Lexikoneintrag: E wie Exorzismus

Exorzismus, der

Griech. exorkismós = "das Hinausbeschwören"; eine im Namen Gottes vorgenommene Vertreibung böser Mächte aus Menschen, Tieren oder Gegenständen. Die Evangelisten berichten immer wieder davon, dass Jesus unreine Geister austrieb. Auch seine Jünger erhalten die Macht dazu. Nach dem Kirchenrecht darf ein Exorzismus jedoch nur nach ausdrücklicher und besonderer Genehmigung des Bischofs vorgenommen werden, und zwar durch einen Priester, der sich durch Frömmigkeit, Klugheit und unbescholtenen Lebenswandel ausgezeichnet hat. Vor der Anwendung des Exorzismus sind eingehende medizinische und psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten zu nutzen. Es wird zwischen diesem großen Exorzismus (Gebet zur Befreiung eines von der Macht des Bösen Überwältigten) und dem kleinen Exorzismus (dem Gebet zur Vorbereitung auf die Feier der Eingliederung in die Kirche) unterschieden.