Der "emeritierte Papst": Eine Tradition wird gemacht
Es gibt nur einen Papst. Immerhin das ist mittlerweile ganz klar. Eine missverständliche Rede von Erzbischof Georg Gänswein, als Präfekt des päpstlichen Hauses und Privatsekretär Diener zweier Herren, war 2016 so interpretiert worden, als hätte er gesagt, es gebe auch nach dem Rücktritt noch zwei: Durch ein "de facto erweitertes" Papstamt, geteilt in ein kontemplatives (Benedikt XVI.) und ein aktives (Franziskus). Doch Gänswein stellte schnell klar: "Papst Franziskus ist der rechtmäßig gewählte und der rechtmäßige Papst. Insofern gibt es also nicht zwei."
Da Benedikt XVI. nach seinem Rücktritt aber weder weiße Soutane noch den Papstnamen abgelegt hat, da er als emeritierter Papst und nicht emeritierter Erzbischof von Rom firmiert, und vor allem, da er sich immer wieder zu Wort meldet. Seine Gedanken zur Missbrauchskrise hatten bereits für Wirbel gesorgt. Die Veröffentlichung eines Artikels zum Zölibat und die damit verbundene Verwirrung, ob er nun gemeinsam mit Kurienkardinal Robert Sarah als Co-Autor auftrete und ob diese Publikation eine Positionierung gegen den amtierenden Papst sei, haben die Frage nach Rolle und Bedeutung des Emeritus erneut auf die Titelseiten gehoben.
Die Diskussion hält an
"In Wirklichkeit ist Benedikt XVI. ein emeritierter Bischof", stellte im Zuge der aktuellen Debatten der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, klar. Benedikt stehe treu zum Papst. Die Wortmeldungen des Emeritus seien keine ungebührlichen "Einmischungen" in die Amtsführung von Franziskus; als Bischof habe Benedikt immer noch Anteil am gemeinsamen Lehramt der Kirche.
Da aber Benedikt weiterhin unter seinem Papstnamen, im päpstlichen weiß und mit dem Titel "Papa emeritus" auftritt (Müller: eine bloße "Höflichkeitsform"), sprechen Experten wie der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller schon lange von einer dringend nötigen Rollenklärung. Auch der nicht als Kritiker des emeritierten Papstes bekannte Vatikanexperte Ulrich Nersinger sah Regelungsbedarf, um Klarheit zu schaffen: "Wir können uns so eine unendliche Geschichte, wie wir sie jetzt erleben, eigentlich nicht erlauben." Laut dem Wiener Dogmatiker Jan-Heiner Tück komme Stellungnahmen eines Emeritus in der Kirche eine "außergewöhnliche Diskursmacht" zu, die auch die Entscheidungen des amtierenden Papstes nicht unbeeinflusst lassen würden. "Diese Diskursmacht ist institutionell nicht geregelt, sie kann quasi eine Para-Macht werden, die den Handlungsspielraum des amtierenden Papstes einengen, ja sogar unterlaufen kann."
Klare Regeln und passende Präzedenzfälle gibt es nicht, um die Wirkung der Worte des Emeritus institutionell einzugehen. Die Diskussion über das richtige Ruhestandsverhalten wird daher seit dem Rücktritt kontrovers geführt. 2016 meldete sich Kardinal Walter Brandmüller, der vormalige Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft, zu Wort. Deutlich kritisierte er Überlegungen einer Wirkung des Papstamts über den Rücktritt hinaus: "Ein 'zweiköpfiges' Papstamt wäre eine Monstrosität", schrieb er in einem Aufsatz in einer italienischen Kirchenrechtszeitschrift. Jeder solche Eindruck müsse vermieden werden: Der Zurückgetretene solle seinen alten Familiennamen wieder führen, auch Kleidung und Wohnsitz müssten geregelt werden.
Ähnlich argumentierte bereits 2014 der Kirchenhistoriker Hubert Wolf in einem Aufsatz in der FAZ. Sein Vorschlag: "Rücktritt vom Papstamt als Rücktritt ins Kollegium der Kardinäle, Ablegen der weißen Papstgewänder und Wiederanlegen der roten Kardinalsgewandung, Anrede 'Eminenz' statt 'Heiligkeit', Titel 'emeritierter Kardinalbischof' statt 'emeritierter Papst'".
