Seit 150 Jahren kommen die Bischöfe in Fulda zusammen

So funktioniert die Deutsche Bischofskonferenz

Veröffentlicht am 21.09.2017 um 13:15 Uhr – Von Björn Odendahl – Lesedauer: 
So funktioniert die Deutsche Bischofskonferenz
Bild: © KNA
Bischofskonferenz

Bonn ‐ Seit 150 Jahren treffen sich die deutschen Bischöfe zur Vollversammlung in Fulda. Aber wie ist die Bischofskonferenz entstanden? Und welche Aufgaben hat sie? Katholisch.de gibt Antworten.

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Die Bischofskonferenzen sind kein unkompliziertes Konstrukt. Schließlich ist jeder einzelne Bischof nach katholischem Verständnis Nachfolger der Apostel. Und jedes Bistum repräsentiert aus theologischer Sicht die universale Kirche vor Ort. Das bedeutet zunächst Eigenständigkeit und Freiheit in den Entscheidungen. Und dennoch arbeiten Bischöfe fast überall auf der Welt auf nationaler Ebene zusammen.

Vor allem in Deutschland hat diese Zusammenarbeit Tradition. Erstmals trafen sich die Oberhirten 1848 zu einer Konferenz in Würzburg. Das kirchliche Leben in Deutschland hatte sich zu dieser Zeit durch die Französische Revolution und die Säkularisation verändert. Es waren jedoch vor allem die politischen Umwälzungen ab 1830, die die Bischöfe vor ganz neue Herausforderungen stellten. Denen konnten und wollten sie nur im Kollektiv begegnen. Diskutiert wurde in Würzburg unter anderem über das Verhältnis von Staat und Kirche, über die freie Ausbildung des Klerus und die Besetzung von Bischofsstühlen, über katholische Schulen und den Religionsunterricht.

Als feste Einrichtung entstand die Bischofskonferenz dann 1867 bei einem Treffen (16. bis 21. Oktober) in Fulda. Die gleichnamige Fuldaer Bischofskonferenz sollte von nun an regelmäßig zusammenkommen, um "solche Verhältnisse und Maßnahmen zu besprechen und zu beraten, welche die Interessen der Religion in unserer Zeit besonders berühren", wie es die Oberhirten in ihrer Geschäftsordnung festhielten. Seit 1917 sind die Bischofskonferenzen auch als ständige Einrichtung im offiziellen Kirchenrecht (CIC) verankert und wurden nach und nach weltweit eine Institution.

Zusammenschluss mit vielfältigen Aufgaben

Die Fuldaer Bischofskonferenz ist mittlerweile zur Deutschen Bischofskonferenz (DBK) geworden. Gemäß den kirchenrechtlichen Vorgaben (cc. 447-459 CIC) hat sie sich ein eigenes Statut gegeben, das sie als "bestehenden Zusammenschluss der Bischöfe der Teilkirchen in Deutschland" definiert. Aktuell beläuft sich die Zahl der Mitglieder auf 67 (Stand: September 2017). Neben den Diözesan- und Weihbischöfen gehören auch die Administratoren, also die "Übergangsleiter" der Bistümer, dazu. Ihr Vorsitzender ist seit dem Frühjahr 2014 der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx. Auch die Aufgaben der Bischofskonferenz beschreibt das Statut - und zwar so: Sie dient dem Studium und der Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, der gegenseitigen Beratung, der notwendigen Koordinierung der kirchlichen Arbeit und dem gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Pflege der Verbindung zu anderen Bischofskonferenzen.

Das oberste Gremium der DBK ist ihre Vollversammlung. Noch heute, 150 Jahre nach dem ersten Treffen in Fulda, kommen die Bischöfe jeden Herbst für vier Tage in der 65.000-Einwohner-Stadt in Osthessen zusammen. Auch, weil sich hier das Grab des heiligen Bonifatius befindet; er ist der "Apostel der Deutschen". Eine zweite Versammlung findet im Frühjahr an jeweils wechselnden Tagungsorten statt. Die Bischöfe beraten sich in diesen Tagen in zahlreichen Arbeitssitzungen, um beispielsweise Dokumente oder Geschäftsordnungen zu erlassen. Sie wählen hier außerdem - alle sechs Jahre - ihren Vorsitzenden und beschäftigen sich mit aktuellen kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Fragen.

Kardinal Reinhard Marx im Porträt
Bild: ©dpa

Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx.

Um die Vollversammlung zu entlasten und einen kontinuierlichen Austausch der Diözesanbischöfe zu gewährleisten, existiert darüber hinaus seit 1974 der sogenannte Ständige Rat. Fünf- bis sechsmal im Jahr kommen die Ortsbischöfe für einen Tag - meistens in Würzburg - zusammen, um über pastorale Fragen zu beraten, um die Beschlüsse der Vollversammlung in die Tat umzusetzen, um überdiözesane Projekte zu koordinieren oder andere kirchenpolitische Herausforderungen anzugehen.

