Schuster: Nicht mit Grundgesetz vereinbar

Zentralrat der Juden gegen Kopftuchverbot

Veröffentlicht am 22.04.2017 um 10:51 Uhr – Lesedauer: 
Bild: © KNA
Religionsfreiheit

Berlin ‐ Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hat sich gegen ein Kopftuchverbot ausgesprochen - auch im öffentlichen Dienst. Er knüpft das Tragen bei Beamten allerdings an eine Bedingung.

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Der präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat sich gegen ein Kopftuchverbot und gegen ein Islamgesetz ausgesprochen. Der "Welt am Sonntag" sagte Schuster: "Ich halte ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst für problematisch. Im übrigen glaube ich nicht, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist."

Schusters Nein für ein Kopftuchverbot gilt auf für Staatsvertreter. Beamte sollten "die Zeichen ihrer Religion so lange tragen dürfen, so lange sie ihre Entscheidungen neutral fällen und sich neutral verhalten", sagte er. Auch von einem Islamgesetz, dessen Verabschiedung einige CDU-Politiker fordern, hält der Repräsentant der Juden in Deutschland nichts. "Wir sollten davon absehen, für einzelne Religionsgemeinschaften spezielle Gesetze zu schaffen." Allerdings müsse angestrebt werden, dass in allen Gotteshäusern in Deutschland auf Deutsch gepredigt werde.

Gegen die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft hat der Zentralratsvorsitzende ebenfalls Bedenken. "Viele Politiker meinen offenbar, allein das Ablegen des zweiten Passes verändere die Denkweise. Das halte ich allerdings für fragwürdig." Schuster sieht in der Diskussion über Kopfbedeckungen oder auch das rituelle Schlachten von Tieren ein Zeichen der zunehmenden Intoleranz gegenüber dem religiösen Leben in Deutschland. "Viele machen sich nicht klar, dass damit die Religionsfreiheit angegriffen wird und dass - wird diese Haltung stärker - muslimisches Leben in Deutschland genauso bedroht wird wie jüdisches Leben", so Schuster gegenüber der "Welt am Sonntag". (KNA)