Papst Benedikt XVI. selbst hat vor seinem Rücktritt wenig festgesetzt. Er würde nicht wieder den Kardinalstitel führen, keine Ämter in der Kurie übernehmen und sich dem Gebet widmen, vermeldete Vatikanpressesprecher Federico Lombardi – das ist heute nicht kontrovers. Zu den Entscheidungen am Ende seines Pontifikats gehörten aber auch solche, die heute im Zentrum der Kritik an seiner Amtsführung stehen: Die korrekte Anrede sei "Eure Heiligkeit", der Titel "emeritierter Papst", kündigte Lombardi zwei Tage, bevor der Rücktritt wirksam wurde, an. Die weiße Soutane werde er weiter tragen, wenn auch anders als zu seiner aktiven Zeit: ohne den Pellegrina genannten Schulterkragen, braune statt rote Schuhe, der Fischerring wie das Siegel zerstört.
Benedikt XVI. wünscht sich Anrede "Vater Benedikt"
In einem Brief an den damaligen italienischen Vatikan-Journalisten Andrea Tornielli, der heute päpstlicher Mediendirektor ist, schrieb Benedikt XVI. ein Jahr nach seinem Rücktritt über rein praktische Gründe. Dass er den Papstnamen noch führe und weiterhin die weiße Soutane trage, erkläre sich so: "Zum Zeitpunkt meines Rücktritts standen keine anderen Kleider zur Verfügung." Die römischen Klerusausstatter scheinen also nicht erst durch den Franziskus-Effekt in eine Krise gekommen zu sein. Gegenüber der FAZ bat Benedikt XVI. ebenfalls 2014 um die Anrede "Vater Benedikt" oder "Padre Benedetto"; bei seinem Rücktritt sei er "zu schwach und müde" gewesen, das von Anfang an durchzusetzen.
An den Diskussionen über die richtige Rolle und das Erscheinungsbild des emeritierten Papstes beteiligt sich der amtierende Papst wenig. Zwar hat er gleich zu Beginn seines Pontifikats, in der ersten Rede von der Loggia des Petersdoms aus, seinen Vorgänger als "emeritierten Bischof", nicht "emeritierten Papst" bezeichnet und in seiner Antrittsmesse auf dem Petersplatz am Josefstag 2013 dem Emeritus zum Namenstag gratuliert – als Kritik an den Entscheidungen Benedikts kann man das aber wohl kaum auffassen. Dem Vernehmen nach ist das Verhältnis der beiden gut, immer wieder lobt Franziskus die Entscheidung zum Rücktritt, schwärmt davon, es sei "wie einen weisen Großvater im Haus" zu haben. Die erste Enzyklika des Pontifikats von Franziskus, "Lumen fidei", basiert als "Lehrschreiben der vier Hände" sogar auf dem unvollendeten Entwurf, den Benedikt hinterlassen hatte.
"Institution" des zurückgetretenen Papstes
Franziskus nannte mit Verweis auf die mittlerweile übliche Emeritierung von Bischöfen den emeritierten Papst wiederholt eine "Institution", so zum Beispiel auf einer seiner Flugzeug-Pressekonferenzen 2014: "In einem gewissen Alter hat man nicht mehr die Fähigkeit, gut zu regieren, denn der Leib wird müde, die Gesundheit ist vielleicht gut, aber man ist nicht fähig, alle Probleme einer Regierung wie jener der Kirche voranzubringen", so Franziskus – und Benedikt habe diesen Schritt und damit die Einrichtung der Institution des emeritierten Papstes vollzogen.
Der Verweis auf die mittlerweile emeritierten Bischöfe ist hilfreich für Überlegungen, wie diese Institution rechtlich gestaltet werden könnte. Denn in der Tat ist die Institution des emeritierten Bischofs selbst noch keine 50 Jahre alt und unter Bedingungen der Gegenwart entworfen worden – grundgelegt beim Zweiten Vatikanischen Konzil.
Die Diskussion in der Konzilsaula darüber war lebhaft: 350 Konzilsväter meldeten sich in der Debatte zu Wort, ob man die Amtszeit von Diözesanbischöfen beschränken sollte – denn der Normalfall war der Tod im Amt. Emeritierte Bischöfe, wie es sie heute durch die gestiegene Lebenserwartung viele gibt, gab es strenggenommen nicht. Das Ideal war das eines Bischofs, der treu bis in den Tod zu seinem Bistum gehört.
Im Dekret "Christus Dominus" über die "Hirtenaufgabe der Bischöfe", das das Konzil 1965 schließlich verabschiedete, steht unter der Nummer 21 keine Altersgrenze. Es wird nur knapp geregelt, dass Bischöfe "inständig gebeten" sind, zurückzutreten, wenn fortgeschrittenes Alter oder ein anderer "schwerwiegender Grund" das nahelegen. 1966 präzisierte Papst Paul VI. in seinen Ausführungsbestimmungen dieses Abschnitts, dass Bischöfe spätestens mit 75 ihren Rücktritt anbieten müssen.
