Stiftung unterstützt Klage von Künstlern

Künstler klagen gegen Umbau der Hedwigs-Kathedrale

Veröffentlicht am 06.09.2018 um 17:11 Uhr – Lesedauer: 
Berlin

Bonn/Berlin ‐ Stoppt das Urheberrecht jetzt doch noch den Umbau der Hedwigs-Kathedrale? Mit Unterstützung einer Stiftung klagen Künstler und Architekten gegen die Neugestaltung der Berliner Bischofskirche.

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Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) unterstützt die Klagen von Künstlern gegen den Umbau der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale. Die Absicht des Erzbistums Berlin, den denkmalgeschützten Innenraum «fast vollständig zu zerstören», sei unverständlich, erklärte die Stiftung am Donnerstag in Bonn. Sie ist Deutschlands größte private Initiative für Denkmalschutz.

Gegen die beginnende Umgestaltung haben jetzt die Künstler, die um 1960 am Wiederaufbau der Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger vor dem Verwaltungsgericht und dem Landgericht Berlin geklagt. Sie sehen sich in ihren Urheberrechten verletzt.

Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit Treppe zur Unterkirche geschlossen wird. Sie wurde vom Architekten Hans Schwippert (1899-1973) beim Wiederaufbau der ausgebombten Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg angelegt. Dafür wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können. Die Klagen haben zum Ziel, die denkmalrechtliche Genehmigung des Umbaus aufzuheben.

Das Modell der Neugestaltung der Hedwigskathedrale Berlin.
Bild: ©katholisch.de

Der Siegerentwurf für die Neugestaltung des Innenraums der Hedwigkathedrale.

Zudem wenden sich Kritiker dagegen, dass der Kirchenraum ab 27. September zeitweilig für eine Installation der Künstlerin Rebecca Horn genutzt wird. Seit Anfang September werden dort keine Gottesdienste mehr gefeiert. Bistumssprecher Stefan Förner wies auf Anfrage den Vorwurf zurück, durch die Nutzung als Ausstellungsraum werde die Kathedrale profaniert. Dabei werde nichts zerstört, überdies habe es in der Bischofskirche bereits mehrere Kunstinstallationen gegeben, so Förner.

Urheberrecht muss gegen kirchliches Selbstbestimmungsrecht abgewogen werden

Grundsätzlich sind Werke von Architekten durch das Urheberrecht geschützt, sofern sie eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Bei Kirchenbauten muss das Urheberrecht des Architekten allerdings gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit abgewogen werden, wie der Bundesgerichtshof 2008 in einem Urteil klargestellt hatte: Architekten müssten demnach in Kauf nehmen, "dass sich aus wechselnden Bedürfnissen des Eigentümers ein Bedarf nach Veränderungen des Bauwerks ergeben kann".

Mit Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hatte die Oberste Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin im Februar den Umbau genehmigt. Das "denkmalrechtliche Erhaltungsinteresse" müsse dahinter zurücktreten. "Bei der umfangreichen Prüfung des Vorhabens war aus verfassungsrechtlichen Gründen zu berücksichtigen, dass die Bestimmung der gottesdienstlichen Belange allein durch die Kirche erfolgt und den Denkmalbehörden lediglich die Kompetenz zukommt, den Sachverhalt festzustellen und die beabsichtigten baulichen Maßnahmen in Bezug auf die geltend gemachten liturgischen Belange auf Plausibilität zu überprüfen", so die Behörde wörtlich. (fxn/KNA)