Papst reagiert auf Widerstände
Damit setzte Franziskus zugleich die bereits im September veröffentlichten neuen Bestimmungen zu Ehenichtigkeitsverfahren in Kraft. Auch deutsche Kirchenrechtler hatten Vorbehalte gegen die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren geübt.
Mit seinem sogenannten Reskript reagiere der Papst auf "verständliche Widerstände", wie sie bei "jedem Gesetz von epochaler Tragweite" aufträten, schreibt der Dekan des vatikanischen Ehegerichts, Pio Vito Pinto im "Osservatore Romano" (Samstagsausgabe). Ähnliche Widerstände habe es 1983 auch gegen die Einführung des neuen Kirchenrechts durch Johannes Paul II. gegeben, so der Kirchenrechtler in einem Gastbeitrag für die päpstliche Zeitung. Franziskus bekräftige nun, "dass das Gesetz jetzt in Kraft ist und befolgt werden muss". Pinto leitete die vom Papst eingesetzte Kommission zur Reform der Ehenichtigkeitsprozesse.
Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.
Verfahren im Vatikan künftig gebührenfrei
Franziskus erklärt in dem schon am 7. Dezember unterzeichneten Text, dass die Vereinfachung der Prozessordnung vor allem "die Nähe der Kirche zu verwundeten Familien" ausdrücken soll. "Die große Menge derer, die das Drama eines ehelichen Scheiterns erleben, sollen durch die kirchlichen Strukturen vom Heilswerk Christi erreicht werden."
Linktipp: Schneller, einfacher, lokaler
Das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren wird einfacher, schneller und kostenfrei: Papst Franziskus hatte im September eine entsprechende Reform beschlossen. Künftig kann eine Instanz alleine entscheiden, zudem wird es eine Art Schnellverfahren geben.In seinem am Freitag publizierten Erlass verfügt der Papst zudem, dass künftig alle Ehenichtigkeitsprozesse vor dem vatikanischen Ehegericht, der sogenannten Römischen Rota, für die betreffenden Paare kostenlos sein sollen. Das Gericht urteile die Fälle nach dem Prinzip der "evangeliumsgemäßen Unentgeltlichkeit", heißt es in dem kurzen Dokument.
Ihnen wird künftig von Amtswegen ein Rechtsbeistand gestellt. Erbeten sei jedoch, dass die Paare ein Spende für Bedürftige geben. Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben. Der größte Teil der Kosten für ein solches Verfahren entfällt in der Regel jedoch auf das Anwaltshonorar. Die neuen Regeln fordern auch von den Ortskirchen die unentgeltliche Führung solcher Prozesse.
Keine Berufung gegen Entscheidung möglich
Weiter ordnete der Papst etwa an, dass gegen eine Entscheidung der Rota in einem Ehenichtigkeitsverfahren keine Berufung möglich ist. Zudem dürfe der Dekan der Rota "aus schwerwiegenden Gründen" vom Befolgen der Prozessordnung dispensieren.
Die Römische Rota ist die Berufungsinstanz für Ehenichtigkeitsverfahren, die von den Ortskirchen überwiesen werden. Franziskus hatte diese Prozess vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Zudem führte er die Möglichkeit eines erheblich beschleunigten Verfahrens ein, der vom Bischof geführt werden kann. (luk/KNA)