Seit 50 Jahren gibt es das "Rottenburger Modell"

Wo Priester und Laien gemeinsam Gemeinde leiten

Veröffentlicht am 15.04.2018 um 15:55 Uhr – Lesedauer: 
Rottenburg-Stuttgart

Rottenburg ‐ 1968 wehte der Konzilsgeist durch die Kirche – auch im Bistum Rottenburg-Stuttgart. In der Reformstimmung entstand das "Rottenburger Modell": Seither leiten Priester und Laien kooperativ die Pfarreien.

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"Wer Kirchenstiftungsrat werden wollte, brauchte einen Bauch, einen Frack und einen Zylinder" – so beschreibt der heute 87-jährige Stuttgarter Alfons Kleiner, wie es in seiner Jugend mit der Beteiligung von Laien in der Pfarrgemeinde aussah. "Lauter ehrwürdige Honoratioren" seien das gewesen, die aber dann doch das gemacht haben, was der Pfarrer ihnen sagte. 1968 sollte sich das im Bistum Rottenburg-Stuttgart ändern. Der damalige Bischof Carl Joseph Leiprecht wollte die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils, an dem er selbst teilgenommen hatte, in seine Diözese bringen. Die gemeinsame Sendung des einen Gottesvolks, das Priester und Laien bilden, sollte sich auch in den kirchlichen Strukturen wiederfinden: Das "Rottenburger Modell" war geboren.

Waren die Laien zuvor vor allem auf der Grundlage von staatskirchenrechtlichen Verträgen in die Finanzverwaltung und die Entscheidungen über die Verwendung der Kirchensteuer eingebunden, sollten die Pfarrgemeinderäte nach dem neuen Modell mehr als Verwaltungsgremien sein: Die Laien sollten auch in der Pastoral mitreden. Das allein wäre noch kein Alleinstellungsmerkmal. In ganz Deutschland gibt es Laiengremien, die in Gemeinden mit beraten. Das bis heute besondere am "Rottenburger Modell" ist die kooperative Leitung der Gemeinde. Das gibt es weder in Deutschland noch auf der ganzen Welt sonst in dieser Form. Der Pfarrer ist zwar, wie es das Kirchenrecht vorsieht, auch in Rottenburg-Stuttgart im Auftrag des Bischofs der eigentliche Leiter der Gemeinde. Jedoch: "Er leitet die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Kirchengemeinderat", heißt es in der aktuellen Fassung der Kirchengemeindeordnung. Zum Vergleich: Ein Pfarrgemeinderat im Nachbarbistum Freiburg "berät und unterstützt" lediglich den Pfarrer in Fragen der Seelsorge.

Rom war skeptisch über so viel vatikanischen Geist

Dieses kooperative Modell war bei seiner Entstehung keine Selbstverständlichkeit – und auch kirchenrechtliches Neuland. Die erste Ordnung für das "Rottenburger Modell" wurde in Rom kritisch überprüft, ob sie nicht nur im Geist des Konzils verfasst, sondern auch mit den Buchstaben des Kirchenrechts vereinbar sei. Schließlich kommt dem Pfarrer eine besondere Rolle bei der Leitung seiner Pfarrei zu, nicht nur aufgrund kirchenrechtlicher Bestimmungen, sondern durch seine Weihevollmacht und den damit verbundenen Dienst an der Gemeinde in der Spendung der Sakramente, die die Konzilsväter ebenso wie die gemeinsame Sendung des ganzen Gottesvolkes im Konzilsdokument "Lumen Gentium" betont haben.

Wilhelm Kempf, Bischof von Limburg, Michael Keller, Bischof von Münster und Carl Joseph Leiprecht, Bischof der Diözese Rottenburg (v.l.n.r.)
Bild: ©Dux/KNA

Carl Joseph Leiprecht (rechts), war von 1949 bis 1974 Bischof von Rottenburg-Stuttgart.

1972 konnten diese beiden Aspekte – das besondere Priestertum des Pfarrers wie das allgemeine Priestertum aller Gläubigen – auch rechtlich in Einklang gebracht werden: Die Kirchengemeindeordnung legt fest, dass der Pfarrer eine besondere Verantwortung für die Einheit der Gemeinde und die Grunddienste Verkündigung, Liturgie und Diakonie hat. In diesen Bereichen kann der Kirchengemeinderat Beschlüsse nur im Einvernehmen, also nicht gegen den Pfarrer, getroffen werden. Zudem hat der Pfarrer automatisch den Vorsitz im Kirchengemeinderat, anders als in anderen Bistümern, wo der Pfarrgemeinderat ein Gegenüber des Pfarrers ist und den Vorsitz aus den Reihen der Mitglieder wählt. "Im Grund gibt es eine Doppelspitze", erläutert Christiane Bundschuh-Schramm. Die Theologin ist Referentin im bischöflichen Ordinariat in Rottenburg und für pastorale Grundsatzfragen und pastorale Entwicklung zuständig: "Pfarrer und Laien sind im Rat eng miteinander verknüpft, sie können nicht ohne einander."

Und funktioniert dieses besondere kooperative Verhältnis in der Praxis? Bundschuh-Schramm muss lachen. "Das funktioniert natürlich mal mehr und mal weniger." Konflikte gebe es aber äußerst selten, kaum einmal kann das Einvernehmen zwischen Pfarrer und dem Rest des Kirchengemeinderats nicht hergestellt werden. Auch nach 50 Jahren ist natürlich nicht überall die Kooperation gleichermaßen entwickelt. "Das eine ist der Text, das andere die Kultur. In den Räten, in denen es eine grundlegend kooperative Kultur gibt, versucht man so lange zu beraten, bis man auch in den wesentlichen Fragen zu Einvernehmen kommt", erläutert sie. Auf diese Kultur müssen sich dann auch die Priester einlassen. Schon in der Ausbildung wird Wert darauf gelegt, dass sie diese Besonderheit im südwestdeutschen Bistum kennenlernen und sich darauf vorbereiten, als Pfarrer einmal nicht das alleinige Sagen zu haben.

