einer Realpräsenz, also an einer wirklichen, wesenhaften Gegenwart Jesu Christi in der Feier der Eucharistie bzw. des Abendmahles fest. Auch den Opferbegriff hat Luther nicht verworfen, sondern lediglich ein bestimmtes Verständnis des Opferbegriffes kritisch hinterfragt. Das Konzil von Trient hat Mitte des 16. Jahrhunderts sehr differenziert auf diese Herausforderung geantwortet statt pauschal alles zu verwerfen. Es hat Luthers Kritik durchaus aufgenommen. Ich glaube, wenn wir heute ähnlich differenziert auf diese Zeugnisse zurückgreifen, dann verlieren die Unterschiede viel an ihrer Brisanz. Deswegen kann ich sagen, dass wir beim Herrenmahl eine große Verständigung mit den Lutheranern erzielt haben.
Frage: Man spricht ja bei den Lutheranern auch von Konsubstantiation, also gerade nicht von einer wirklichen Wandlung…
Thönissen: Hier muss man theologisch eine tiefere Differenzierung anbringen. Das Konzil von Trient sagt: Das Geheimnis unseres Glaubens an die Gegenwart Jesu Christi in Brot und Wein ist eine Verwandlung. Zum Verständnis dieser Verwandlung gibt es laut Konzil verschiedene Mittel. Am besten ist das Verständnis der Transsubstantiation, das heißt Brot und Wein werden zu Leib und Blut Christi. Doch wenn es heißt "am besten", dann gibt es folglich andere Weisen des Verständnisses. Man darf das Konzil von Trient daher auch so verstehen, dass es nicht nur eine einzige Weise des Verständnisses der Wandlung gibt. Das Modell der Konsubstantialität – Brot und Wein werden nicht Leib und Blut, sondern verbinden sich für eine bestimmte Zeit damit - darf also mindestens nicht ausgeschlossen werden.
Frage: Müssen wir denn diese bestehenden Unterschiede überhaupt überwinden?
Thönissen: Ich denke, ja. Für eine Gemeinschaft im Glauben brauchen wir eine Verständigung. Wir müssen nicht in allen einzelnen Fragen und zu 100 Prozent übereinstimmen. Nur eine Mindestübereinstimmung zu erzielen, wäre aber genauso falsch. Vielmehr brauchen wir eine Grundübereinstimmung im Glauben an Jesus Christus und seine Gegenwart unter uns. Das kann man an wenigen Gesichtspunkten wie der Rechtfertigungslehre, der Eucharistielehre oder dem Amtsverständnis festmachen. In vielen anderen Fragen haben wir eine "versöhnte Verschiedenheit".
Frage: Ein konkreter Fall: Ein gemischt-konfessionelles Paar will gemeinsam zur Kommunion gehen. Was würden Sie empfehlen?
Thönissen: Wenn beide Partner für sich gemeinsam darum gerungen haben, was für sie Einheit im Glauben ist, dann müssen sie klären, wie sie mit den Unterschieden umgehen. Kommen sie zu der Überzeugung, dass die Unterschiede noch zu groß sind, dann würde ich ihnen von einer gemeinsamen Kommunion abraten. Aber da, wo eine tiefe Gemeinschaft im Glauben errungen wurde, besteht durchaus die Möglichkeit des gemeinsamen Kommunionempfangs. Da sind wir auf die Gewissensentscheidung der Einzelnen angewiesen. Deswegen hat der Papst an die Rolle des Gewissens erinnert. Kommunion bedeutet nicht: Ich gehe in die Kirche und nehme gedankenlos daran teil. Das gilt genauso für Katholiken!
Frage: Soll also ein Priester ein konfessionsverschiedenes Paar zur Kommunion zulassen?
Thönissen: Ja. Das ist Praxis. Evangelische Gläubige in einer gemischt-konfessionellen Ehe sollen am Sonntag am Tisch des Herrn nicht abgewiesen werden. Das wäre kein gutes Handeln. Die in den Familien gelebte Gemeinschaft im Glauben muss respektiert werden. Wie tief diese geht, kann von außen keiner beurteilen. Der Priester sollte dieses Paar begleiten. Wenn es zur Regel wird, dass beide Partner Sonntag für Sonntag zur Kommunion gehen, dann sollte er dies mit dem Paar besprechen. So empfehlen wir es vom Institut in Paderborn.