Emeritierter Bischof von Rom
Einem Bischof, der nicht mehr Diözesanbischof war, wurde – wie Weihbischöfen – eines der erloschenen Bistümer als Titularbistum zugewiesen: Als etwa der Passauer Bischof Simon Konrad Landersdorfer 1968 zurücktrat, wurde er mit Annahme seines Rücktritts zum Titularbischof von Ulcinium in Dalmatien ernannt. 1970 verfügte Papst Paul VI. die heute noch gültige Regelung, dass auch ein zurückgetretener Bischof seinem ehemaligen Sitz zugeordnet wird. Einer der ersten Bischöfe, für die das galt, war Landersdorfer: Aus dem Titularbischof von Ulcinium wurde der emeritierte Bischof von Passau. Klar ist deshalb heute auch: Der emeritierte Papst ist zugleich emeritierter Erzbischof von Rom.
So schlägt auch der Kirchenhistoriker Hubert Wolf vor, sich an den emeritierten Bischöfen zu orientieren. Für sie gibt es nämlich ein Regelwerkt. 2004 veröffentlichte die Bischofskongregation das Direktorium "Apostolorum successores" ("Die Nachfolger der Apostel"), in dem unter anderem die Rolle der Emeriti geregelt wird: Neben praktischen Fragen wie Wohnsitz und Unterhalt ist dort vor allem geregelt, dass der Emeritus und der amtierende Bischof ein brüderliches Verhältnis pflegen sollen, ohne dass der Emeritus sich in die Amtsgeschäfte einmischt und den Anschein einer "Parallelautorität" erweckt – die weiterhin bestehende Kollegialität im Bischofsamt wird getrennt von der Leitungsautorität des amtierenden Bischofs.
Das Argument des Anscheins einer Parallelautorität wird auch von den Kritikern von Benedikts Auftreten stark gemacht und ließe sich auf die Kleidung anwenden: Das päpstliche Weiß – weitaus sichtbarer als die subtilen Änderungen im Auftreten durch das Fehlen von Mozzetta und Fischerring und andersfarbige Schuhe – ist ein Zeichen, das den Papst von anderen Bischöfen unterscheidet, so Hubert Wolf: "Auf der Ebene der symbolischen Kommunikation ist es eine Katastrophe. Die Menschen sagen: Da sind zwei weiße Männer auf dem Petersplatz. Das ist viel schlimmer als alles Theologische." Bei anderen kirchlichen Ämtern ist es durchaus üblich, nach dem Amt auf das Insignium zu verzichten: Das Pallium tragen Metropoliten nur während ihrer aktiven Amtszeit, nicht nach ihrer Emeritierung. Während die Bischofsweihe unauslöschlich ist, gibt es das Metropolitenamt nur in der Ausübung.
Kein Teil des Kardinalskollegiums mehr
Nicht so selbstverständlich wie der Titel "emeritierter Bischof von Rom", aber keine große Überraschung war, dass der Kardinalstitel von Benedikt XVI. nicht wieder aufgenommen wurde: Das Kardinalskollegium wählt im Konklave den neuen Papst und ist zumeist als "Senat" Beratungsgremium des Papstes: ein Gegenüber des Papstes, anders als das Bischofskollegium, zu dem der Papst als Bischof von Rom – auch nach der Emeritierung – gehört. Daher ist das Kardinalskollegium eher vergleichbar mit dem Domkapitel. Auf Diözesanebene hat es vergleichbare Beratungsfunktionen wie das Kardinalskollegium, es ist kein Gremium, in dem der Diözesanbischof erster unter Gleichen ist. Es sprechen also gute Gründe dafür, dass die Mitgliedschaft im Kardinalskollegium mit der Wahl zum Papst erlischt, so wie die Mitgliedschaft im Domkapitel mit der Ernennung zum Bischof endet, auch wenn das Kardinalat außer in Fällen von Rücktritt oder Entzug durch den Papst eigentlich als unverlierbar gilt.
