EU-Gutachten: Missionare dürfen nicht beliebig Daten sammeln

Datenschutz auch bei Haustürmission der Zeugen Jehovas

Veröffentlicht am 02.02.2018 um 12:42 Uhr – Lesedauer: 
Recht

Bonn/Brüssel ‐ Wenn die Zeugen Jehovas an die Tür klopfen, dürfen sie hinterher nicht persönliche Daten notieren: Auch bei der Mission an Haustüren greift der Datenschutz, betonte der EU-Generalanwalt nun in einem Gutachten.

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Auch die Zeugen Jehovas müssen sich an den Datenschutz halten. Daten, die von Mitgliedern der Religionsgemeinschaft bei Haustürbesuchen erhoben werden, dürfen nur in Übereinstimmung mit dem europäischen Datenschutzrecht verarbeitet werden. Betroffene können der Speicherung ihrer Daten widersprechen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Paolo Mengozzi, das am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Bei der Haustürmission notieren die Zeugen Jehovas neben Namen und Adressen auch Gesprächsinhalte mit besonders sensiblen Informationen wie religiöse Überzeugungen und Familienverhältnisse, um bei weiteren Besuchen darauf zurückgreifen zu können. Die Betroffenen werden weder über die Erhebung noch über die Verwendung der Daten von der Religionsgemeinschaft informiert. Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht vor, dass Daten nicht länger als notwendig und nicht ohne Einwilligung der Betroffenen gespeichert werden dürfen.

Finnische "Zeugen" klagen gegen Datenschutzbehörde

Das Verfahren geht auf einen Fall aus Finnland zurück. Die finnische Datenschutzkommission hatte der Religionsgemeinschaft verboten, im Rahmen der Missionstätigkeit an Haustüren personenbezogene Daten zu erheben oder zu verarbeiten, ohne die Datenschutzregeln zu beachten. Im Rahmen des Rechtsstreits wurde die Sache durch das Oberste Verwaltungsgericht Finnlands dem EuGH vorgelegt, der demnächst auf Grundlage des Gutachtens seines Generalanwalts entscheiden wird. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend.

Die Zeugen Jehovas können sich dem Gutachten zufolge nicht darauf berufen, dass die bei der Haustürmission gesammelten Daten aus "ausschließlich persönlichen Zwecken" erhoben würden und die Missionstätigkeit eine bloß "individuelle Religionsausübung" sei und damit nicht dem Datenschutz unterliege. Außerdem blieben die erhobenen Daten bei den einzelnen Missionaren und würden nicht zentral gesammelt. Beide Argumente ließ der Generalanwalt in seinem Gutachten nicht gelten.

Die Zeugen Jehovas wurden Ende des 19. Jahrhunderts in den USA gegründet. Sie berufen sich auf die Bibel, lehnen aber zentrale christliche Glaubenssätze wie die Dreifaltigkeit ab. Kritiker sehen die Gemeinschaft als autoritäre Organisation an, deren Mitglieder sozial isoliert würden. Die Zeugen Jehovas haben weltweit mehrere Millionen Mitglieder, in Finnland gehören nach eigenen Angaben gut 18.000 Mitglieder in 291 Versammlungen (Gemeinden) zu der Gemeinschaft. (fxn)