Organspende: Entwurf für Widerspruchslösung – Kritik aus der Kirche
In der Debatte um eine mögliche Reform der Organspende in Deutschland liegt ein erster konkreter Entwurf auf dem Tisch. Nach den Vorstellungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und weiterer Bundestagsabgeordneter soll künftig jeder Bürger grundsätzlich als Organspender gelten, sofern er dem nicht zuvor widersprochen hat. Dazu stellte Spahn als Abgeordneter am Montag in Berlin einen Gruppenantrag für eine doppelte Widerspruchslösung vor. Wer einer Entnahme seiner Organe widersprechen will, muss dies demnach in ein Register eintragen lassen, wobei der Eintrag jederzeit geändert werden kann.
Spahn sprach von einer "Abwägung" zwischen einem möglichen Eingriff in die Freiheit des Einzelnen und der Lebensperspektive von 10.000 Menschen, die auf ein Organ warten. Die derzeit geltende Zustimmungslösung, bei der eine Organspende nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erlaubt ist, habe nicht zur erwünschten Steigerung der Zahl an Spenderorganen geführt. Auch die neu in Kraft getretene Verbesserung der Abläufe bei der Organspende bringe allein nichts, wenn die Spendenbereitschaft nicht steige. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass die Widerspruchsregelung bereits in 20 EU-Staaten gelte.
Lauterbach: Vorschlag ist "unbürokratisch, ethisch unproblematisch, effizient und sicher"
Die Vorlage wird unter anderem von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, dem CSU-Gesundheitspolitiker Georg Nüßlein und Petra Sitte (Die Linke) mitgetragen. Lauterbach begründete den Vorstoß ebenfalls mit der geringen Zahl an Spendern. Von den jährlich 10.000 Menschen auf der Warteliste stürben um die 2.000 an Organversagen. Zudem stünden laut Umfragen rund 84 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenüber, aber nur 36 Prozent hätten auch einen entsprechenden Ausweis.
Nach Lautbachs Worten ist der Vorschlag "unbürokratisch, ethisch unproblematisch, effizient und sicher". Wie Spahn erläuterte, soll jeder Bürger drei Mal informiert werden. Als Organspender gelten laut Entwurf alle meldepflichtigen Erwachsenen in Deutschland. Ausgenommen sind Menschen, die aufgrund von geistigen Einschränkungen die Tragweite der Entscheidung nicht abschätzen können. Einen möglichen Widerspruch zu Patientenverfügungen, die Intensivmedizin ausschließen, will Spahn nach eigenen Worten noch abklären lassen. Nüßlein nannte als "zentrales Argument", dass "praktisch jeder Betroffene auf ein Spenderorgan hofft". Die Regelung entlaste die Angehörigen. Sitte bewertete die Lösung als "zumutbar".
Der Bundestag will fraktionsoffen über die Neuregelung der Organspende abstimmen. Mindestens eine Parlamentariergruppe will einen Gegenvorschlag für ein Gesetz einbringen. Zu den Initiatoren gehören Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der CSU-Politiker Stephan Pilsinger. Sie haben einen Konkurrenzentwurf angekündigt, nach dem künftig alle Bürger bei der Ausstellung ihres Personalausweises zu ihrer Bereitschaft für eine Organspende befragt werden sollen. Eine Entscheidung bliebe dabei wie jetzt freiwillig.
Der Vorschlag der Gruppe um Jens Spahn und Karl Lauterbach stieß am Montag auf breite Kritik. Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock, bezeichnete den Ausschluss eines Widerspruchsrechts der Angehörigen im Deutschlandfunk als "Übergriffigkeit". Dabrock lehnte die Widerspruchsregelung ab. "Damit wird der Körper nach dem Tod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit", sagte er. Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte es als falsch, die Angehörigen bei der ethischen Entscheidung auszuschließen. "Schweigen bedeutet nicht Zustimmung", sagte er.
ZdK: Organspende ist ein freiwilliges Geschenk und muss es bleiben
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) sprach sich ebenfalls gegen die geplante Widerspruchslösung aus. "Wir setzen uns weiter für den Ausbau der geltenden Entscheidungslösung ein", so ZdK-Präsident Thomas Sternberg. Voraussetzung für eine Organentnahme müsse weiterhin eine freiwillige Einwilligung des Spenders oder – falls keine Einwilligung vorliege – die Zustimmung der Angehörigen sein. "Da die Organspende unmittelbar den Prozess des Sterbens betrifft, ist eine ausdrückliche Entscheidung dafür unerlässlich", betonte Sternberg. Die Organspende sei ein freiwilliges Geschenk und müsse es bleiben.
Das Kolpingwerk Deutschland betonte in einer Stellungnahme die Autonomie des Menschen am Ende seines Lebens. Die geplante Widerspruchslösung handele dieser Autonomie zuwider, da sie auf die Passivität der möglichen Spender setze. "Menschen, die sich mit der Frage der Organspende beschäftigen, sind jedoch unter allen Umständen vor moralischem Druck von außen zu schützen, damit sie aktiv eine freie und freiwillige Entscheidung treffen können", so der katholische Sozialverband. Menschen brauchten Vertrauen in die medizinischen Strukturen, sie wollten sich frei und freiwillig für oder gegen eine Spende entscheiden. Nur dann sei eine Organspende als Spende anzusehen.
Bischof Overbeck befürchtet Paradigmenwechsel hin zu einer Organabgabepflicht
Auch der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck wandte sich gegen eine Widerspruchslösung bei der Organspende. Die von Jens Spahn favorisierte Regelung stehe dem Recht auf Selbstbestimmung entgegen, heißt es in einem Thesenpapier, das Overbeck und der Rat für Gesundheit und Medizinethik im Bistum Essen am Montag veröffentlichten. Die Bedeutung der persönlichen Bereitschaft, sich mit dieser Frage frei auseinanderzusetzen, werde eingeschränkt. Und wer sich in einem Findungsprozess zur Organspende befinde, könne seine Entscheidung nicht bewusst offen halten.
Moralisch geboten sei es, die Auseinandersetzung mit der Organspende zu wecken und zu stärken, heißt es in dem Papier. Jeder Mensch habe die Freiheit, den Hirntod nicht mit dem Tod gleichzusetzen. Eine einzige und damit absolute Todesdefinition gebe es nicht. Die Widerspruchslösung berge aber die Gefahr, dass das Hirntodkriterium in der Gesellschaft als einzige mögliche Todesdefinition missverstanden werden könnte. Die Organspende behalte nur dann ihren Spendencharakter, wenn sie mit der freiwilligen Entscheidung für eine Spende verbunden sei, so Overbeck und der Rat. Diese Kernbedeutung drohe mit der Widerspruchslösung relativiert zu werden, in deren Folge ein langsamer Paradigmenwechsel hin zu einer Organabgabepflicht denkbar sei. (stz/epd/KNA)
01.04.2019, 17:30 Uhr: ergänzt um Aussagen von Bischof Overbeck