Zur Diskussion über die Gültigkeit katholischer Ehen

Sakrament ohne Glauben?

Veröffentlicht am 21.06.2016 um 12:10 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 
Ehe

Bonn ‐ Papst Franziskus hält viele Ehen für ungültig. Doch ist es wirklich so einfach? Das Kirchenrecht sieht das ein wenig anders. Was bleibt, ist ein anscheinend großer Graben zwischen Lehre und Wirklichkeit.

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Ursprünglich sagte Papst Franziskus bei der Eröffnung der Pastoralkonferenz der Diözese Rom, die große Mehrheit katholischer Ehen sei ungültig; ein Zitat, das im Video dokumentiert ist. Das vatikanische Presseamt korrigierte diese Größenordnung – nach eigenen Aussagen mit Wissen und Genehmigung des Papstes – im offiziellen Transkript der Rede nach unten: Nicht "die meisten", sondern "ein Teil der Ehen" sei ungültig ("una parte dei nostri matrimoni sacramentali sono nulli").

Kultur der Vorläufigkeit

Grund für die Ungültigkeit sei das mangelnde Verständnis darüber, was eine Ehe ausmache. Franziskus spricht von einer "Kultur des Provisorischen", die mit der Unauflöslichkeit der Ehe nichts anfangen könne. Auf den ersten Blick klingt die Aussage, ob sie nun die meisten oder nur einige betrifft, schlüssig: Zu einem Vertrag gehört, dass die Beteiligten wissen, worauf sie sich einlassen – so auch zum Ehekonsens.

Das Kirchenrecht geht allerdings davon aus, dass jedem ab einem gewissen Alter bekannt ist, was eine Ehe ausmacht: Eine Ehe ist "eine zwischen einem Mann und einer Frau auf Dauer angelegte Gemeinschaft [...], darauf hingeordnet, durch geschlechtliches Zusammenwirken Nachkommenschaft zu zeugen", heißt es im Canon 1096 des Kirchenrechts. Feinheiten des kirchlichen Eherechts und der Theologie müssen die Ehepartner nicht kennen. Selbst wenn Irrtümer über die Unauflöslichkeit oder die Sakramentalität der Ehe bestehen, macht das die Ehe nicht ungültig – nur, wenn solch ein Irrtum "den Willen bestimmt", sagt das Kirchenrecht (c. 1099); etwa, wenn einer der Ehepartner denkt, dass eine Scheidung möglich sei und nur deshalb heiratet.

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Video: © Mediaplus X und Bernward Medien

Die Kirche hat ein sehr hohes und positives Bild von der Ehe, da die Partner in ihrer Ehe die Beziehung darstellen, die Christus zu seiner Kirche hat.

In diesem Spannungsfeld bewegt sich Papst Franziskus mit seiner Aussage. "Ja, mein ganzes Leben lang", würden die Paare sagen, allerdings ohne zu wissen, was sie da sagen. Nach den Bestimmungen des Kirchenrechts scheint es aber unwahrscheinlich, dass tatsächlich so viele Ehen ungültig sind. Auch wenn man Papst Franziskus folgt, dass die Unauflösbarkeit der Ehe in einer "Kultur des Provisorischen" in weiten Teilen Plausibilität einbüßt, auch unter Getauften, so scheint doch auch die pragmatische Regelung aus c. 1096 immer noch zu tragen: Selbst wer persönlich nicht das Eheverständnis der Kirche teilt, dürfte (wie es das Kirchenrecht annimmt) nicht ganz überrascht sein, dass die Kirche Ehen für unauflöslich hält. Das sogenannte Mindestwissen über die Ehe wird seitens der Kirche nach der Pubertät unterstellt. Gegenteiliges muss bewiesen werden. Spätestens aber beim Ausfüllen des Ehevorbereitungsprotokolls oder bei der Trauung wird dieses Wissen erworben, wenn sich die Ehepartner Treue versprechen "in guten und in schlechten Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet".

Kirchenrecht im Dienst der Barmherzigkeit

Franziskus leitet auch hier wieder ein pastoraler Ansatz der Barmherzigkeit: Die Lebenswirklichkeit der Menschen zur Kenntnis nehmen und würdigen. Kirchenrecht nicht als Selbstzweck, sondern im Dienst des Heils der Menschen. Das leitet ihn auch bei seinen Reformen im Bereich der Ehe. Auch hier geht es um die Frage, ob eine Ehe wirklich besteht: Im Zuge der Familiensynode vereinfachte er das Verfahren, mit dem die Gültigkeit einer Ehe überprüft wird. Ehenichtigkeitsverfahren sind nach der Reform des Papstes bedeutend einfacher und unbürokratischer – eine zweite Ehe einzugehen wurde damit erleichtert – und damit der Zugang zu den Sakramenten.

