Weitere Vertagung

Schmerzensgeldprozess: Betroffene werfen Kirche Verzögerung vor

Der Kölner Dom gesehen vom Musical Dome aus.
Bild: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Die Missbrauchsbetroffenen-Initiative Eckiger Tisch kritisiert eine weitere Vertagung in einem Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln. "Mit dieser Taktik spielt die katholische Kirche bewusst auf Zeit. Doch Zeit ist etwas, das viele Betroffene nicht mehr haben", teilte Sprecher Matthias Katsch am Dienstag in Berlin mit.

Die Klägerin, eine frühere Messdienerin, fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln. Als Kind wurde sie den Angaben zufolge über Jahre hinweg vom ehrenamtlichen Leiter ihrer Messdienergruppe missbraucht. In dem Prozess vor dem Landgericht Köln geht es auch um die Frage, inwieweit das Erzbistum für den Ehrenamtler haften muss. Die Anwälte der Betroffenen betonen, dass der Mann die Gruppe betreute, obwohl er bereits zuvor durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei.

War Missbrauch Arbeitsunfall?

Das Verfahren läuft seit mehr als zwei Jahren. Am Dienstag hätte es vor Gericht um ein Gutachten gehen sollen. Das Landgericht vertagte die Verhandlung jedoch auf den 13. Oktober. Der Anwalt der Betroffenen, Eberhard Luetjohann, teilte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, dass nach Ansicht des Erzbistums Köln die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sei. Deren Entscheidung sei abzuwarten.

Luetjohann zweifelte an dem Argument, zumal das Erzbistum den Fall nie der Versicherung gemeldet habe. "Die Klägerin leidet enorm unter dieser weiteren Verzögerung", so der Anwalt. Das Erzbistum Köln teilte auf KNA-Anfrage mit, dass es sich zu laufenden Verfahren nicht äußere. Sexueller Missbrauch kann in bestimmten Kontexten als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden. Die Betroffenen können dann Anspruch auf Therapie und Unterstützung haben – und auch auf eine Rente. (KNA)

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