Amtsgericht Gießen verhängt Geldstrafe von rund 6.000 Euro

Ärztin wegen Werbung für Abtreibung verurteilt

Veröffentlicht am 24.11.2017 um 14:30 Uhr – Lesedauer: 
Justiz

Gießen ‐ Das Amtsgericht Gießen hat eine Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Die will dagegen vorgehen - notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht.

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Das Amtsgericht Gießen hat eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte am Freitag eine Strafe von rund 6.000 Euro und entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Ärztin Kristina Hänel kündigte an, sie werde in Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Deutsche Bischofskonferenz verteidigte das Verbot für die Werbung von Abtreibung als "folgerichtig".

Die Anklage stützt sich auf den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Die Staatsanwaltschaft Gießen bemängelte konkret den Internetauftritt aus dem Jahr 2015. Die Ärztin habe "öffentlich ihres Vorteils wegen" Dienste zur Durchführung von Abtreibungen angeboten.

Gesetzliche und medizinische Informationen für Interessierte

Auf ihrer Homepage informiert die Ärztin unter anderem darüber, dass sie in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Über einen Link auf ihrer Website ließ sie Frauen Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch zukommen. In einer für jeden zugänglichen pdf-Datei erhielten Interessierte vor allem gesetzliche und medizinische Informationen. Inzwischen bietet die Ärztin nur noch an, dass weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch per E-Mail zugesendet werden.

In den vergangenen Jahren war Hänel schon zwei Mal von Abtreibungsgegnern der Organisation "Nie wieder" angezeigt worden. In beiden Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

Linktipp: Zerreißprobe Lebensschutz

1992 regelte der Bundestag die Abtreibung neu. Das stellte die Kirche vor ein Dilemma: Macht sie sich mitschuldig, wenn sie Beratungsscheine ausstellt? Oder muss sie das für den Lebensschutz in Kauf nehmen?

Hänel hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Darin fordert sie ein "Informationsrecht für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch". Die Petition hat inzwischen mehr als 115.000 Unterschriften. Die Ärztin bezeichnet den Paragrafen 219a als veraltet und überflüssig.

Der Fall hatte in den vergangenen Wochen eine Debatte über das Abtreibungsrecht und insbesondere den Paragraphen 219a ausgelöst. Die SPD forderte am Freitag, den Paragrafen 219a komplett zu streichen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl kündigte eine entsprechende Initiative an. Auch Politiker von FDP, Grünen und Linken erhoben entsprechende Forderungen. Die Grünen erklärten, das Gesetz erlaube straffreie Schwangerschaftsabbrüche. "Darum müssen Ärztinnen und Ärzte auch darauf hinweisen können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, ohne sich strafbar zu machen."

Abtreibung keine normale medizinische Leistung

CDU-Politiker betonten dagegen, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. "Insofern halte ich es grundsätzlich für richtig", so der frauenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Marcus Weinberg. Die gesundheitspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) befürchtet bei einer Abschaffung des Werbeverbots eine Verharmlosung von Abtreibungen. Zugleich meinte sie: "Man kann aber sicherlich darüber streiten, ob schon die sachliche Information auf der Homepage eines Arztes den Tatbestand erfüllt".

Der Verein "Ärzte für das Leben" erklärte, Abtreibung sei keine normale medizinische Leistung, sondern die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt. In einer humanen Gesellschaft habe eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz. (KNA)