Vor 70 Jahren von den UN verabschiedet

Warum die Kirche gegen die Menschenrechtserklärung war

Veröffentlicht am 10.12.2018 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 
UN-Fahne
Bild: © KNA

Berlin ‐ Nie wieder sollte nach der NS-Herrschaft die Menschenwürde mit Füßen getreten werden. So der Anspruch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die heute vor 70 Jahren verabschiedet wurde. Ausgerechnet die Kirche war dagegen.

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Menschenrechte - das klingt abstrakt und wenig greifbar. Ein gern genutztes Schlagwort, das oft vergessen lässt, warum es geht: nicht um ein Ideal, sondern um Personen. Denn auch 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird die Würde des Menschen vielerorts missachtet.

Nach den Verbrechen des NS-Regimes sollte sich das eigentlich ändern. Weltweit berieten Regierungen und Diplomaten darüber, wie ein ähnliches Unrecht künftig zu verhindern wäre. Die Verhandlungen waren zäh. Der Westen bestand auf bürgerlichen Freiheiten, der kommunistische Osten auf sozialen Elementen. Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - ein rechtlich unverbindliches Dokument, mit dem die Staaten in erster Linie ihren guten Willen bekunden. Die Delegierten der Sowjetunion und ihrer engsten Verbündeten enthielten sich damals der Stimme.

Dennoch entfalteten die Menschenrechte seitdem eine enorme Wirkung. Regierungen nutzen wirtschaftliche und politische Macht, um Staaten unter Druck zu setzen, die Menschenrechte verletzen. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft trotzdem eine Lücke. Im machtpolitischen Geflecht spielen die Menschenrechte oft eine untergeordnete Rolle.

Deutschland mindestens indirekt betroffen

Folter in Saudi-Arabien, unfaire Gerichtsprozesse in der Türkei, willkürlicher Freiheitsentzug in China - die Liste der aktuellen Menschenrechtsverletzungen ist lang. Auch die Bundesrepublik ist mindestens indirekt betroffen, wenn sie Waffen an Diktatoren liefert und Geschäfte mit Staaten macht, die klar gegen Menschenrechte verstoßen.

Zudem konkurrieren in Deutschland unterschiedliche Auffassungen darüber, was etwa die Rechte auf Asyl, ein würdiges Leben oder Bildung im Detail umfassen sollen. Auch ein scheinbar klarer Fall wie das Folterverbot ist Auslegungssache, wie das Beispiel des Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner zeigt. Er drohte 2004 dem Kindesentführer Magnus Gäfgen mit Folter, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren - und wurde für diesen Rechtsbruch verurteilt. Das Gericht begründete, eine Verletzung der Menschenwürde sei durch nichts zu rechtfertigen.

Das Zweite Vatikanische Konzil im Petersdom.
Bild: ©KNA

Erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil änderte sich die Auffassung der Kirche.

In vielen Staaten lassen sich Menschenrechte nur einfordern, wenn sie Teil der Verfassung sind. In jüngster Zeit sind dabei Rückschritte zu verzeichnen - auch in westlichen Gesellschaften. "Das Prinzip von der Unteilbarkeit und Allgemeinheit der Menschenrechte, einst das Hohe Lied der westlichen Demokratien, hat im Krieg gegen den Terror Schaden genommen", beklagte die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, bereits 2004.

In der katholischen Kirche hatten die Menschenrechte lange einen schweren Stand. Der Trierer Kirchenhistoriker Bernhard Schneider erklärt den Konflikt mit der Entstehungsgeschichte der Menschenrechte, die 1789 in Frankreich ausgerufen wurden. Im Zuge der Revolution kam es zum offenen Konflikt mit dem Papst und Teilen des Klerus. Die Terrorherrschaft unter Robespierre vertiefte die Kluft. Aus kirchlicher Sicht standen seither die Menschenrechte im Ruf, "antikirchlich und revolutionär" zu sein, sagt Schneider.

Gegensatz zu kirchlichem Wahrheitsanspruch

Rechte wie die Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit seien zudem als Gegensatz zum kirchlichen Wahrheitsanspruch aufgefasst worden, erklärt der Theologe. Dahinter stehe der Gedanke, dass es eine von Gott geoffenbarte Wahrheit gebe, die allein der Kirche anvertraut sei. In diesem System brauche es keine Meinungs- oder Religionsfreiheit.

Das änderte sich mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Papst Johannes XXIII. würdigte die Menschenrechtserklärung 1963 als großen Fortschritt. Alle Päpste seither drängen immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte. Dennoch hat der Heilige Stuhl bis heute die UN-Menschenrechtscharta nicht unterzeichnet. Dafür gibt es viele Gründe: Er ist kein normaler Staat und auch nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Und er bezieht sich auf eine grundsätzlich andere, von Gott her definierte Rechtsgrundlage. So gelten auf dem kleinen vatikanischem Staatsgebiet bis heute auch weder die Religionsfreiheit noch die Rechte-Gleichheit von Mann und Frau.

Von Anna Fries (KNA)