Was hat Sterbehilfe mit Freiheit zu tun?
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Viel. Für einige ist die Möglichkeit, selbst über Leben und Tod zu entscheiden der Inbegriff der Freiheit. Unabhängig von der Frage, inwiefern man bei Suizid, der ja doch in der Regel aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit begangen wird, von wahrer Freiheit sprechen kann, kommt die Frage der Freiheit von ganz anderer Seite durch die Hintertür. Belgien ist auch hier einmal wieder Pionier im tragischen Sinn.
Knapp zwei Jahre nachdem das belgische Parlament es für legitim befunden hat, Euthanasie selbst für Minderjährige zu ermöglichen, liegen neue Gesetzesvorschläge auf dem Tisch. Neben der Forderung, Patientenverfügungen nicht mehr nach fünf Jahren verjähren zu lassen, soll die institutionelle Freiheit abgeschafft werden, keine Euthanasie durchzuführen.
Konkret geht es darum, dass z.B. ein Altenheim oder ein Krankenhaus seinen Ärzten nicht mehr verbieten kann, Euthanasie in den eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Für die Abgeordnete, die das Gesetz vorschlägt, käme die Verweigerung des Euthanasieangebots "der Aberkennung des subjektiven Rechts auf Gewissensfreiheit des Arztes" gleich. Dies ist eine subtile, aber zynische Verdrehung der Gewissensfreiheit in ihr Gegenteil. Gewissensfreiheit und das damit einhergehende Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen bedeuten, eine Handlung nicht tun zu müssen, die gegen tiefe moralische Überzeugungen verstößt. Es geht um die seltenen Fälle, in denen der Mensch nicht anders kann als eine seiner Überzeugung nach zutiefst unmoralische Handlung zu verweigern.
Euthanasie durchzuführen ist hingegen eine persönliche Entscheidung des Arztes, die zwar eine moralische Dimension hat; aber die Verhinderung der Möglichkeit der Euthanasie bringt den Arzt nicht in eine Situation, in der ihm sein innerer Kompass verbietet, eine Tötungshandlung zu vollziehen.
Sollte dieses Gesetz Wirklichkeit werden, wäre dies das Ende der Freiheit eine private Organisation nach bestimmten grundlegenden Werten zu gründen und zu führen. In Konsequenz hieße dies: christliche Altenheime und Krankenhäuser würden aus der Gesellschaft verschwinden. Es gäbe keine Palliativstation mehr, in der der Patient sicher sein kann, dass er einfach nur sterben darf ohne ständig durch Ärzte und Familie mit der "einfachen und schnellen" Option der Spritze konfrontiert zu sein, wie es in Belgischen Krankenhäusern Alltag ist. Selbst wenn Patienten, Betreiber, Ärzte und Krankenschwestern es so wollten, wäre ihnen diese Freiheit genommen.