Nach Privataudienz bei Franziskus

Barbarin: Darum hat der Papst meinen Rücktritt abgelehnt

Veröffentlicht am 20.03.2019 um 13:26 Uhr – Lesedauer: 
Kardinal Philippe Barbarin geht die Stufen einer Kirche in Lyon hinab.
Bild: © KNA

Lyon ‐ Selbst der Vorsitzende der Französischen Bischofskonferenz hat nicht damit gerechnet: Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch von Kardinal Philippe Barbarin nicht angenommen. Jetzt äußert sich der Lyoner Erzbischof selbst zu den Gründen – und sagt, was er für die kommende Zeit plant.

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Kardinal Philippe Barbarin hat die Hintergründe der Ablehnung seines Rücktritts durch den Papst erklärt. Franziskus habe gewusst, dass bei einer eingelegten Berufung gegen ein Urteil wieder die Unschuldsvermutung für den Angeklagten gelte, sagte der Erzbischof von Lyon dem französischen Fernsehsender KTO am Dienstag. "Wenn ich dein Rücktrittsgesuch jetzt akzeptiere, erkenne ich an, dass du schuldig bist. Das werde ich nicht tun", habe ihm der Papst deshalb in ihrem persönlichen Gespräch am Montag gesagt.

Am 7. März war Kardinal Barbarin wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht befand ihn für schuldig, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Freispruch gefordert hatten. Daraufhin hatte Barbarin dem Papst seinen Rücktritt angeboten. In einer Privataudienz am Montag lehnte Franziskus das Gesuch jedoch ab, wie der Vatikan einen Tag später mitteilte. Das hatte unter anderem bei dem Vorsitzenden der Französischen Bischofskonferenz für Verwunderung gesorgt.

Barbarin: Fast alle haben geraten, in Berufung zu gehen

Barbarin habe Staatsanwälte, Richter und Anwälte um Rat gefragt und fast alle hätten ihm dazu geraten, in Berufung zu gehen. "Es ist normal, Berufung einzulegen, wenn eine solche Diskrepanz zwischen der Anklage der Staatsanwaltschaft und dem Urteil des Gerichts steht. Das ist vollkommen rechtskonform", so der Kardinal. "Einige Menschen haben mir gesagt, ich sollte als gutes Beispiel vorangehen und das Urteil akzeptieren." Barbarin respektiere dieses Argument. Aber die Möglichkeit der Berufung sei ein Recht, dass der französische Staat ihm biete. Und auch weil der Papst nichts dagegen gehabt hätte, nehme er dieses Recht in Anspruch.

Damit sein Bistum nach dieser leidvollen Zeit ein wenig zur Ruhe kommen könne, will Barbarin vorerst in ein Kloster ziehen und dort bis zum Ende des Berufungsprozesses bleiben. Der Papst habe ihm auch bei dieser Entscheidung freie Hand gelassen. "Es ist nicht an Rom, immer und überall einzugreifen. Wenn du in deiner Diözese spürst, dass es ratsam ist, eine Entscheidung zu treffen, dann tue es", zitierte Barbarin den Papst weiter.

Während seiner Abwesenheit übernimmt der Generalvikar von Lyon, Yves Baumgarten, die Amtsgeschäfte in Vertretung. Auch die anstehenden Gottesdienste der Osterzeit werde Baumgarten zelebrieren, so Barbarin. Der Kardinal sei aber weiterhin das Oberhaupt der Diözese. Ob er nach dem Prozess nach Lyon zurückkehre, macht er davon abhängig, wie lange der Prozess dauern wird. (cst)