Lexikoneintrag: K wie Kardinalsklassen

Kardinalsklassen,

Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen eingeteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone. Diese Titel stellen eine symbolische Bindung der Kardinäle an die Kirche von Rom dar und erinnern zugleich daran, dass die Päpste ursprünglich vom Klerus Roms gewählt wurden. Den Kardinalbischöfen sind als Titularbistümer die sieben Rom umgebenden (suburbikarischen) Bistümer anvertraut: Ostia, Palestrina, Porto und Santa Rufina, Albano, Velletri-Segni, Frascati, Sabina-Poggio Mirteto. Da es aber nur sechs Kardinalbischöfe gibt, übernimmt der Kardinaldekan zusätzlich zu seinem anderen suburbikarischen Bischofssitz auch das Titularbistum Ostia. Alle Kardinalbischöfe versehen ihren Dienst ausschließlich in der Römischen Kurie. Auf einer Stufe mit den Kardinalbischöfen stehen auch die mit Rom unierten Patriarchen. Die Kardinalpriester stellen die größte Gruppe innerhalb des Kardinalskollegiums. Ihnen ist jeweils eine sog. "Titelkirche" in Rom zugewiesen. Kardinaldiakone erhalten jeweils eine römische Diakonie als protokollarischen Sitz. Nach frühestens zehn Jahren haben sie das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten.