Der Arbeitsgruppe geht es um einen grundlegenden Neuansatz

Katholisches Arbeitsrecht soll überdacht werden

Veröffentlicht am 04.06.2016 um 13:30 Uhr – Lesedauer: 
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Beilngries  ‐ Zur Neukonzeption des Rechts hat sich im Auftrag der deutschen Bischöfe eine Arbeitsgruppe konstituiert, ihr steht der Münchner Generalvikar Peter Beer vor. Zunächst will sie vier Schlüsselbegriffe klären.

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Die Veranstaltung war mit Unterstützung der Bischöfe aus Eichstätt, Regensburg und Passau vom Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold organisiert worden. Reichold hatte im vergangenen Jahr für diese Bischöfe ein kritisches Gutachten zur jüngsten Reform verfasst. Alle drei hatten dieser Reform zunächst ihre Zustimmung versagt, haben sie inzwischen aber auch in ihren Diözesen umgesetzt.

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Ab 2016 wird das neue Arbeitsrecht der Kirche für all ihre Mitarbeiter bundesweit gelten. Denn am Dienstag stimmten auch die drei letzten Bistümer, Eichstätt, Passau und Regensburg, den Reformen zu - auch wenn ihre Bedenken bleiben.

Kern der Reform war eine Entschärfung des Kündigungsrechts. Demnach kann kirchlichen Mitarbeitern, die eine zweite, nichtkirchliche Ehe geschlossen haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden. Für pastorale und leitende Kirchenmitarbeiter gelten jedoch weiterhin erhöhte Loyalitätspflichten. Reichold sprach im Anschluss der Tagung von einer "neuen Sensibilität für die einseitige Loyalitätsbindung der schwächsten Glieder der kirchlichen Dienstgemeinschaft". Auch in der 2015 reformierten Grundordnung sei zu viel von Kündigungsgründen die Rede, aber zu wenig von Pflichten der Dienstgeberseite gegenüber den Mitarbeitern. Loyalität müsse in kirchlichen Betrieben eine "wechselseitige Angelegenheit" sein.

Es geht um einen grundlegenden Neuansatz

Reichold gehört der neuen Arbeitsgruppe an, die laut Beer künftig viermal im Jahr zusammenkommen und in den nächsten fünf Jahren Ergebnisse liefern soll. Ihr Auftrag besteht den Angaben zufolge in der "ergebnisoffenen Prüfung", inwiefern das katholische Arbeitsrecht "institutionenorientiert" neu gedacht werden kann. Dabei gehe es nicht um punktuelle Eingriffe ins geltende Regelwerk, sondern um einen grundlegenden Neuansatz, der in einem "kreativen Prozess mit Werkstattcharakter" Praktiker und Wissenschaftler zusammenführen solle, so Beer. Zugleich rief er zur Überwindung des Grabens zwischen Befürwortern und Kritikern der jüngsten Reform auf.

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Am Montag haben die deutschen Bischöfe über mögliche Lockerungen im kirchlichen Arbeitsrecht beraten. Katholisch.de gibt einen Überblick.

Erste Aufgabe des neuen Gremiums, dem auch Fachleute des Verbands der Diözesen Deutschlands und der Caritas angehören, wird laut Beer die Klärung von vier Schlüsselbegriffen sein. Diese lauteten "Sendungsauftrag", "Loyalität", "Lebenszeugnis" und "Glaubwürdigkeit". Führung sei mehr als Aufsicht, bei kirchlichen Mitarbeitern sollte nicht zuerst auf Defizite geschaut werden, sondern darauf, was sie zur Erfüllung des gemeinsamen Auftrags einbringen könnten. Diskussionen um das Profil kirchlicher Einrichtungen dürften nicht in "abstrakte Belanglosigkeiten" oder in ein "endloses Qualitätssicherungs-Nirwana" abgleiten.

An der Hirschberger Tagung nahmen auch je ein Richter des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie die Mehrheit der Personalleiter der 27 deutschen Bistümer teil. Das kirchliche Arbeitsrecht gilt für rund 700.000 Beschäftigte in Deutschland, etwa 500.000 von ihnen arbeiten in einer Einrichtung des Caritasverbands. (KNA)