Unfehlbarkeit des Papstes, die
Auch: Infallibilität; Grundüberzeugung aller christlichen Kirchen ist es, "dass die Kirche nie endgültig aus der Wahrheit Jesu Christi herausfallen kann", wie es im Katechismus der Katholischen Kirche heißt. Mit Jesus Christus ist "die Wahrheit Gottes geschichtlich unüberbietbar und endgültig in die Welt gekommen" und diese Wahrheit "ist der Kirche aufgrund der bleibenden Gegenwart des Herrn und seines Geistes für immer verheißen." Das bedeutet, dass die ganze Kirche durch den Heiligen Geist vor Irrtum bewahrt wird (Sensus fidelium). "Die Gesamtheit der Gläubigen kann im Glauben nicht irren (…) wenn sie von den Bischöfen bis zu den letzten gläubigen Laien ihre allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert", heißt es in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche "Lumen gentium" (LG 12). Das Dogma von der Unfehlbarkeit besagt, dass der Papst, wenn und sofern er ex cathedra (d. h. in seiner Eigenschaft als oberster Hirte und Lehrer der Gesamtkirche und mit der erklärten Absicht, kraft apostolischer Vollmacht letztverbindlich zu entscheiden) über Fragen des Glaubens und der Sitten urteilt, stets vor Irrtum bewahrt bleibt. Diese Irrtumsfreiheit des Papstes wurde auf dem Ersten Vatikanischen Konzil zum Dogma erhoben und durch das Zweite Vatikanische Konzil bestätigt. Der Papst ist dann vor Irrtum sicher, wenn er den Sensus fidelium feststellt und ihn definiert. Nach 1870 wurde allerdings nur ein einziger Lehrsatz von einem Papst ex cathedra verkündet: das Dogma von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel von 1950.