Familien ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Nach Ansicht der klagenden Familien wird der Erziehungsbeitrag der Eltern für die Gesellschaft nicht anerkannt. Dass Eltern bei den Beiträgen im Unterschied zu Kinderlosen nicht entlastet werden, werten die Verbände als Verstoß gegen den Gleichheitssatz. Eltern müssten für "die Abfederung eines demografischen Problems" zahlen, für das sie nicht verantwortlich seien. "Der Beitrag, den Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder für die umlagebasierte Sozialversicherung leisten, wird derzeit nicht anerkannt", sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker in Berlin. "Dass dies nicht geschieht, ist ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dieser Verstoß wird beim Pflegevorsorgefonds auf die Spitze getrieben."
Der Pflegevorsorgefonds wurde zum 1. Januar 2015 mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführt. Seitdem werden 0,1 Prozentpunkte der Beiträge in diesem Fonds angelegt. Dort soll das Geld 20 Jahre lang angespart werden, um Beitragssteigerungen abzumildern, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge das 75. Lebensjahr erreichen. "Dass unterhaltsverpflichtete Eltern in gleicher Weise in den Pflegevorsorgefonds einzahlen wie jeder andere auch, ist nicht hinnehmbar", erklärte der Präsident des Deutschen Familienverbands, Klaus Zeh.
Verbände wollen Angleichung an Pflegeversicherung erreichen
Die Verbände berufen sich auf das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Damals hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass es gegen das Grundgesetz verstoße, dass "Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden." In der Pflegeversicherung wurde dieses Urteil umgesetzt; Kinderlose zahlen einen höheren Beitrag. Die beiden Verbände verlangen, dass dies auch auf die Kranken- und die Rentenversicherung übertragen wird.
Ende September waren beide Verbände mit einer entsprechenden Klage vor dem Bundessozialgericht in Kassel unterlegen. Der Bundesgeschäftsführer des Familienbundes, Matthias Dantlgraber, sagte dazu am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die jetzt eingereichte Klage richte sich gegen das Gesetz zur Pflegereform. Sobald die Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts vorliege, werde in Karlsruhe eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil eingereicht. (KNA)