Erzbischof Heße: Kirchenasyl muss "letztes Mittel" bleiben
Der Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stefan Heße, hat das Kirchenasyl in Einzelfällen als "letztes Mittel" bezeichnet. "Leitend ist für die deutschen Bischöfe die Überzeugung: Wenn es darum geht, in Einzelfällen unzumutbare Härten abzuwenden, wird das Kirchenasyl als letztes Mittel auch künftig gebraucht", erklärte Heße am Montag. Am selben Tag veröffentlichte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn die zweite Auflage ihrer Handreichung zu Fragen des Kirchenasyls. Es handelt sich um die aktualisierte Fassung eines Dokuments, das vor vier Jahren auf Initiative der Migrationskommission der Bischofskonferenz erschien.
"Die zweite Auflage der Handreichung soll dazu beitragen, dass die Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften über die veränderten Bedingungen gut informiert sind und für einen sorgsamen Umgang mit der Tradition des Kirchenasyls sensibilisiert werden", erklärt Heße in einem Geleitwort. Das Papier enthalte beispielsweise Informationen zum rechtlichen und politischen Kontext sowie Praxishinweise, etwa zu Entscheidungs- und Kommunikationswegen.
"Kontroverse Debatte"
Die Deutsche Bischofskonferenz verweist auf die "kontroverse Debatte" in der Vergangenheit, "die schließlich zu einer Verfahrensabsprache zwischen den beiden großen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führte". Mit der neuen Handreichung solle den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung getragen werden.
"Das zunächst während einer Pilotphase erprobte 'Dossierverfahren' wurde Anfang 2016 verstetigt", so die Bischofskonferenz. Insgesamt habe sich die Vereinbarung bewährt, vor allem mit Blick auf die Benennung kirchlicher und staatlicher Ansprechpartner. "Dennoch gibt es von beiden Seiten immer wieder Kritik an der konkreten Umsetzung des Verfahrens. Im Sommer 2018 hat die Innenministerkonferenz eine Neuregelung beschlossen, die das Gewähren von Kirchenasyl unter bestimmten Bedingungen erschwert."
Im Jahr 2015 hatten sich die Kirchen und das Bamf auf eine neue Form der Zusammenarbeit bei Fällen von Kirchenasyl geeinigt. Sie benannten Ansprechpartner, um Härtefälle zu prüfen. Zuletzt hatte sich laut den Gemeinden jedoch der Austausch mit dem Bundesamt verschlechtert, und die Kritik an den Kirchen war wieder lauter geworden. Seit August 2018 kann die Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert werden, wenn die Gemeinden bestimmte Vorgaben nicht einhalten.
Beim Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Ziel ist es, in Härtefällen eine unmittelbar drohende Abschiebung in eine gefährliche oder sozial unzumutbare Situation zu verhindern und eine erneute Prüfung des Falles zu erreichen. Nach Angaben der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Asyl in der Kirche" sind mit Stand vom 9. April 425 aktive Kirchenasyle mit mindestens 688 Menschen bekannt, davon sind etwa 146 Kinder. 376 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle. (tmg/KNA/epd)