Freispruch für Priester-Stalkerin
Das Gericht hob damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Meschede auf. Darin war die Frau 2014 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Frau stellt seit mehr als 14 Jahren dem Pfarrer der katholischen Sankt-Nikolaus-Gemeinde in Meschede-Freienohl nach. Sie schreibt ihm SMS, E-Mails und Liebesbriefe, schickt Blumen und macht anzügliche Geschenke in Form von Phallussymbolen. Zudem läuft sie "halbnackt" in Reizwäsche durch den Pfarrgarten und ruft dem Geistlichen auf offener Straße Obszönitäten zu. Die Frau war mehrfach in psychiatrischer Behandlung und saß rund ein Jahr im Gefängnis.
In der Urteilsbegründung folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten ausgeführt, dass die mit dem Fall befassten Sachverständigen zu unterschiedlichen Einschätzungen hinsichtlich der Schuldfähigkeit und der Erkrankungsart der Beschuldigten gekommen waren. Gutachter hatten in vorangegangenen Prozessen die Schuldfähigkeit der Frau bejaht. Jetzt sahen drei in dem Verhalten einen krankhaften "Liebeswahn" und verneinten die Schuldfähigkeit. Ein vierter Sachverständiger diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung und schloss anders als noch in erster Instanz eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht aus.
Keines der Gutachten habe sie überzeugen können, sagte die Staatsanwältin. Insbesondere blieben Zweifel, ob eine diagnostizierte krankhafte Veränderung der Hirnstruktur wie bei einer Demenz zu einer Verstärkung des Wahns geführt habe. Auch sei nicht auszuschließen, dass die Handlungs- und Impulskontrolle der Frau schon seit Beginn der Taten 2002 vermindert gewesen sei.
Verteidigung bezeichnete Verhalten der Frau als krankhaft
Der Verteidiger führte nochmals den Leidensdruck der Beschuldigten vor Augen. Der Wahn, den Pfarrer zu lieben, sei zum "Sinn ihres Lebens" geworden. Dafür nehme sie die Ächtung der Bevölkerung im Ort auf sich, habe Psychiatrie und Gefängnis über sich ergehen lassen und lasse trotzdem nicht von ihrem Tun. "Wenn das nicht krank ist, weiß ich nicht, was krank ist", so der Verteidiger.
Das Recht spreche gegen eine Einweisung der Frau in die Psychiatrie, erläuterte der Richter. Für solch ein Vorgehen habe der Gesetzgeber "Gott sei Dank" eine hohe Hürde gesetzt. Diese verhindere, dass "unliebsame" oder "lästige" Personen abgeschoben werden könnten. Die Frau sei nicht gemeingefährlich. Die Gesellschaft müsse sie aushalten, so der Richter. Der betroffene Priester war im Gericht nicht anwesend.
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Pfarrer: Der Rechtsstaat hat versagt
Der betroffene katholische Pfarrer Michael Hammerschmidt aus Meschede-Freienohl hatte nicht an der Verhandlung teilgenommen. Er bezeichnete das Urteil als Skandal. "Der Rechtsstaat hat heute versagt", sagte er auf Anfrage. "Ich bin ja vogelfrei." Das Urteil sei eine Einladung an alle Stalker weiterzumachen. Zugleich bekundete der Geistliche seine Entschlossenheit, in der Sankt-Nikolaus-Gemeinde weiterarbeiten zu wollen. Als Opfer müsse er sich nicht verstecken und von der Bildfläche verschwinden. Zudem wäre dies eine völlig falsche Reaktion, da Stalker ihre Nachstellungen auch andernorts fortsetzten. "Für mich ändert sich nichts", sagte er unter Hinweis auf die zurückliegenden 14 Jahre. (KNA)
16.12., 12:45 Uhr: Ergänzt um weitere Informationen zum Prozess
16.12., 15:25 Uhr: Ergänzt um die Reaktion des Pfarrers