Gruppe erläutert ihre Motive

Kläger wollen Bayern zur Rücknahme des Kreuz-Erlasses zwingen

Veröffentlicht am 10.10.2018 um 11:30 Uhr – Lesedauer: 

München ‐ Seit 1. Juni muss in allen Dienstgebäuden des Freistaats Bayern ein Kreuz angebracht sein. Der Erlass der bayerischen Landesregierung hatte zu kontroversen Diskussionen geführt. Jetzt machen die Gegner ernst.

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Die Kläger gegen den bayerischen Kreuz-Erlass haben am Dienstag ihre Motive erläutert. Nach ihrem Willen soll das Verwaltungsgericht München die Staatsregierung dazu verpflichten, die Kreuze im Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen. Seit 1. Juni ist dies für alle Dienststellen mit Ausnahme von Museen und Theatern vorgeschrieben. Initiatorin der am vergangenen Freitag eingereichten Klage ist die stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, Assunta Tammelleo. Zu den insgesamt 25 Klägern zählen unter anderen die Katholikin und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne) sowie der Liedermacher Konstantin Wecker.

Die Kläger sehen durch den Kreuz-Erlass die staatliche Neutralitätspflicht sowie die passive Religionsfreiheit von Bürgern sowie Bediensteten in den Behörden verletzt. Diese würden "unausweichlich mit dem Symbol einer ausgewählten Religion konfrontiert", erklärte Gote.

Kläger verweisen auf Kardinal Marx

Die Kläger verweisen unter anderem darauf, dass das Kreuz entgegen dem Wortlaut der neuen Vorschrift nicht "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns" sei. Vielmehr sei es ausdrücklich ein religiöses, nämlich christliches Symbol. Dies hätten auch kirchliche Reaktionen gezeigt. So habe der Münchner Kardinal Reinhard Marx in einem Zeitungsinterview gesagt, wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen werde, würde es "im Namen des Staates enteignet".

Markus Apel, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Bayern, sagte, ihn erinnere das Kreuz in Institutionen und öffentlichen Räumen "an die fatalen historischen Verbrechen und die aktuelle Diskriminierung der Kirche" gegenüber sexuellen Minderheiten. Der Unternehmer Wolf Steinberger, Kurator der atheistischen Giordano-Bruno-Stiftung, erklärte, Bürger ohne Glauben oder eines anderen Glaubens könnten sich dadurch vom Staat nicht mehr repräsentiert fühlen. Er habe den Eindruck, dies sei auch so gewollt.

Der im April gefasste Kreuz-Beschluss der Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde kontrovers diskutiert, auch von Kirchenvertretern. Schon damals hatte der Bund für Geistesfreiheit eine Klage dagegen angekündigt. (tmg/KNA)