Die gerichtlichen Auseinandersetzungen zweier Missbrauchsbetroffener mit dem Erzbistum Köln gehen weiter. Die eine Frau gibt an, von einem Priester missbraucht worden zu sein, die andere von einem Messdienerleiter. Beide verlangen vom Erzbistum Köln jeweils ein Schmerzensgeld von 830.000 Euro.
Am 15. Oktober verhandelt das Oberlandesgericht Köln über die Berufung der Missbrauchsbetroffenen Melanie F. Das teilte das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Frau war als Kind über Jahre von dem zu zwölf Jahren Haft verurteilten Priester U. missbraucht worden. Er hatte sie als Pflegevater bei sich aufgenommen.
Klage zurückgewiesen, Berufung eingelegt
Das Landgericht Köln wies im Juli 2025 die Schmerzensgeldklage von F. mit der Begründung zurück, dass eine Amtshaftung des Erzbistums nicht infrage komme. Denn U. habe die Taten nicht im Amt, sondern als Privatmann begangen. Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus, da Bedienstete des Erzbistums Köln keine Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt hätten.
Die Betroffene erhielt bereits eine freiwillige kirchliche Zahlung in Anerkennung des Leids. Die ursprüngliche Summe von 70.000 Euro erhöhte die zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen Ende vergangenen Jahres auf 360.000 Euro. F. hielt dennoch an ihrer Berufung fest.
Missbrauch durch Gruppenleiter
Zudem wird am 8. September vor dem Landgericht Köln weiter über die Klage einer ehemaligen Messdienerin verhandelt. Das Verfahren dauert bereits knapp zwei Jahre. Die Frau gibt an, als Kind vom Leiter einer Messdienergruppe missbraucht worden zu sein. Die Übergriffe hätten zwischen 1992 und 1995 nahezu wöchentlich während der Gruppentreffen stattgefunden. Auch sie fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld. Der Täter habe die Gruppe betreut, obwohl er schon vorher durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei.
Das Erzbistum bestreitet die Häufigkeit der Taten und die behaupteten Folgen. Zudem vertritt es die Auffassung, dass der Gruppenleiter kein Amt in der Diözese bekleidet habe und das Erzbistum deshalb nicht für dessen Taten haften müsse. Der Mann wurde strafrechtlich wegen vier Fällen verurteilt, von denen zwei im kirchlichen Kontext stattfanden. (KNA)