Formen des Engagements verändern sich

Und wie kommt diese Verantwortung bei den Laien an? Als die damals noch Pfarrgemeinderäte genannten Gremien 1968 zum ersten Mal gewählt wurden, stieß das auf große Resonanz: Obwohl damals die Einrichtung noch nicht vorgeschrieben war, hatten 600 der damals 1.000 Gemeinden Räte gewählt. Auch die Wahlbeteiligung war hoch: 35 Prozent gingen 1971, bei der nächsten Wahl, zu den Urnen, heute sind es nur noch 20 Prozent der Wahlberechtigten. Es ist inzwischen auch nicht einfach, genügend Kandidaten zu finden. Für die insgesamt 8.900 Ratssitze im ganzen Bistum kandidierten bei der vergangenen Wahl im Jahr 2015 nur 10.500 Katholiken.

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Für Bundschuh-Schramm zeigt sich darin eine gewisse Ambivalenz des "Rottenburger Modells": Einerseits haben die Laien damit so großen Einfluss wie nirgends sonst, andererseits sind sie damit aber auch dauerhaft und verbindlich gefordert. Einerseits sind alle umfassend für die gesamte Gemeinde zuständig, und zwar für die Seelsorge wie für die Finanzen, andererseits sieht sie auch die Gefahr, dass "ein Kirchengemeinderat sich in Bau-, Geld- und Verwaltungssachen verstrickt" – eine Gefahr, die bei reinen Pastoralräten nicht besteht.

Die Gemeindemitglieder, die zu diesem Engagement bereit sind, muss man erst einmal finden, angesichts einer veränderten Bereitschaft, Ehrenämter wahrzunehmen: Weg vom dauerhaften Amt hin zum klar abgegrenzten Projekt. Bei der Weiterentwicklung der Kirchengemeindeordnung kann man darauf nur teilweise reagieren: Durch die Verantwortung für die Finanzen gibt es staatskirchenrechtliche Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind, etwa was den gemeindlichen Wohnort der Wählenden angeht und den Anteil der Mitglieder, die nicht in der Gemeinde wohnen. Partizipation dürfe sich daher auch nicht darauf erschöpfen, allein für die Mitarbeit im Kirchengemeinderat zu werben, sagt Bundschuh-Schramm. Auch andere Formen der Beteiligung dürfe eine Gemeinde nicht aus den Augen verlieren, wenn sie Zukunft gestalten will: Nicht alle müssen in den Kirchengemeinderat, auch Jugendarbeit, liturgische Dienste und soziales Engagement sind wichtig – Ehrenämter, für die man sich nicht notwendig auf fünf Jahre verpflichten muss.

Flucht nach vorn für mehr Ehrenamtliche

Um Ehrenamtliche für das Engagement zu gewinnen, verfolgt das Bistum eine Strategie der "Flucht nach vorn": Man betont die große Verantwortung, die ein Kirchengemeinderat trägt, zeigt, dass es um echte Partizipation geht und nicht darum, abzunicken, was der Pfarrer vorgibt. "Wenn sich Menschen für eine Organisation engagieren, dann wollen sie auch einen Spielraum, wollen gestalten, mitbestimmen und mitentscheiden", ist sich Bundschuh-Schramm sicher: Dafür wiederum sei die Kirchengemeindeordnung gut geeignet. Wichtig ist der Referentin für pastorale Entwicklung auch, dass die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit unterstützt und qualifiziert werden, um auch tatsächlich die große Verantwortung einer kooperativen Gemeindeleitung wahrnehmen zu können.

Linktipp: Osnabrück: Erstmals leitet ein Laie eine Pfarrei

Michael Göcking arbeitet aktuell im Dekanat Osnabrück-Süd - und ist kein Priester. Ab Dezember wird er dennoch die Leitung einer Pfarreiengemeinschaft in seiner Diözese übernehmen. (Artikel von März 2018)

Das alles steht nun für die Weiterentwicklung der Kirchengemeindeordnung an, die auch nach 50 Jahren für die Verantwortlichen in Rottenburg-Stuttgart als guter Weg für eine kooperative Kirche gesehen wird. Für die nächsten Wahlen, die 2020 angesetzt sind, gibt es schon einige Ideen und Veränderungen, und auch seitens der Laien wird das Zukunftsthema bearbeitet: Am Samstag kamen in der Stuttgarter Liederhalle Vertreter der Kirchengemeinderäte und der diözesanen Räten zu einem "Tag der Räte" zusammen und diskutierten darüber, wie es mit dem "Rottenburger Modell" weitergeht.

Alfons Kleiner, damals Mitglied der ersten Stunde im Pfarrgemeinderat, erinnert sich gern an den Umbruch damals zurück: "Wir von der Jugend wollten uns positionieren und waren schon etwas aufmüpfig. Im Kirchengemeinderat hatten wir eine starke Fraktion und konnten uns einbringen. Es war etwas Neues und man konnte entsprechend gestalten." Autoritäre Pfarrer, "die meinten, was sie sagen, sei Gesetz", sieht er heute nicht mehr, die Kirche sei "heute schon demokratischer": "Die jungen Pfarrer haben eher Bedenken, auf wen sie alles Rücksicht nehmen und wem sie sich anpassen müssen." Kooperative Gemeindeleitung ist also keine Einbahnstraße: Kooperieren und gut zusammenarbeiten müssen Laien und Pfarrer.

Von Felix Neumann