Die letzten Soldaten des Papstes
"Wie viele Divisionen hat der Papst?" Mit diesen Worten soll sich einst Josef Stalin über das Oberhaupt der Weltkirche lustig gemacht haben. Ein Verbündeter ohne Streitkräfte, so die Meinung des sowjetischen Diktators, sei wertlos. Dass Jahrzehnte später ein Papst allein durch Worte maßgeblich am Fall des Kommunismus beteiligt war, gab der Geschichte eine ironische Wendung. Womit Stalin hingegen recht hatte: Der Papst und damit der Vatikan besitzt heute keine eigene Armee mehr. Wohl aber existiert seit über 500 Jahren eine traditionsreiche Leib-, Palast- und Ehrenwache in den Diensten des Heiligen Vaters: die "Guardia Svizzera Pontificia" – die Päpstliche Schweizergarde.
Tradition und Moderne sind in der Garde eng miteinander verknüpft: Während die Methoden ihrer Auftragserfüllung einem steten Wandel unterworfen sind, hat sich am Grundauftrag der Schweizergardisten nie etwas geändert – den Papst und seine Residenz schützen. Daraus ergeben sich früher wie heute die einzelnen Aufgaben: Die Garde bewacht den Apostolischen Palast, seit Papst Franziskus auch das vatikanische Gästehaus Santa Marta sowie die päpstliche Sommerresidenz in Castel Gandolfo. Um einen ständigen Personenschutz des Heiligen Vaters zu gewährleisten, begleiten Gardisten ihn auch auf seinen Reisen. Darüber hinaus sichern sie die Eingänge der Vatikanstadt, übernehmen Kontroll-, Ordnungs- und Wachdienste sowie den Ehrendienst bei Audienzen, Messen und dem Empfang hoher Gäste. In der Sedisvakanz liegt zudem der Schutz des Kardinalskollegiums in den Händen der Garde.
Ihr Auftrag ist somit ein nicht-militärischer; auch rechtlich gesehen handelt es sich nicht um eine Streitmacht. Sämtliche Aufgaben bezüglich der Ordnung und Sicherheit, die den Grundauftrag der Schweizergarde übersteigen, werden von der vatikaneigenen Polizei erledigt: dem Gendarmeriekorps der Vatikanstadt, auch "Gendarmeria Vaticana" genannt.
Warum nur Schweizer?
Dass nur Schweizer Staatsbürger in der Garde dienen können, hat historische Gründe: Die sogenannten Reisläufer – spätmittelalterliche Schweizer Söldner – genossen einen exzellenten militärischen Ruf und wurden deshalb von den Päpsten seit dem 15. Jahrhundert immer wieder befristet in Dienst genommen. Papst Julius II. begründete schließlich im Jahr 1506 eine feste päpstliche Leibwache mit einer Truppenstärke von zunächst 150 Mann. Die große Bewährungsprobe folgte bereits am 6. Mai 1527, als Landsknechte des römisch-deutschen Kaisers Karls V. Rom überfielen und plünderten. Bei dem als "Sacco di Roma" berühmt gewordenen Ereignis ließen 148 Gardisten ihr Leben, als sie Papst Clemens VII. verteidigten. Dieser konnte sich gemeinsam mit 42 weiteren Leibwächtern in die Engelsburg retten. Als Erinnerung an dieses Ereignis vereidigt die Schweizergarde noch heute ihre Rekruten jährlich am 6. Mai.
Nach ihrer Auflösung als Folge des "Sacco di Roma" stellte Papst Paul III. die Garde im Jahr 1548 wieder her. Mit Ausnahme einiger kurzfristiger Unterbrechungen besteht sie seit dieser Zeit bis heute fort. Einen Einschnitt bedeutete für die Schweizergarde jedoch das Ende des Kirchenstaates 1870. Bis zu diesem Zeitpunkt unterstanden dem Papst als weltlichem Herrscher jahrhundertelang eigene päpstliche Truppen. Als die italienische Armee die Gebiete des Kirchenstaates besetzte und in Rom einmarschierte, leisteten diese Streitkräfte auf Befehl Papst Pius' IX. keinen Widerstand und wurden kurze Zeit später aufgelöst. Die Garde verblieb als päpstliches Korps unter Waffen im Vatikan. Mit der Schaffung des Staates der Vatikanstadt durch die Lateranverträge 1929 wurden Kontrollposten an den neugezogenen Grenzen erforderlich, die von der Schweizergarde bezogen wurden.
Bedingungen für den Dienst
Laut ihrem Reglement hat die Truppe in den bunten Uniformen heute eine Stärke von 110 Mann, angeführt von einem Kommandanten im Rang eines Oberst. Aufgenommen werden nach wie vor nur männliche katholische Schweizer im Alter zwischen 19 und 30 Jahren. Sie verpflichten sich für mindestens zwei Dienstjahre und müssen zuvor die Schweizer Rekrutenschule für eine militärische Grundausbildung absolviert haben. Voraussetzung ist zudem eine abgeschlossene Berufslehre oder der Abschluss der Mittelschule. Beim Eintritt muss der Kandidat ledig sein, über einen einwandfreien Leumund und eine einwandfreie Gesundheit verfügen. Als Mindestkörpergröße sind 1,74 Meter festgesetzt.
