Franziskus regelt Zuständigkeit für Wallfahrtsorte neu

Päpstlicher Erlass stärkt Rat für die Neuevangelisierung

Veröffentlicht am 01.04.2017 um 18:12 Uhr – Lesedauer: 
Päpstlicher Erlass stärkt Rat für die Neuevangelisierung
Bild: © KNA
Vatikan

Vatikanstadt ‐ Künftig ist der Päpstliche Rat für Neuevangelisierung auch für Wallfahrtsorte zuständig. Papst Franziskus erweiterte die Kompetenzen der Kurienbehörde. Als Grund nannte er die besondere Rolle der Stätten.

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Papst Franziskus hat die vatikanische Zuständigkeit für katholische Wallfahrtsstätten neu geregelt. Die betreffende Kompetenz geht von der Kleruskongregation auf den Päpstlichen Rat zur Förderung der Neuevangelisierung über, wie es in einem am Samstag veröffentlichten Erlass heißt. Der von Erzbischof Rino Fisichella geleitete Rat befasst sich mit Fragen der Glaubensverkündigung vor allem in säkularisierten Ländern. Verantwortlicher mit dem Schwerpunkt Katechese ist der deutsche Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Laut dem Erlass in der Form eines sogenannten Motu Proprio und dem Titel "Sanctuarium in Ecclesia" obliegt dem Rat für Neuevangelisierung künftig die Errichtung internationaler Wallfahrtsstätten und die Billigung ihrer Statuten, weiter die Prüfung und Umsetzung von katechetischen Programmen sowie die Förderung einer geeigneten Seelsorge, unter anderem mit Tagungen und einer speziellen Ausbildung der Wallfahrtsseelsorger. Zudem soll der Rat für ein Angebot geistlicher Begleitung der Pilger und für den Erhalt des kulturellen Erbes Sorge tragen.

Franziskus begründet den Wechsel mit der Rolle von Wallfahrtsstätten für Kirche und Volksfrömmigkeit. Der Zustrom von Pilgern, verbunden mit gottesdienstlichen Feiern, Wunderereignissen und der "natürlichen Schönheit dieser Orte" stellten eine "unersetzliche Gelegenheit für die Evangelisierung in unserer Zeit" dar. Heiligtümer seien Räume der Stille und Kontemplation; das Pilgern selbst und die Teilhabe an der Spiritualität der Wallfahrtsorte sei ein "Akt der Evangelisierung". Zudem stünden solche Stätten auch "Kranken, behinderten Menschen und vor allem Armen, Ausgegrenzten, Flüchtlingen und Migranten" offen. (KNA)

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