Fatales Signal
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Eigentlich sollte man meinen, die Argumente über die Gestaltung eines würdigen Lebensendes seien ausgetauscht. Schließlich gab es erst kürzlich im Zuge der Bundestagsentscheidung zum assistierten Suizid eine breite öffentliche Debatte. Aber angesichts einer aktuellen Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts drängt es mich, erneut das Wort zu ergreifen: Am Dienstag verbot das Gericht einem älteren Paar, eine tödliche Dosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital zu kaufen.
Das Paar, Jahrgänge 1937 und 1944, hatte angegeben, sich nach reiflicher Überlegung zum Suizid entschlossen zu haben. Es sei zwar nicht ernsthaft erkrankt, spüre aber ein Nachlassen der Kräfte und wolle den Angehörigen einen geistigen Verfall und qualvollen Tod ersparen.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich kenne die persönlichen Beweggründe des Paares nicht und kann mir nicht anmaßen, darüber zu urteilen. Dennoch entsetzt mich der Vorgang. Er ist ein Beispiel für eine private Entscheidung, die, dadurch, dass ein Gericht darüber entschieden hat, doch öffentlich geworden ist - und daher eine fatale Signalwirkung entwickeln kann. Dass nämlich andere Menschen im gleichen Alter, die eigentlich noch viel Freude am Leben haben, auf ähnliche Gedanken kommen könnten: Werde ich meinen Angehörigen zur Last fallen? Wird meine Pflege möglicherweise viel Geld kosten? Und wenn sogar Menschen, die bei guten Kräften sind, solche Gedanken haben, was ist dann erst mit solchen, die schwer krank sind? Die vielleicht keine Familie haben und der Gesellschaft nicht zur Last fallen wollen?
Das ist für mich der entscheidende Punkt in der Debatte um das Lebensende: NIEMALS darf jemand auch nur ansatzweise eine Art "Pflicht zum Suizid" empfinden. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und einen ebensolchen Tod kollidiert hier potentiell mit dem Recht, das von Gott geschenkte Leben bis zur letzten Sekunde auszukosten. Letzteres wiegt für mich als Christin eindeutig schwerer.