Für die Zeit ihres Dienstes erhalten die Gardisten die vatikanische Staatsbürgerschaft und wohnen in einem eigenen Quartier innerhalb der Mauern der Vatikanstadt. Fünf Wochen lang besuchen sie ab Dienstbeginn die Rekrutenschule der Garde und lernen dort unter anderem das Exerzieren sowie verschiedene Kampftechniken. Zudem unterlaufen sie einen intensiven Italienischkurs. Denn Italienisch ist neben Deutsch die offizielle Sprache der Schweizergarde. Es existiert eine eigene Fußballmannschaft und eine eigene Musikkapelle, das "Gardespiel", in denen sich die Gardisten in ihrer Freizeit betätigen können. Zudem ist die Schweizergarde im Besitz einer eigenen Kirche im Vatikan, die ausschließlich für Gardisten zugänglich ist und ihren Schutzpatronen Martin von Tours und Sebastian geweiht ist; dritter Patron der Garde ist Nikolaus von Flüe, der Schutzheilige der Schweiz.
Waffen und Uniformen
In der öffentlichen Wahrnehmung gehören zwei Dinge fest zum Bild eines Schweizergardisten: neben der farbenfrohen Kleidung auch die Hellebarde. Als mittelalterliche Hieb- und Stichwaffe erscheint sie heute jedoch kaum geeignet für eine wirksame Verteidigung von Papst und Vatikan. In der Tat erfüllt die Hellebarde nur noch eine zeremonielle Funktion – genauso wie diverse Schwerttypen, die von der Garde verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bewaffnung aber höchst modern: Verschiedene Handfeuerwaffen wie Pistolen, Maschinenpistolen und Sturmgewehre stehen den Gardisten für ihre verschiedenen Dienste in der "Armeria" genannten Ausrüstungsstelle zur Verfügung.
Und was wäre ein Schweizergardist ohne seine weltberühmte Uniform? Am bekanntesten dürfte die sogenannte Galauniform in Blau-Rot-Gelb, den Traditionsfarben des Hauses Medici, sein. Die im Renaissance-Stil gehaltene Uniform wurde entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht von Michelangelo entworfen. Tatsächlich stammt der Entwurf erst aus dem Jahr 1914 vom damaligen Garde-Kommandanten Jules Repond. Daneben existieren weitere Uniformtypen: etwa die Exerzieruniform, die in der Ausbildung und im Nachtdienst getragen wird und vollständig in blauer Farbe gehalten ist. Oder die gelb-schwarze Uniform der Tambouren (Trommler). Offiziere tragen dagegen roten Samt. Zu bestimmten Anlässen ersetzt ein "Morion" genannter Helm die Baskenmütze als gewöhnliche Kopfbedeckung der Gardisten. An Ostern, Weihnachten und bei der Vereidigung neuer Rekruten ergänzt zudem ein Harnisch – eine Rüstung – aus dem 17. Jahrhundert die Galauniform. Im Gardequartier befindet sich eine eigene Schneiderei, in der der Gardeschneider jedem Gardisten die persönliche Uniform anfertigt.
Fehlen darf schließlich auch eine eigene Fahne nicht, die das Reglement der Garde so beschreibt: "Die Fahne der Schweizergarde ist durch ein weißes Kreuz in vier Felder geteilt, von welchen das erste das Wappen des amtierenden Papstes und das vierte dasjenige von Papst Julius II., dem Gründerpapst, zeigt, beide auf rotem Grund; das zweite und das dritte Feld zeigen die Farben des Korps, nämlich Blau, Rot und Gelb. Auf dem Schnittpunkt der Arme des Kreuzes befindet sich das Wappen des Kommandanten." Die Fahne ist somit optisch einem ständigen Wandel unterworfen – immer abhängig vom aktuellen Personal im kleinsten Staat der Welt.
Der Eid der Schweizergarde
Bei der alljährlichen Vereidigung der Rekruten am 6. Mai, an der auch wichtige Vertreter aus Politik und Kirche teilnehmen, verliest der Garde-Kaplan folgende Schwurformel, die die neuen Rekruten in einer verkürzten Form wiederholen:
"Ich schwöre, treu, redlich und ehrenhaft zu dienen dem regierenden Papst XY und seinen rechtmäßigen Nachfolgern und mich mit ganzer Kraft für sie einzusetzen, bereit, wenn es erheischt sein sollte, für ihren Schutz selbst mein Leben hinzugeben.
Ich übernehme dieselben Verpflichtungen gegenüber dem Kollegium der Kardinäle während der Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles.
Ich verspreche überdies dem Herrn Kommandanten und meinen übrigen Vorgesetzten Achtung, Treue und Gehorsam.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott und unsere heiligen Patrone helfen."