Nur knapp ein Drittel der Kirchen- mitglieder sind abgabenpflichtig

Wer zahlt Kirchensteuer?

Veröffentlicht am 06.01.2015 um 23:58 Uhr – Lesedauer: 
Kirchensteuer

Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind zahlen Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche. Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Kirchensteuer vom Lohn ein und überweist sie an das Finanzamt.

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Die Finanzverwaltung leitet die eingehenden Kirchensteuern in einer Summe an die Kirchen weiter. Diese erfahren so nicht, welche Mitglieder zum Kirchensteueraufkommen beitragen.

Die Verbindung von Kirchensteuer und Einkommen berücksichtigt die finanziellen Möglichkeiten. So zahlen Menschen mit geringem Einkommen, Rentner und Arbeitslose keine Lohn- und Einkommenssteuer und somit auch keine Kirchensteuer. Tatsächlich zahlt nur knapp ein Drittel der Katholiken Kirchensteuer, denn auch Kinder, Schüler und Studierende sind natürlich davon ausgenommen.

Besonderheiten

  • Wenn Kinder zu berücksichtigen sind, verringert sich die Kirchensteuer oder entfällt sogar.

  • Angehörige der Bundeswehr gehören zur Landeskirche ihres Wohnsitzes und sind damit auch bei einem Auslandseinsatz kirchensteuerpflichtig.

  • Migranten müssen dann Kirchensteuer zahlen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dabei ist es gleichgültig, ob in ihrem Heimatland Kirchensteuer erhoben wird oder nicht.

  • Deutsche Auslandsbeamte müssen keine Kirchensteuer bezahlen, sofern sie ihren einzigen Wohnsitz im Ausland haben.

Von Janina Mogendorf