Evangelischer Bischof über die Bekleidung kirchlicher Ämter

Dröge: AfD-Mitgliedschaft kein Ausschlussgrund

Veröffentlicht am 23.03.2016 um 17:00 Uhr – Lesedauer: 
Politik

Berlin ‐ Eine AfD-Mitgliedschaft ist nach Aussage des evangelischen Berliner Bischofs Markus Dröge kein grundsätzliches Hindernis für die Bekleidung eines kirchlichen Amtes. Etwas anderes sei es aber, wenn menschenfeindliche Äußerungen getätigt würden.

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Wenn sich eine Person allerdings "offiziell erkennbar menschenfeindlich" äußere, könne sie von der Wahl zum Gemeindekirchenrat ausgeschlossen werden. Die kirchlichen Grundartikel verlangten vom Amtsträger, sein Leben nach dem Evangelium auszurichten.

Am Wochenende hatte bereits der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Heinrich Bedford-Strohm, in einem Interview gesagt: "Wenn in Parteiprogrammen oder von Personen offen menschenfeindliche Positionen vertreten werden, ist dies mit einem Amt in unserer Kirche nicht vereinbar." Zudem wies er darauf hin, dass es deutliche Spannungen zwischen vielen Äußerungen aus der AfD und zentralen Werten des Christentums gebe. Der Schutz Schwacher und Fremder spiele in der Bibel eine zentrale Rolle. (KNA)