"Der Embryo ist Beginn des Lebens und keine Sache"
Ein Fall in Australien erhitzt die Gemüter: Dort bietet ein Juwelier an, aus der Asche nicht ausgetragener menschlicher Embryonen Schmuckstücke anzufertigen. Die Idee dazu kam von einer Mutter, die sich die Konservierung ihrer befruchteten Eizellen auf Dauer nicht leisten wollte. Im Hintergrund steht dabei ein klassisches Dilemma der Reproduktionsmedizin: Was geschieht mit den überzähligen Embryonen bei einer künstlichen Befruchtung? Darüber hat katholisch.de mit dem Moraltheologen Franz-Josef Bormann aus Tübingen gesprochen.
Frage: Herr Professor Bormann, was sagen Sie zu dem Fall in Australien; darf man aus Embryonen ein Schmuckstück anfertigen lassen?
Franz-Josef Bormann: Das halte ich für äußerst problematisch. Wenn man die aus der künstlichen Befruchtung übrig gebliebenen sogenannten überzähligen Embryonen zu einem Schmuckstück verarbeitet, verharmlost man die fortschreitende Verdinglichung der Frühstadien menschlichen Lebens im Kontext der modernen Reproduktionsmedizin. Die Tatsache, dass Embryonen hier zunächst produziert, nach bestimmten Qualitätsmerkmalen selektiert und schlussendlich getötet werden, wird durch diese neue Geschäftsidee ästhetisch überspielt. Der einzige Grund, warum ein Embryo erzeugt werden darf, ist die Herbeiführung einer Schwangerschaft. Alles andere ist Missbrauch, da der Embryo hier nicht um seiner selbst willen erhalten wird und dieser Missbrauch ist in Deutschland aus guten Gründen durch das Embryonenschutzgesetzt unter Strafandrohung verboten.
Frage: Die Kirche kennt den Reliquienkult. Könnte der Embryo im Schmuckstück nicht eine säkulare Form davon sein?
Bormann: Nein, diesen Vergleich finde ich abenteuerlich. Der Reliquienkult der Kirche ist etwas völlig anderes. Hier werden die sterblichen Überreste eines Heiligen oder eines Märtyrers, der ein besonders vorbildliches Leben geführt hat, im Kontext religiöser Riten einer besonderen Form der kirchlichen Verehrung zugänglich gemacht. Den zum Schmuckstück verarbeiteten Embryo hat man dagegen um seine Lebenschance betrogen. Die äußerlich technische Analogie beider Phänomene darf nicht über den moralischen Unterschied hinwegtäuschen.
Frage: Was ist also der Unterschied zwischen Reliquienkult und der Anfertigung eines Schmuckstückes aus biologischem Material?
Bormann: Die Differenz liegt darin, dass der Heilige oder Märtyrer die Chance hatte, sich als Person zu entfalten, der hier verarbeitete Embryo dagegen nicht. Die sogenannten überzähligen Embryonen werden ihrer Lebensperspektive beraubt. Ihre Bestimmung ist es, in den Uterus der Mutter rückimplantiert zu werden und damit eine Lebenschance zu bekommen. Den Embryo wie eine Sache zu behandeln oder gar zu einem Schmuckstück zu verarbeiten, das lehnt die Kirche zu Recht kategorisch ab. Man sollte das menschliche Leben nicht auf diese Weise verdinglichen.
Frage: Aber wenn eine Mutter die überzähligen Embryonen aus verschiedenen Gründen nicht austragen kann?
Bormann: Embryonen sind kein "biologisches Material", das man beliebig herstellen, lagern und im Falle des Nichtgebrauchs einfach vernichten darf. Zwar kann im Kontext der Reproduktionsmedizin, bei der Embryonen ausschließlich zum Zwecke der Herbeiführung einer Schwangerschaft künstlich gezeugt werden dürfen, durchaus der seltene Fall eintreten, dass die betroffene Frau krankheitsbedingt die gezeugten Embryonen nicht mehr aufnehmen kann, doch sollte in diesem Fall nach Lösungen gesucht werden, die dem besonderen moralischen Status dieser Embryonen gerecht werden. Eine solche Alternative könnte in der Embryonenadoption, also der Übertragung der Embryonen auf eine andere Mutter, bestehen. Aber das Ziel einer verantwortlichen Gestaltung der Künstlichen Befruchtung sollte darin bestehen, überhaupt keine überzähligen Embryonen zu erzeugen. Wenn man aber zunächst die moralisch fragwürdige Entscheidung trifft und eine größere Zahl von Embryonen erzeugt, von denen man schon vorher weiß, dass man sie nicht in den Uterus der Mutter zurückimplantiert, dann schafft das an sich Probleme, für die sich nur schwer überzeugende Lösungen finden lassen.
Frage: Wäre die Bestattung ein angemessener Umgang mit überzähligen Embryonen?
Bormann: Ich finde diese Frage nach einem angemessenen Ritual für die Bestattung von Embryonen wenig hilfreich, da sie eigentlich zu spät ansetzt und an der Ursache des Problems vorbeigeht. Wir sollten alles tun, damit die Produktion der Embryonen nur der Herbeiführung einer Schwangerschaft dient und die Herstellung sogenannter überzähliger Embryonen von vorneherein vermieden wird. Man kann natürlich darüber nachdenken, Bestattungsrituale für in vitro erzeugte Embryonen zu entwickeln, aber das würde am moralischen Übel der fortschreitenden Produktion von sogenannten überzähligen Embryonen nichts ändern.