Diese Reform hat ihm einiges an Kritik eingebracht; insbesondere Kardinal Raymond Burke betonte die Bedeutung eines sorgfältigen Verfahrens, "um schädlicher Verwirrung entgegenzuwirken". Burke, der sechs Jahre lang an der Spitze des höchsten vatikanischen Gerichts stand und auch zuvor mit kirchlichem Eherecht in der juristischen Praxis befasst war, sieht in einem zu einfachen, zu wenig genauen Verfahren der Überprüfung der Gültigkeit die Gefahr, noch mehr Unklarheit bezüglich der Sakramentalität der Ehe zu schaffen und damit das zu lösende Problem noch zu verstärken.

Steigt die Verwirrung?

Solche Verwirrung könnte die jüngste Papstäußerung noch befördern: Eigentlich ist der Normalfall, dass die Gültigkeit einer Ehe angenommen wird. Eine eventuelle Ungültigkeit muss auf dem Verfahrensweg sorgfältig festgestellt werden. Wenn nun ohnehin der Normalfall eine ungültige Ehe ist: Wo bleibt dann der die Ehepartner stärkende Charakter des Sakraments? Die Unauflöslichkeit ist nicht nur Bürde, sondern soll auch Stütze sein, wenn eine Ehe schwierig wird. Die Unauflöslichkeit des Sakramentes ist untrennbar verbunden mit der Heilszusage des Sakraments.

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Vordergründig könnte man die inflationäre Ausweitung "ungültiger" Ehen als Schleichweg um die Unauflöslichkeit der Ehe sehen und damit Teil einer "liberalen" Agenda der Barmherzigkeit im Zusammenspiel mit der erleichterten Feststellung der Nichtigkeit. Die Diagnose des Papstes ist aber im Grunde vor allem pessimistisch: In einer Kultur, die nichts von Dauerhaftigkeit wissen will, geht die Prägekraft des Christlichen für die Gestaltung von Ehen verloren, selbst in der Kirche unter Christen. Damit ist Franziskus nicht allein: Auch Papst Benedikt XVI. äußert sich ähnlich. Bereits 2005 sprach er vor norditalienischen Priestern über die Problematik der Ehe als "Sakrament ohne Glauben".

Getaufte Heiden

Sein Vorgänger Johannes Paul II. hielt – vor allem in seinen Ansprachen vor der Römischen Rota, dem zweithöchsten Gericht der katholischen Kirche – immer den Grundsatz hoch, von der Freiheit der Ehepartner auszugehen. Wie es im Kirchenrecht steht, wüssten die weitaus meisten um die grundsätzliche Bedeutung eine Ehe. Benedikt dagegen zeigt sich resignativ. Während der Familiensynode erschien sein alter Aufsatz "Zur Frage der Unauflöslichkeit der Ehe" nach über 40 Jahren mit einem neuen Fazit in der Gesamtausgabe der Ratzinger-Werke. 1972, zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung, betont Ratzinger noch den Grundsatz, dass "die Ehe von Getauften [...] unauflöslich" ist, und daran könne die Kirche nichts ändern. 2014 sind "getaufte Heiden" für Benedikt XVI. ein großes Problem; Menschen, die zwar christlich getauft sind, aber weder den Glauben noch das Leben der Kirche kennen. Er fragt: "Aber wie ist das, wenn ein ungläubiger Getaufter das Sakrament überhaupt nicht kennt? Er kann vielleicht den Willen zur Unauflösbarkeit haben, aber das Neue des christlichen Glaubens sieht er nicht."

So weit wie Franziskus mit seiner jüngsten Aussage geht Benedikt in seinem Aufsatz nicht. Er markiert aber die Problematik, die es sakramententheologisch zu klären gilt, wenn man Franziskus' Aussage nicht einfach nur auf seine Neigung schieben will, seine Gedanken allmählich beim Reden zu verfertigen: "Hier stellen sich Fragen, auf die wir noch keine Antworten besitzen. Umso dringender ist es, ihnen nachzugehen", heißt es bei Benedikt.

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