Evangelikaler Dachverband drängte auf generelle Erlaubnis

BAMF: Konvertiten dürfen mit Pastor zu Anhörung gehen

Veröffentlicht am 14.06.2018 um 14:50 Uhr – Lesedauer: 
Flüchtlinge

Wetzlar ‐ Das BAMF unterzieht konvertierte Flüchtlinge einer Glaubensprüfung. Ein christlicher Dachverband wollte, dass sie bei ihrer Anhörung Unterstützung erhalten. Nun bekamen sie eine Antwort vom BAMF.

  • Teilen:

Zum Christentum konvertierte Flüchtlinge dürfen nach Angaben der evangelischen Nachrichtenagentur "idea" bei Anhörungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Geistlichen mitbringen. Ihr Pastor oder ein anderer Gemeindemitarbeiter dürfe als geistlicher Beistand dabei sein, heißt es demnach in einem Schreiben des BAMF an den christlichen Dachverband "Netzwerk-M" in Kassel. Da dessen missionarisch tätige Mitgliedswerke zum Teil mit Flüchtlingen arbeiteten, hatte der Verband Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und dem BAMF geführt.

Im Frühjahr hatten Vertreter der evangelischen Kirche und der Grünen die Praxis des Bundesamts kritisiert, den Glauben von ehemals muslimischen Flüchtlingen zu überprüfen, die zum Christentum übertreten. Das christliche Hilfswerk Open Doors forderte einen Abschiebeschutz für Konvertiten, da ihnen in ihrem Heimatland der Tod drohe. In islamisch geprägten Herkunftsländern steht der Abfall vom Islam unter Strafe.

BAMF: Pastor kann über das Engagement der Konvertiten berichten

Bei Anhörungen prüft das BAMF, ob der Übertritt zum Christentum glaubwürdig ist oder den Antragstellern auf Asyl nur dazu dienen soll, die Bleibeperspektive zu verbessern. Nach Angaben von "Netzwerk-M" stellten die Mitarbeiter der Behörde dabei auch Fragen, die selbst von langjährigen Christen nur schwer zu beantworten seien. Ferner habe es "Unstimmigkeiten" aufgrund der Übersetzung muslimischer Dolmetscher gegeben. "Netzwerk-M" schlug vor, dass Konvertiten generell die Gelegenheit erhalten, sich von einem Pastor oder anderen Gemeindemitarbeiter zur Anhörung begleiten zu lassen. In der Vergangenheit seien manche Pastoren zugelassen worden, andere nicht.

Das BAMF teilte dem Dachverband mit, dass ein Pastor auf Wunsch des Asylbewerbers anwesend sein könne. Der Antragsteller müsse aber "selbst die Tatsachen vortragen, die seine Angst vor Verfolgung begründen". Die Anwesenheit eines Pastors könne "sehr hilfreich sein", wenn er "durch sein Zeugnis in der Anhörung dartun kann, wie der Antragsteller in der Gemeinde seinen Glauben lebt und sein Engagement für den neuen Glauben zum Ausdruck bringt".

Der gemeinnützige Dachverband "Netzwerk-M" vertritt nach eigenen Angaben 70 Einrichtungen der Jugend-, Sozial- und Missionsarbeit aus dem Spektrum der Deutschen Evangelischen Allianz mit insgesamt rund 2.700 haupt- und 30.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern. (luk)