Bundestag hat über Abschaffung des Werbeverbots debattiert

Abtreibung: Nur Union und AfD für Werbeverbot

Veröffentlicht am 23.02.2018 um 09:25 Uhr – Lesedauer: 
Bundestag

Berlin ‐ Sollen Ärzte in Deutschland für Abtreibungen werben dürfen? Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch sagt bisher "nein". Doch nur zwei Parteien im Bundestag sind dafür, dass das auch so bleibt.

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Der Bundestag hat am Donnerstagabend über eine Reform des Werbeverbots für Abtreibungen debattiert. Dabei plädierten Grüne, Linke, FDP und SPD für eine Streichung oder Änderung des Paragrafen 219a. Union und AfD machten sich für eine Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen stark. Die Gesetzentwürfe der Grünen, der Linken und der FDP wurden an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Anlass für die Debatte ist der Fall der Ärztin Kristina Hänel. Das Amtsgericht Gießen hatte sie Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Laut der "Tageszeitung" (Donnerstag) wurden zuletzt zudem weitere Ärztinnen angezeigt, die ebenfalls auf ihrer Homepage angeben, Abtreibungen durchzuführen.

Grüne: Besteht "dringender Handlungsbedarf"

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws forderte die Streichung des Paragrafen. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Abtreibungsgegner gingen gezielt gegen Ärzte vor, die etwa auf ihrer Internetseite über einen Schwangerschaftsabbruch informierten. Frauen müssten die Möglichkeit haben, sich bei Ärzten über einen Abbruch zu informieren.

Bild: ©KNA/Harald Oppitz

Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl sprach von "einem sensiblen und schwierigen Thema". Der Paragraf 219a sei nicht mehr "zeitgemäß", so Högl. Es könne nicht sein, dass eine objektive Information den Tatbestand der Werbung erfülle. Die SPD wolle aber ihren dazu erarbeiteten Gesetzentwurf nicht einbringen, weil sie auf eine fraktionsübergreifende Initiative hoffe. Der FDP-Abgeordente Stephan Thomae betonte, seine Fraktion schlage eine Modernisierung des Paragrafen vor. Ärzte dürften demnach auch künftig nicht in "grob anstößiger Weise werben".

Die Unionsabgeordnete Stephan Harbarth (CDU) betonte, das Bundesverfassungsgericht habe klare Vorgaben zum Schutz des ungeborenen Lebens gemacht. Eine verpflichtende Beratung durch eine unabhängige Stelle könne nur funktionieren, wenn sie nicht durch Werbung konterkariert werde.

Katholische Kirche plädiert für Schutzkonzept

Die katholische Kirche plädiert ebenfalls dafür, nicht am Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu rütteln und durch eine Streichung von Paragraf 219a "eine wichtige Säule daraus herauszubrechen", wie es die stellvertretende Leiterin des katholischen Büros, Katharina Jestaedt, formuliert. Sie sieht die Gefahr, dass bei einem Wegfall "alte Verwerfungen" wieder aufleben. Ein Abbruch dürfe nicht zu einer "normalen" Dienstleistung eines Arztes werden.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, sprach sich gegen eine Änderung aus. "Das Werbeverbot ist angemessen", sagte er in der Chemnitzer "Freien Presse" (Donnerstag). (KNA)