Frage: Aber was wäre, wenn Embryonen übrig bleiben, weil die Mutter sie nicht austragen kann?
Bormann: Das deutsche Embryonenschutzgesetz sieht zu Recht vor, dass Embryonen nur zum Zweck der Herbeiführung einer Schwangerschaft hergestellt werden dürfen. Wenn nun für die ursprünglich fortpflanzungswillige Frau zum Beispiel aus Krankheitsgründen eine Implantation der erzeugten Embryonen nicht mehr in Frage kommt, dann könnte man über eine mögliche Adoption nachdenken.
Linktipp: Reproduktionsmedizin boomt
Die Reproduktionsmedizin hat sich seit den 1980er Jahren etabliert: Die Nachfrage steigt. Doch es gibt auch Kritik, ethische Probleme und Einschränkungen. Eine wichtige Position bezieht dabei die Kirche. (Artikel von April 2017)Frage: Erlaubt die Kirche denn eine Embryonenspende beziehungsweise die Adoption von fremden Embryonen?
Bormann: Für die Kirche ist der Lebensschutz der Embryonen von entscheidender Bedeutung, weswegen alle Maßnahmen, die vorhersehbar zur Vernichtung von Embryonen führen, als moralisch unzulässig qualifiziert werden. Eine Adoption verwaister Embryonen wäre tatsächlich eine Schadensbegrenzung. Für den Schutz des Lebensrechtes des Embryos wäre es auf jeden Fall besser, ihn zur Adoption freizugegeben. Wenn die Mutter den künstlich befruchteten Embryo, der in vitro erzeugt wurde, nicht aufnehmen kann, dann könnte man ihn kinderlosen Paaren anbieten, die nur auf diesem Wege der Reproduktionsmedizin zu einem Kind kommen können. Allerdings ist dabei sicherzustellen, dass verfahrensbedingte Schädigungen des Embryos ausgeschlossen werden. Zudem bedarf es unter diesen Bedingungen eines hohem Maßes an rechtlicher Sicherheit für alle Beteiligten sowie der Sicherstellung einer dauerhaften elterlichen verantwortungsübernahme. Daher sollte man natürlich diesen Zustand nicht von vorneherein anstreben, da die Existenz überzähliger Embryonen ein moralisches Übel darstellt, das man nach Möglichkeit vermeiden sollte.
Frage: Aber wenn es Paare gibt, für die dies die einzige Möglichkeit auf ein Kind wäre …
Bormann: Es gibt kein Recht auf ein Kind. Wenn ich aus medizinischen Gründen nicht zeugungsfähig bin, dann kann ich beispielsweise ein Kind adoptieren. Wenn ein Ehepaar ein Kind adoptieren möchte, könnte man diesen kleinen Korridor der Embryonenspende auch öffnen. Aber darüber nachzudenken bedeutet noch nicht, dass überzählige Embryonen produziert werden dürfen. Denn jeder einzelne Embryo hat den Zweck, ins Leben gebracht zu werden. Wenn die betroffenen Eltern den Embryo nicht annehmen können, dann wäre es besser, Ersatzeltern zu finden, das ist klar. Dieser Umstand sollte aber nicht dazu führen, dass der Missstand entsteht, dass man sozusagen eine große Zahl von Embryonen produziert, um eine Freigabe für Adoptionen zu ermöglichen. Dafür gibt es keine moralische Rechtfertigung.
„Jeder einzelne menschliche Embryo ist kostbar und schützenwert.“
Frage: Aber das wird in der Fortpflanzungsmedizin ja auch gemacht. Worum geht es der Kirche bei dem Verbot genau?
Bormann: Der Kirche geht es um den Respekt vor dem Lebensrecht jedes einzelnen Embryos. Der Embryo ist der Beginn des menschlichen Lebens und keine Sache. Daher verbietet sich eine Verzweckung des Lebens. Das Recht der Eltern, bestimmte reproduktionsmedizinische Maßnahmen zu ergreifen, stößt kirchlicherseits nicht auf ein kategorisches Nein. Aber es soll bei der Erzeugung der Embryonen immer um die Erhaltung des Lebens gehen. Deshalb gibt es im deutschen Recht ja auch die numerische Begrenzung für die Erzeugung von Embryonen. Nach dem Embryonenschutzgesetz sollen pro Behandlungszyklus maximal drei Embryonen erzeugt und in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden. In vielen Ländern werden weit mehr Embryonen erzeugt, um die Erfolgsrate der Empfängnis zu steigern. Aber so läuft man Gefahr, das Leben der dann aussortierten Embryonen an sich abzuwerten, denn jeder einzelne menschliche Embryo ist kostbar und schützenwert.
Frage: Darf der Mensch also nicht Schöpfer spielen?
Bormann: Bei der Nutzung bestimmter Methoden der Reproduktionsmedizin geht es nicht darum, Schöpfer zu "spielen", sondern die Eheleute sind Mitschöpfer und sogar dazu berufen, an der Schöpfung mitzuwirken. Das sagt die Kirche auch deutlich und so steht es auch in der Bibel. Bei diesem Fall aus Australien geht es jedoch um etwas ganz anderes. Hier wird ganz unkritisch mit der fragwürdigen Praxis der Produktion überzähliger Embryonen umgegangen, die als solche gerade nicht in Frage gestellt, sondern spielerisch ästhetisch verharmlost wird. Die mediale Berichterstattung zeigt, dass hier eine besonders skurrile Grenzüberschreitung vorliegt, die bestimmt nicht repräsentativ für die gesamte Reproduktionsmedizin ist.