"Menschen mit Behinderung nicht doppelt bestrafen"
"Dieser Umstand bedeutet für nicht wenige Beziehungen das Aus. Er verhindert Ehen", weiß Thorsten Hinz, Geschäftsführer des Fachverbandes der Caritas für Behindertenhilfe und Psychiatrie. Auch die Bundesregierung hat diesen Missstand erkannt und den Entwurf eines "Bundesteilhabegesetzes" vorgelegt, der möglichst noch vor der Sommerpause in den Bundestag soll. Das Gesetz will die finanzielle Situation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Doch weder Wohlfahrtsverbände noch Behinderte sind mit dem Entwurf zufrieden.
"Schaut man genauer hin, dann entpuppt sich der Vorschlag als alter Wein in neuen Schläuchen", kritisiert etwa Raul Krauthausen, Mitbegründer des Vereins "Sozialhelden", der sich für die Rechte von Behinderten einsetzt. Und auch Thorsten Hinz von der Caritas sieht noch "an vielen Punkten einen großen Nachholbedarf".
„Wenn Behinderte berufstätig sind, werden sie dafür eigentlich bestraft.“
Doch was regelt das Bundesteilhabegesetz überhaupt? Um das zu erklären, muss der nächste Fachbegriff her. Die sogenannte "Eingliederungshilfe" soll auf neue Füße gestellt werden. Das sind unter anderem Dienstleistungen, die Behinderte dabei unterstützen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen: Etwa, wenn ein Rollstuhlfahrer im Supermarkt jemanden dabei haben muss, der die Einkäufe nach Hause trägt oder auch seinen Beruf nur mit der Hilfe einer Assistenz ausüben kann. Solche Aufgaben können Vollzeitjobs sein und kosten entsprechend viel Geld - und die Betroffenen sind verpflichtet, dazu einen großen Teil beizutragen.
Bisher dürfen sie und ihre Ehepartner fast gar kein Vermögen besitzen: "Privat für die Rente vorzusorgen, ein Haus zu bauen oder auch nur auf eine große Reise zu sparen, ist nahezu unmöglich, wenn man nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben darf", erläutert Krauthausen. Hinzu kommt, dass Behinderte und Ehepartner bisher bis zu 60 Prozent ihres Gehalts über 800 Euro (plus Miete) an den Staat zahlen müssen, wenn sie Hilfe benötigen: "Wenn Behinderte berufstätig sind, werden sie dafür eigentlich bestraft. Durch die hohen Abgaben ist es für sie unter finanziellen Aspekten vollkommen unattraktiv, Karriere zu machen", illustriert Krauthausen.
Diese immensen Einbußen will das Bundesteilhabegesetz nun zumindest teilweise reduzieren. Behinderte und ihre Angehörigen sollen künftig 25.000 Euro ansparen dürfen, das Gehalt der Partner nicht mehr angezapft werden. Für Thorsten Hinz sind diese Vorschläge jedoch nicht viel mehr als Kosmetik: So reichten 25.000 Euro etwa für eine ausreichende Altersvorsorge bei weitem nicht aus, erklärt er. Hinzu kommt, dass sich die angekündigten Verbesserungen in vielen Fällen gar nicht praktisch auswirken: Denn neben der Eingliederungshilfe in den sozialen Alltag müssen sich die Behinderten auch an bestimmten Kosten ihrer Pflege beteiligen - etwa, wenn sie Unterstützung beim Toilettengang brauchen: "Die meisten brauchen in beiden Bereichen Hilfe – und müssen auch in beiden Bereichen blechen", erklärt Krauthausen.
Und durch die Hintertür werden auch die Partner weiter geschröpft, erklären Krauthausen und Hinz. Denn aus Gehalt werde Vermögen, sobald es auf dem Sparkonto lande - und stehe damit doch wieder zur Disposition. Auch, wenn behinderte Menschen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, eine Erbschaft machen, fließt deren Wert über 25.000 Euro weiterhin direkt an den Staat.
Die Caritas sieht noch einen weiteren Kritikpunkt. Thorsten Hinz erklärt die negativen Folgen eines an sich guten Vorhabens: Mit dem Teilhabegesetz soll nicht mehr über die Behinderten hinweg entschieden werden. Stattdessen sollen sie künftig selbst auf Augenhöhe über die staatlichen Leistungen verhandeln, die ihnen zustehen und können dafür auch eine Beratung beanspruchen. "Das kann bisweilen aber dennoch ziemlich kompliziert sein", weiß Hinz, "ähnlich einer aufwändigen Steuererklärung". Er glaubt, dass hier gerade Menschen mit geistiger Behinderung benachteiligt sind. Auch seien Familien, die ein behindertes Baby erwarten, oft allein schon durch diese neue Situation sehr belastet: "Wenn sie sich jetzt auch noch damit auseinandersetzen müssen, wann ihrem Kind welche Hilfe zusteht, dann ist das kaum zumutbar", kritisiert er.
Schon, wer die Einleitung des Gesetzentwurfs liest, dem ist klar: Ein Geldsegen ist das Papier nicht - im Gegenteil. Auch wenn der Bund für die kommenden Jahre mehrere hundert Millionen Euro eingeplant hat, sollen die Paragrafen auch dafür sorgen, "dass keine neue Ausgabendynamik entsteht". So steht schon auf Seite 2 gleich an mehreren Stellen. Das Gesetz komme auch deshalb, erklärt Thorsten Hinz, weil "die Eingliederungshilfe einer der größten Posten in den Sozialhaushalten der Kommunen ist."
„Bin ich behindert oder werde ich behindert?“
Zwar kann er einerseits verstehen, dass der Staat nicht unendlich Geld ausgeben kann. Gleichzeitig weist er wie Raul Krauthausen darauf hin, dass die gleichberechtige Teilhabe von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben schlicht ein Menschenrecht ist, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgehalten ist, die auch die Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert hat.
Und ein Menschenrecht dürfe kein Geld kosten, meint Krauthausen: "Es kann doch nicht sein, dass Menschen mit Behinderung doppelt bestraft werden". Im Deutschland der Gegenwart sei Behinderung etwas, dass Menschen mindestens so stark von außen auferlegt werde, wie sie es körperlich oder geistig mitbrächten. Das Problem haben er und seine Initiative in einem kurzen Slogan zusammengefasst: "Bin ich behindert oder werde ich behindert?" fragen sie. Andere europäische Länder seien in ihrer Sicht auf Behinderte schon viel weiter: "Deutschland ist da eher das Schlusslicht", seufzt Krauthausen.