Als Gregor XII., einer der drei Legitimität beanspruchenden Päpste des abendländischen Schismas, 1415 zurücktrat, wurde er jedenfalls erneut zum Kardinal ernannt, ebenso wie andere (Gegen-)Päpste in der Geschichte. Man ging also davon aus, dass mit dem Papstamt (ob zurecht oder zu Unrecht angenommen) der Kardinalstitel verlorengeht. Auch Kardinal Brandmüller geht davon aus, dass ein zurückgetretener Papst kein Kardinal mehr ist: Mit dem Rücktritt sei Benedikt XVI. "nicht mehr Bischof von Rom, nicht Papst und auch nicht Kardinal"; gleichwohl regt Brandmüller – wie Hubert Wolf – an, den Zurückgetretenen zum Kardinal ohne aktives und passives Wahlrecht im Konklave zu ernennen.
Doch momentan ist dazu nichts geregelt; auch Paul VI. dachte nicht daran, näheres zum Rücktritt des Bischofs von Rom festzulegen, so wie das Konzil keine Regeln für den Papstrücktritt verfasst hat. Sowohl das damals geltende Kirchenrecht von 1917 wie der nachkonziliare Codex Iuris Canonici von 1983 regeln zwar den Rücktritt, aber rein formal: Das Recht setzt fest, wie der Rücktritt zu erfolgen hat, was danach kommt, ist offen. Warum auch etwas regeln, das so gut wie nie vorkommt? Angesichts von über 3000 Diözesen kommt ein Bischofsrücktritt häufig vor. Bei den bisher über 300 Päpsten ist der Rücktritt, ein freiwilliger zumal, eine Seltenheit.
Nur ein echter Präzedenzfall
An Rücktritt gedacht hatten mehrere Päpste der Neuzeit: Pius VII. (1800–1823) und Pius XII. (1939–1958) dachten darüber nach, was passieren würde, wenn sie von Napoleon bzw. Hitler an der Ausübung des Amts gehindert würden. Auch von Paul VI. und Johannes Paul II. sind entsprechende Überlegungen bekannt. Johannes Paul II. schrieb 1989 einen Brief, der postum von Slawomir Oder, dem Postulator in seinem Seligsprechungsverfahren, veröffentlicht wurde. Darin teilt er mit, dass wie bei seinem Vorgänger Paul VI. ein Rücktritt nur im Falle einer schweren Krankheit, die die Amtsausübung unmöglich machen würde, in Frage käme. Fünf Jahre später kommt er allerdings – ebenfalls in einem von Oder veröffentlichten Schreiben – zum Schluss, dass es für einen "emeritierten Papst in der Kirche keinen Platz gibt".
Der einzige wirkliche Präzedenzfall vor Benedikt XVI. ist Coelestin V., der im 13. Jahrhundert freiwillig zurückgetreten ist – ansonsten war meist Zwang oder der Wunsch, ein Schisma zu beenden, Ursache für den Rücktritt. Nicht so bei Coelestin V.: Er war ein frommer Mönch im Ruf der Heiligkeit, wenig gebildet, überfordert von den Intrigen der Kurie. Nach seiner Abdankung legte er die Zeichen des Papstamtes ab und die Mönchskutte wieder an; gestorben ist der vormalige Papst im Gefängnis: Sein Nachfolger Bonifaz VIII. wollte auf Nummer sicher gehen und erneute Ansprüche seines Vorgängers aufs Papstamt unterbinden. Coelestin verbrachte seine letzten Jahre in "Ehrenhaft" – wohl kein Vorbild für den heutigen Umgang mit Ex-Päpsten.
Coelestin wollte wieder in den Stand eintreten, den er vor seiner Papstwahl hatte. Das war auch bei Benedikt XVI. zunächst so erwartet worden, zumal er Jahre vor seinem Rücktritt schon subtil Bewunderung für den Schritt Coelestins gezeigt hatte: 2009 legte Benedikt am Grab Coelestins sein Pallium ab, ohne die Geste zu deuten. In der Presse war im Zeitraum zwischen der Ankündigung des Rücktritts und der Ankündigung des Titels "emeritierter Papst" durch Lombardi auch allenthalben vermutet worden, dass Benedikt XVI. mit dem Titel emeritierter Bischof von Rom wieder bischöfliche Kleidung tragen würde.
Heute wissen wir: Es kam anders. Trotz historischer Präzedenzfälle und Analogien im Kirchenrecht ist also vor allem die normative Kraft des faktischen Verhaltens von Benedikt XVI. prägend für die Institution "emeritierter Papst": Es gibt noch keine Tradition – Benedikt XVI. schafft sie, und es wird sich zeigen, ob Papst Franziskus sie gutheißen wird oder, wohl erst in pietätvollem Abstand zu Benedikt XVI., sie ändern wird – durch Regeln oder eigenes Beispiel.
Der Text wurde erstmals am 11. August 2017 veröffentlicht und am 15. Januar 2020 aktualisiert.