Kölner Kliniken: Abtreibungsgegnerin täuschte Ärzte

Gab es eine Vorgeschichte?

Veröffentlicht am 19.01.2013 um 00:00 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN
Medizin

Köln ‐ Im Fall der Abweisung eines möglichen Vergewaltigungsopfers an zwei Kölner katholischen Kliniken gibt es neue Erkenntnisse. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" am Samstag berichtet, soll sich zuvor eine Abtreibungsgegnerin in einer Notfallpraxis auf dem Gelände des St.-Vinzenz-Hospitals als Patientin ausgegeben und nach angeblichem ungeschütztem Sex die "Pille danach" verlangt und auch bekommen haben.

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Danach habe sie den Vorgang dem Erzbistum Köln gemeldet, so die Zeitung. Sie beruft sich dabei auf den Sprecher der Cellitinnen, Christoph Leiden. Die Angst vor solch arglistiger Täuschung soll die katholische Krankenhaus-Stiftung der Cellitinnen dann mitbewogen haben, ihre Richtlinien für die Betreuung von Frauen mit Verdacht auf ungewollte Schwangerschaft neu zu fassen.

Das Eingangsportal des St. Vinzenz-Hospital in Köln.
Bild: ©dpa/Henning Kaiser

Das Eingangsportal des St. Vinzenz-Hospital in Köln.

Bedauern eines Fehlers

In dieser Woche hatte der "Stadt-Anzeiger" berichtet, dass zwei Kliniken der Cellitinnen ein Vergewaltigungsopfer mit der Begründung abwiesen hatten, die Behandlung hätte womöglich eine Aufklärung über die "Pille danach" beinhaltet. Nachdem der Fall bekannt geworden war, hatte die "Stiftung der Cellitinnen zur hl. Maria" als Träger eingeräumt, einen Fehler begangen zu haben.

Am Donnerstag bedauerte Geschäftsführer Andre Meiser vor Journalisten, dass die Kliniken die von der Notärztin erbetene Sicherung von gerichtsverwertbaren Spuren verweigert haben. Der Klinik-Vertreter sprach von einem Missverständnis.

"Volle Kooperation"

Auch das Erzbistum Köln bezog zu Stellung zu dem Fall. "Wir bedauern sehr, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, dass Opfer einer Vergewaltigung in katholischen Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden dürfen", heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung. Auch in katholischen Krankenhäusern erhielten betroffene Frauen die notwendige Heilbehandlung. Dazu gehöre "eine volle Kooperation mit der Anonymen Spurensicherung".

Grundsätzlich lehnt die katholische Kirche die "Pille danach" als eine Form der Abtreibung ab. Medizinern in katholischen Krankenhäusern ist es nicht gestattet, das Präparat zu verschreiben. Allerdings muss in Deutschland der Arzt ein Vergewaltigungsopfer auf die Gefahr einer Schwangerschaft und auf die Möglichkeit der "Pille danach" hinweisen. (kna/luk/gho)

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Weitere Informationen zum Fall der beiden katholischen Kölner Kliniken finden Sie hier: Ein Fehler Nur ein Missverständnis?