Der Antrag der AfD stieß schon im Vorfeld auf Ablehnung
Der Bundestag wird sich in seiner Sitzung am Freitagvormittag mit mehreren Anträgen zum Thema Religionsfreiheit beschäftigen. In erster Lesung beraten die Abgeordneten dann Anträge der Regierungskoalition und der Grünen-Fraktion. Geplant ist, beide Vorlagen im Anschluss an die auf eine Stunde angesetzte Debatte an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu überweisen. Außerdem soll im Plenum über einen Antrag der AfD abgestimmt werden, der ebenfalls die Religionsfreiheit zum Thema hat; allerdings wurde der Antrag am Mittwoch bereits vom Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe abgelehnt.
Für Union und SPD ist Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein "zentrales Menschenrecht". Der globale Trend, dieses zunehmend einzuschränken oder komplett infrage zu stellen, sei "besonders besorgniserregend" und erfordere Handeln, heißt es in dem Antrag. Die Bundesregierung solle sich auf internationaler Ebene mit Nachdruck für Religionsfreiheit einsetzen. Auch in Deutschland solle dieses Menschenrecht "gegen jegliche Art von Extremismus durch geeignete Mittel" gewahrt werden, so die beiden Fraktionen.
International auf Universalität der Menschenrechte hinweisen
Unter anderem fordern CDU, CSU und SPD in ihrem Antrag, in bilateralen Gesprächen mit Partnerländern immer wieder auf die Universalität der Menschenrechte hinzuweisen, die nicht durch religiöse und traditionelle Bestimmungen relativiert oder eingeschränkt werden dürften. Außerdem solle der Regierungsbeauftragte für weltweite Religionsfreiheit unterstützt und die personelle Ausstattung der deutschen Botschaften ausgebaut werden, um Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte und Religionsfreiheit zu fördern (hier können Sie den Antrag im Wortlaut nachlesen).
Themenseite: Christenverfolgung
Christen gelten als eine der am stärksten verfolgten religiösen Gruppen weltweit. Oft haben sie unter Repressalien zu leiden. Katholisch.de informiert über alles Wichtige zum Thema.Die Grünen fordern die Regierung in ihrem Antrag dazu auf, sich verstärkt für die umfassende Umsetzung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit einzusetzen und sich "aktiv gegen jede Diskriminierung und Verfolgung von Gläubigen, Glaubensgemeinschaften, religiösen Minderheiten und Konfessionslosen" zu wenden. Bei der künftigen Berichterstattung zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit solle neben der weltweiten Lage auch die Situation im Inland systematisch berücksichtigt werden. Zudem solle die Bundesregierung ein Konzept vorlegen, um Diskriminierungen und Straftaten aus religions- oder glaubensfeindlicher Motivation besser zu verhindern (hier können Sie den Antrag im Wortlaut nachlesen).
Die AfD hatte ihren Antrag bereits im Frühjahr in das Parlament eingebracht. In der Vorlage legt die Fraktion den Fokus auf Christen, die "die am meisten verfolgte und diskriminierte Religionsgemeinschaft weltweit" seien. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, Staaten, in denen Christen wegen ihres Glaubens verfolgt werden, die Entwicklungshilfe zu kürzen und Handelsprivilegien abzuschaffen. Darüber hinaus sollten auch die Eliten der betroffenen Länder bestraft werden können, etwa durch Einreiseverbote.
Die AfD begründet ihren Antrag mit der Situation von unterdrückten Christen weltweit; deren Lage habe sich in den vergangenen Jahren in einigen Staaten sogar noch verschlechtert. "Christen werden insbesondere in kommunistischen und islamischen Ländern diskriminiert, ausgegrenzt und verfolgt. Noch nie in der Menschheitsgeschichte war die Situation für Christen so katastrophal wie heute", heißt es in dem Papier, über das im April erstmals im Bundestag debattiert wurde.
Weiter fordert die AfD die Bundesregierung in dem Antrag dazu auf, künftig jährlich einen Bericht zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu erstellen und darin insbesondere auf die Lage der christlichen Minderheiten einzugehen. Im Gegensatz dazu haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, künftig im zweijährigen Rhythmus durch die Bundesregierung einen Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit erstellen zu lassen. Erstmals wurde solch ein Bericht im Jahr 2016 auf Anregung des damaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU) und des damaligen Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck vorgelegt.
Geschlossene Ablehnung von AfD-Antrag
Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe lehnten die anderen Fraktionen den AfD-Vorstoß am Mittwoch bereits geschlossen ab. Ein Vertreter der Unionsfraktion nannte den Antrag im Ausschuss "einseitig", da er sich nur auf eine Religion beziehe. Es müsse darum gehen, sich "exemplarisch, aber nicht exklusiv" für verfolgte Christen einzusetzen. Auch eine Vertreterin der SPD-Fraktion argumentierte in diesem Sinne: Es sei eine Selbstverständlichkeit, sich gegen Verfolgung von Christen zu wenden, im AfD-Antrag fehle aber der größere Rahmen, der darin bestehe, gegen jegliche Verfolgung wegen eines Glaubens einzutreten.
Eine Vertreterin der FDP-Fraktion warf den Antragstellern vor, Konfessionen gegeneinander auszuspielen zu wollen. Aus der Fraktion der Linken hieß es, der AfD gehe es auch darum, den Islam als aggressiv darzustellen. Ein Vertreter der Grünen sagte mit Verweis auf das Grundgesetz, dass es keine Religionen erster und zweiter Klasse geben könne.