SPD-Fraktionsvorsitzender Ralf Stegner schlägt Formulierung vor

Neuer Antrag auf Gottesbezug in Verfassung

Veröffentlicht am 16.06.2016 um 10:15 Uhr – Lesedauer: 3 MINUTEN
Schleswig-Holstein

Kiel  ‐ Die Verfassung schöpfe aus dem "kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas". Dieser neue Vorschlag für einen Gottesbezug in der Präambel der schleswig-holsteinischen Verfassung sorgt derzeit für Diskussionen.

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Er brachte am Mittwoch einen Antrag in den Landtag ein, wonach es in der Präambel heißen soll, die Verfassung schöpfe aus dem "kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas" und aus den Werten, die sich aus dem "Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen ergeben".

Der Vorschlag wurde von der CDU-Fraktion im Kieler Landtag wohlwollend aufgenommen, von der Piratenfraktion hingegen abgelehnt.

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Für die Volksinitiative "Für Gott in Schleswig-Holstein" sagte der ehemalige Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), es sei zu begrüßen, dass die Landtagsabgeordneten intensiv nach einem Kompromiss suchten, den möglichst viele Parlamentarier mittragen könnten.

Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags diskutiert in den kommenden Wochen Vorschläge zur Neufassung der Präambel.

Abstimmung im Plenum im Juli

Voraussichtlich im Juli soll im Plenum über die Anträge abgestimmt werden. 2015 hatte die Volksinitiative "Für Gott in Schleswig-Holstein" 42.000 Unterschriften gesammelt und das Landesparlament so dazu gezwungen, erneut über die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Verfassung zu diskutieren. (KNA)