Papst erlässt neue Regeln für Heiligsprechungen
Selig- und Heiligsprechungsverfahren können bis zu ihrem Abschluss im Ausnahmefall einige hunderttausend Euro kosten. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen für die Anerkennung von Wundern nehmen Anwälte der Antragsteller oft erhebliche Honorare ein. Das Geld dafür stammt in der Regel aus frommen Stiftungen. Im Zuge der sogenannten "Vatileaks 2"-Affäre wurden jüngst vertrauliche vatikanische Dokumente bekannt, die eine mangelnde Ausgabenkontrolle bei solchen Verfahren offenbarten.
Die neuen Regelungen legen fest, dass für jedes Verfahren ein zuständiger Ausgabenverwalter vor der Heiligsprechungskongregation regelmäßig Bilanzen vorlegen muss. Darin habe er sich "skrupulös an die Absichten der Geber zu halten". Im Zweifelsfall werden auch Disziplinarstrafen angedroht. Zugleich will sich der Vatikan künftig auch selbst an den Kosten der Verfahren beteiligen. Die Heiligsprechungskongregation soll insbesondere ärmeren Diözesen und Antragstellern bei den Kosten unter die Armen greifen. (KNA)