Kein Grund zur Panik
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Die Mehrheit für die "Ehe für alle" steht: in der Gesellschaft und auch im Parlament. Die Kirche positioniert sich einhellig und klar: Kardinal Reinhard Marx sieht für die Deutsche Bischofskonferenz den "Ehebegriff aufgelöst". Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer sieht die "Abkehr von einer in der Menschheitserfahrung seit unvordenklichen Zeiten hochgehaltenen […] Institution".
Indes: Gehört werden diese Einwände nur von einer Minderheit, der Mehrheit sind sie kaum verständlich zu machen. Kann das überraschen? Statt einer Abwertung und Relativierung der Ehe ist – darauf hat Uwe Bork schon hingewiesen – der Wunsch nach einer "Ehe für alle" gerade ein Zeichen für die Plausibilität der Ehe. Und: Weggenommen wird niemandem etwas. Kein heterosexuelles Ehepaar wird schlechter gestellt. Keine Religionsgemeinschaft muss etwas ändern – so wenig wie aus der Möglichkeit einer zivilen Scheidung irgendwelche Konsequenzen für die Ehelehre der Kirche folgten. Und die normprägende Wirkung eines Gesetzes, hier mithin die angeblich zersetzende Wirkung der "Ehe für alle"? Ein Blick in ein beliebiges Klatschmagazin zeigt, dass die Heteros eine Auflösung des hergebrachten Ehebegriffs auch ganz gut alleine hinbekommen haben.
Die Gegner der Öffnung der staatlichen Ehe – auch aus den Reihen der Politik – verweisen vor allem auf die naturrechtlich begründete Ehezwecklehre: Ehe ist die Verbindung, in der Kinder gezeugt werden; zumindest potentiell. Das ist theologisch plausibel und in der Tat konstitutiv – wenn auch, das kommt in der Diskussion zu kurz, nur eines von vier wesentlichen Merkmalen der Ehe: "Vollmenschliche Liebe", "Ganzhingabe", "Treue und Ausschließlichkeit" zählt Paul VI. in Humanae Vitae auf. Drei Merkmale, die man auch in homosexuellen Beziehungen finden kann, und drei Merkmale, die sich in der bürgerlich-rechtlichen Regelung der Ehe nur sehr eingeschränkt wiederfinden – ohne dass dadurch der christliche Ehebegriff bisher aufgelöst worden wäre.
Quasi säkularisiert wird die "Fruchtbarkeit" der Ehe (das vierte Merkmal Pauls VI.) in der gern bemühten Wendung von der "Keimzelle der Gesellschaft": Fortpflanzung und Erhaltung der Bevölkerung als Begründung für den Schutz durch die Verfassung. Damit gebe es keinen Grund, zeugungsunfähige Verbindungen grundrechtlich zu privilegieren. Das ist aber ein verkürztes Grundrechtsverständnis: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Artikel 6 Grundgesetz ist auch so zu lesen: Noch jeder totalitäre Staat wollte den Schutzraum der Familie zerstören; der Schutz der Ehe hat grundrechtliche Relevanz, auch wo eine Ehe kinderlos bleibt.
Wenn Männer Männer und Frauen Frauen heiraten – dann passiert genau das, nicht mehr. Das Ehesakrament bleibt, was es immer war – und weiterhin werden Christen ihre Ehe christlich leben.