Justiz: Bistum informierte zu früh über Missbrauch
Die schnelle Information des katholischen Bistums Hildesheim über den Missbrauchsvorwurf an einer katholischen Schule hat Kritik der Staatsanwaltschaft ausgelöst. Es sei nicht hilfreich für Ermittlungen, wenn Betroffene und deren Umfeld Kenntnis von einer Strafanzeige hätten, bevor die Polizei zu Vernehmungen vorgeladen habe, sagte die Sprecherin der Hildesheimer Staatsanwaltschaft, Christina Pannek, am Mittwoch dem Radiosender NDR Kultur.
Pädagoge fristllos entlassen
Damit kritisierte sie die Informationspolitik des Bistums im Fall eines mutmaßlichen Missbrauchstäters an der Hildesheimer katholischen Marienschule. Die Diözese hatte am Dienstag mitgeteilt, dass ein Lehrer einen sexuellen Übergriff gegenüber einer jugendlichen Schülerin eingestanden habe. Der Pädagoge sei fristlos entlassen und Strafanzeige gegen ihn gestellt worden.
Wenn an der Schule nun ein Lehrer und eine Schülerin fehlten, könne das im Umfeld zu Nachfragen führen, so die Staatsanwältin. Das sei nicht gut. Die Öffentlichkeit wäre besser erst nach den polizeilichen Vernehmungen informiert worden. Für den Lehrer gilt laut Pannek derzeit die Unschuldsvermutung.
Sprecher: Wollten angemessen und zeitnah informieren
Ein Bistumssprecher erklärte auf Nachfrage des Senders, man habe die Öffentlichkeit angemessen und zeitnah bei Wahrung der Persönlichkeitsrechte informieren wollen. Kritiker hatten der Diözese in der Vergangenheit vorgehalten, bei anderen Missbrauchsvorwürfen zu zögerlich informiert zu haben. (KNA)