Vatikan: Entfernung der Gebärmutter in bestimmten Fällen erlaubt
Die römische Glaubenskongregation hat eine Entfernung der Gebärmutter zur Verhinderung von Schwangerschaften unter bestimmten Bedingungen als moralisch erlaubt eingestuft. Wenn sich die Gebärmutter unumkehrbar in einem Zustand befinde, in dem die Fortpflanzung nicht mehr möglich sei, und wenn eine eventuelle Schwangerschaft aus ärztlicher Sicht mit Gewissheit zu einer Fehlgeburt führen würde, sei die Entfernung des Organs erlaubt. In diesem Fall handle es sich nicht um eine unzulässige Sterilisation, heißt es in einer Mitteilung des Vatikan vom Donnerstag.
Die von Präfekt Luis Ladaria unterzeichnete Stellungnahme der Glaubensbehörde mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus trägt das Datum 10. Dezember 2018. Sie ergänzt eine frühere Entscheidung von 1993. Diese hatte die Verhinderung möglicher Risikoschwangerschaften durch eine Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie) oder eine Abtrennung der Eileiter (Tubenligatur) für unzulässig erklärt. Dies sei eine Form der "direkten Sterilisation". Im selben Schreiben von 1993, das weiterhin seine "volle Geltung" bewahre, heißt es, die Entfernung der Gebärmutter sei nur dann moralisch erlaubt, wenn andernfalls "eine ernsthafte aktuelle Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter" entstehe.
In einer Erläuterung zu dem neuen Gutachten heißt es, der Unterschied in der Sachlage bestehe darin, dass es jetzt nicht um "größere oder kleinere Schwierigkeiten oder Risiken" einer Schwangerschaft gehe, sondern "um ein Paar, dem eine Fortpflanzung nicht möglich ist". Da hier "die Geburt eines lebenden Fötus biologisch nicht möglich" sei, könne auch der operative Eingriff "nicht als antiprokreativ betrachtet werden", also nicht als Form der Verhütung.
Sterilisation bleibt unzulässig
"Die Unzulässigkeit der Sterilisation besteht im Nein zum Kind", erklärte die Glaubenskongregation weiter. Hingegen lasse sich die Entfernung von Fortpflanzungsorganen, die zum Austragen einer Schwangerschaft nicht in der Lage seien, nicht als direkte Sterilisation bezeichnen; eine Sterilisation an sich bleibe "als Ziel und als Mittel in sich unzulässig".
Die Antwort der Glaubenskongregation auf die vorgelegte Frage bedeute zudem nicht, dass eine Gebärmutterentfernung in einem derartigen Fall "immer die bestmögliche" Lösung sei, sondern nur, dass es sich um eine moralisch erlaubte Entscheidung handle. Andere Optionen, "zum Beispiel den Rückgriff auf die unfruchtbaren Perioden oder die vollkommene Enthaltsamkeit", seien dadurch nicht ausgeschlossen. (KNA)