Ein Ergebnis der Sitzung des Ständigen Rates ist beispielsweise die Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechts im April 2015. Die Gesetzesnovelle wurde anschließend durch die einzelnen Bischöfe in ihren Diözesen in Kraft gesetzt. Dieser Beschluss habe gezeigt, "dass wir kein zahnloser Tiger sind", bilanziert DBK-Sprecher Matthias Kopp im Gespräch mit katholisch.de. "Ohne die Bischofskonferenz", da ist er sich sicher, "hätte es kein neues Arbeitsrecht für die katholische Kirche in Deutschland gegeben."

Bischöfliche Kommissionen für verschiedene Sachbereiche

Doch auch zwischen den einzelnen Treffen der Oberhirten arbeitet die Bischofskonferenz - und zwar auf den unterschiedlichsten Ebenen. Denn die Zusammenkünfte der Bischöfe müssen vor- und nachbereitet werden. Und weil nicht jeder der 67 Bischöfe alle Themengebiete, auf denen sich die katholische Kirche betätigt, im Blick haben kann und muss, gibt es entsprechende Expertengruppen. Die verteilen sich auf insgesamt 14 Bischöfliche Kommissionen für verschiedene Sachbereiche von Glaube und Pastoral über Ehe und Familie bis hin zu Erziehung, Wissenschaft oder Migration. Hinzu kommen weitere Unterkommissionen - zum Beispiel für die religiösen Beziehungen zum Judentum.

Die Mitglieder der Kommissionen sowie ihre Vorsitzenden werden auf der Vollversammlung für fünf Jahre aus dem Bischofskollegium heraus gewählt. Hinzu kommen ständige Berater, Fachleute aus Praxis und Wissenschaft für den Einzelfall sowie die Mitarbeiter aus dem Sekretariat der Bischofskonferenz in Bonn. Das Sekretariat wird vom Jesuitenpater Hans Langendörfer geleitet - und das bereits seit 1996. Doch auch der Sekretär wird wie der Vorsitzende alle sechs Jahre neu gewählt. In vier Fachbereichen - Glaube und Bildung, Pastoral, Kirche und Gesellschaft sowie Weltkirche und Migration - arbeiten die jeweiligen Fachreferenten des Sekretariats den Bischöflichen Kommissionen zu.

Bild: ©katholisch.de

Pater Hans Langendörfer SJ ist seit 1996 Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz.

"Die Aufgabe der Referenten ist es, die Themen für die Bischöfe aufzuarbeiten", sagt DBK-Sprecher Kopp. Im Vorfeld der Familiensynode hieß das beispielsweise, "Vorlagen für 'Familienbischof' Heiner Koch zu erstellen oder Tagungen zum Thema zu organisieren und durchzuführen". Ähnlich läuft es bei "Flüchtlingsbischof" Stefan Heße aus Hamburg oder dem "Jugendbischof" Stefan Oster aus Passau, der 2018 an der Jugendynode im Vatikan teilnehmen wird. Denn für einen Bischof, der "nebenbei" auch noch eine Diözese zu leiten hat, ist die Leitung einer Kommission der Bischofskonferenz in Einzelarbeit nicht zu stemmen.

Dabei ist die Arbeit stets dem Spagat zwischen langfristiger Planung und kurzfristigen Entscheidungen unterworfen. "Das Dokument, das die Bischöfe zum Heiligen Jahr veröffentlicht haben, wurde zum Beispiel unter allen Bischöfen ermittelt und bei der Vollversammlung in Fulda genehmigt", so Kopp. Anders ist es, wenn die Bischofskonferenz schnell reagieren muss. Zum Beispiel nach den Anschlägen in Paris im November 2015. "Weil wir dann natürlich nicht alle 67 Bischöfe befragen können, muss der Vorsitzende entscheiden, was und wie es gesagt wird", erklärt der Pressesprecher.

Nahtstelle zwischen Kirche und Politik

Die Arbeit der Bischöflichen Kommissionen und des Sekretariats wird unterstützt vom Katholischen Büro in Berlin als Nahtstelle zwischen Kirche und Politik. Das Kommissariat beobachtet unter anderem die aktuellen politischen sowie gesellschaftlichen Entwicklungen und hat die Gesetzesvorhaben des Bundes im Blick - gerade wenn es um ethische Fragestellungen oder andere für die Kirche relevante Themen geht. Beispiele sind etwa die vor rund zwei Jahren beschlossene Neuregelung der Suizidbeihilfe oder die kürzlich eingeführte "Ehe für alle".

Darüber hinaus arbeitet die Bischofskonferenz mit 14 weiteren Dienststellen zusammen. Die reichen von der Arbeitsstelle der Frauen- und Männerseelsorge über den Kirchlichen Arbeitsgerichtshof bis hin zum Deutschen Liturgischen Institut. Die Strukturen sind hier komplex. Die Einrichtungen können sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden und zum Beispiel eingetragene Vereine sein. Trotz vieler Freiheiten sind die Dienststellen aber an die Bischofskonferenz rückgebunden und dabei einzelnen Kommissionen zugeordnet.

Von Björn Odendahl

Hinweis: Der Artikel erschien erstmals im November 2015 und wurde aktualisiert.

Themenseite zu 150 Jahren Bischofskonferenz

Auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) finden Sie ein Themenseite, die die Geschichte der Bischofskonferenz ausführlich beleuchtet.